Was bedeutet Aufwand? Aufwendungen sind alle Kosten, die wortwörtlich für das Unternehmen getätigt werden und hier einen Nutzen erzielen sollen. Aus buchhalterischer Sicht lässt der Aufwand also das Kapital schrumpfen, während gleichzeitig ein Erfolg angestrebt wird. In der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A-Rechnung) wird der Aufwand zu den Betriebsausgaben gezählt. Dabei können Aufwendungen nicht nur in Geldeinheiten, sondern kann auch in Arbeitsstunden oder Material gemessen werden.
Das Gegenteil zum Aufwand ist der Ertrag, der das Firmenkapital wachsen lässt.
Ein Aufwand wird immer über einen festgelegten Zeitraum betrachtet. Die Höhe innerhalb verschiedener Zeiträume kann quantitativ (d. h. zählbar oder messbar) oder qualitativ (Beurteilung anhand des Erfolgs) verglichen werden.
Auch wenn sich die Begriffe Aufwand, Kosten und Ausgaben auf den ersten Blick ähneln – all das “kostet” das Unternehmen etwas – können sie nicht synonym verwendet werden.
Aufwendungen entstehen immer dann, wenn eine Leistung für das Unternehmen erbracht wird. Hier einige Beispiele:
Die Flauschig GmbH kauft eine neue Maschine für die Kissenproduktion. Für die Herstellung der Kissen werden Rohstoffe benötigt, die als materielle Aufwendungen zu Buche schlagen. Zudem investiert die Flauschig GmbH in den Umbau des Vertriebsbereichs in Großraumbüros. Für beides entstehen Aufwendungen, die in Geldeinheiten messbar sind.
Zudem steht der Jahresabschluss an, weswegen in der Buchhaltung für einige Mitarbeiter:innen Überstunden anfallen. Hier entsteht Aufwand in Arbeitsstunden, der mithilfe der Lohnzahlung in Geldeinheiten umgerechnet werden kann.
Aufwendungen sind erfolgswirksam und werden immer auf Erfolgskonten gebucht. Sie wirken sich direkt auf das Eigenkapital aus und beeinflussen damit den positiven oder negativen Erfolg Deines Unternehmens. Dabei spielen die Art der Aufwendung, der Ursprung und die Höhe des Aufwands gleichermaßen eine Rolle.
Hier wird zwischen zwei Arten des Aufwandes unterschieden: Zum einen gibt es Aufwendungen, die dem Zweck des Unternehmens dienen – der sogenannte “Zweckaufwand” – und Aufwendungen, die sich nicht auf den Betriebszweck beziehen – die sogenannte “neutrale Aufwendung”.
Der Zweckaufwand dient innerhalb der festgelegten Periode dem Betriebszweck. Er wird in der Finanzbuchhaltung ermittelt und stimmt mit dem ermittelten Wert aus der Kosten- und Leistungsrechnung überein. Beispiele dafür sind Lohnkosten, Kosten für eingesetztes Material und ähnliches.
Der Zweckaufwand setzt sich aus Grundkosten und Anderskosten zusammen: Bei den Grundkosten handelt es sich um Kosten, die den Aufwendungen der Finanzbuchhaltung entsprechen. Anderskosten sind dagegen kalkulatorische Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen oder kalkulatorische Wagnisse.
Zweckaufwand und Zusatzkosten (z. B. mit dem kalkulatorischen Unternehmerlohn, der kalkulatorischen Miete und den kalkulatorischen Zinsen) ergeben die Kosten eines Unternehmens.
In der Buchhaltung beschreibt dieser Begriff eine Leistung, die nicht für den Betriebszweck erbracht wird. Zudem ist der betreffende Aufwand in Art und Höhe nicht typisch für das Unternehmen. Unterschieden werden hier vier weitere Arten:
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