Was ist mit Gesellschaftsformen gemeint? Hier geht es um die Rechtsform von Unternehmen, die nicht von einem Einzelunternehmer, sondern von zwei oder mehreren Personen gegründet werden. Die Wahl der Gesellschaftsform ist eine der wichtigsten Entscheidungen bei der Existenzgründung, denn sie entscheidet über Kapitaleinlagen, Haftung, Besteuerung und vieles mehr.
Die Unternehmensformen unterliegen einem sogenannten “Typenzwang”: Das bedeutet, dass Du als Gründer:in nicht willkürlich Deine eigenen Bedingungen etablieren darfst, sondern nur eine Unternehmensform aus einer begrenzten Auswahl wählen darfst.
Unternehmensformen können grundsätzlich in vier Arten unterteilt werden:
Die Gründung ist – im Vergleich zu anderen Unternehmensformen – günstig, einfach, schnell und formlos. Das Einzelunternehmen entsteht durch die Gewerbeanmeldung und Gewerbeschein. Die Voraussetzungen für eine Gewerbeberechtigung müssen dabei vom Einzelunternehmer oder einem gewerberechtlichen Geschäftsführer erbracht werden. Zunächst muss ein Einzelunternehmen nicht ins Firmenbuch eingetragen werden (e.U.); dies ist erst ab einem Jahresumsatz von mehr als 1 Mio Euro in zwei aufeinanderfolgenden Jahren oder mehr als 700.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren Pflicht. Unter 700.000 Euro genügt außerdem eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung; auch der Jahresabschluss muss nicht veröffentlicht werden.
Das sind die Hauptmerkmale eines Einzelunternehmens:
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1 |
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nicht nötig |
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unbeschränkt (auch mit dem Privatvermögen) |
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einfach, kostengünstig, formlos |
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Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Einkommenssteuer |
Im Wesentlichen unterscheiden sich Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft in Sachen Geschäftsführung: Diese kann bei Personengesellschaften von den Gesellschaftern selbst übernommen werden, während sich bei der Kapitalgesellschaft Angestellte um die Geschäftsführung kümmern.
Hier sind im Wesentlichen drei Gesellschaftsformen zu nennen – GesbR, OG und KG.
Die Gesellschaft nach bürgerlichem Recht wird als einfachste Form der Personengesellschaft betrachtet: Für die Gründung schließen sich mindestens zwei Gesellschafter zusammen. Dabei kann es sich um natürliche Personen und/oder juristische Personen handeln.
Der gemeinsame Zweck der Gesellschafter:innen muss in einem Gesellschaftsvertrag erfasst werden. Dieser muss allerdings nicht notariell beglaubigt und genau genommen auch nicht schriftlich verfasst werden (Letzteres empfiehlt sich allerdings, um Konflikten vorzubeugen). Die GesbR kann nicht ins Firmenbuch eingetragen werden.
Das sind die Hauptmerkmale der GesbR:
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mind. 2 (gleichberechtigt) |
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nicht nötig |
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mehr als 700.000 Euro Jahresumsatz |
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unbeschränkt (auch mit dem Privatvermögen) |
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einfach, kostengünstig, formlos, Gesellschaftsvertrag ohne notarielle Beglaubigung ausreichend |
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Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Einkommenssteuer |
Die Offene Handelsgesellschaft besitzt viel Ähnlichkeit mit der GesbR. Die Voraussetzungen für eine Gewerbeberechtigung müssen hier mind. von einem Gesellschafter oder einem hauptberuflichen Mitarbeiter (mehr als 20 Std./Woche) erfüllt werden.
Bei einem Umsatz von 1 Million Euro in einem Jahr oder 700.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden genügt die einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, darüber hinaus besteht eine Pflicht zur doppelten Buchhaltung. Die GesbR ist dabei nicht einkommensteuerpflichtig; die Gesellschafter:innen müssen die gesamten Gewinne jedoch selbst besteuern.
Das sind die Hauptmerkmale der OG:
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mind. 2 (gleichberechtigt) |
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nicht nötig |
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unbeschränkt (auch mit dem Privatvermögen) |
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einfach, kostengünstig, formlos, Gesellschaftsvertrag ohne notarielle Beglaubigung ausreichend |
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Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Einkommenssteuer |
Die Kommanditgesellschaft wird nur noch selten als Gesellschaftsform gewählt. Dabei hat sie den Vorteil, dass die Gesellschafter:innen im Gegensatz zu den beiden vorangegangenen Formen nicht gleichberechtigt sind: Der sogenannte Kommanditist haftet nur mit seinen Einlagen und besitzt dafür keine Vertretungsmacht nach außen, während der Komplementär dieselben Rechte und Pflichten besitzt wie der Gesellschafter einer OHG.
Die Voraussetzungen für eine Gewerbeberechtigung müssen hier mind. von einem Gesellschafter oder einem hauptberuflichen Mitarbeiter (mehr als 20 Std./Woche) erfüllt werden.
Bei einem Umsatz von 1 Mio Euro in einem oder 700.000 Euro Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Jahren genügt eine einfache Einnahmen-Ausgaben Rechnung, darüber hinaus besteht die Pflicht zur doppelten Buchhaltung. Die GesbR ist dabei nicht einkommensteuerpflichtig; die Gesellschafter:innen müssen die gesamten Gewinne jedoch selbst besteuern.
Das sind die Hauptmerkmale der KG:
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mind. 2 (Komplementär und Kommanditist) |
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nicht nötig |
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unbeschränkt (Komplementär) bzw. beschränkt (Kommanditist) |
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einfach, kostengünstig, formlos, Gesellschaftsvertrag mit notarieller Beglaubigung nötig |
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Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Einkommenssteuer bzw. Körperschaftssteuer |
Hier sind im Wesentlichen zwei Gesellschaftsformen zu nennen – GmbH und AG.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine der beliebtesten Rechtsformen. Allerdings ist sie mit viel Aufwand verbunden und benötigt außerdem ein Startkapital von 35.000 Euro. Allerdings punktet sie – im Gegensatz zu den vorab aufgeführten Gesellschaftsformen – mit beschränkter Haftung: Sollte eine GmbH Insolvenz beantragen müssen, bleibt das private Vermögen der Gesellschafter:innen unangetastet.
Für die Leitung der GmbH muss ein:e Geschäftsführer:in bestellt und im Firmenbuch eingetragen werden. Die doppelte Buchhaltung ist verpflichtend.
Das sind die Hauptmerkmale der GmbH:
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mind. 1 |
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35.000 Euro (10.000 Euro bei Gründung) |
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beschränkt auf Geschäftskapital |
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aufwändig, zeit- und kostenintensiv, Gesellschaftsvertrag mit notarieller Beglaubigung nötig |
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Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer, Kapitalertragssteuer |
Das Besondere an der AG ist die Verteilung der Geschäftsanteile in Form von Aktien an Aktionäre. Wenn nur eine Person die AG gründet, hält sie 100% der Aktienanteile. Des Weiteren ist die Gründung einer Aktiengesellschaft sehr formell und benötigt Aufsichtsrat, Hauptversammlung und Vorstand als Organe. Der Eintrag ins Firmenbuch ist verpflichtend – ebenso wie die doppelte Buchführung – und die Gesellschaft:innen müssen eine Gewerbeberechtigung besitzen.
Das sind die Hauptmerkmale der AG:
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mind. 1 |
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70.000 Euro (¼ bei Gründung einzuzahlen) |
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beschränkt auf Geschäftskapital |
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sehr formal, Gesellschaftsvertrag mit notarieller Beglaubigung nötig |
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Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer, Kapitalertragssteuer |
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern hängt von den Anforderungen Deines Unternehmens ab. Um die passende Gesellschaftsform zu finden, stelle Dir z.B. folgende Fragen:
Hier erfährst Du außerdem, welche Gesellschaftsformen der Buchführungspflicht unterliegen.
Wenn sich Veränderungen im Unternehmen ergeben oder sich die Entscheidung für eine bestimmte Rechtsform im Nachhinein als falsch herausstellt, kannst Du die Unternehmens in der Regel umstellen. Dieser Prozess ist allerdings mit viel Aufwand und Kosten verbunden: daher sollte die Wahl oder Umstellung der Gesellschaftsform gut durchdacht sein.
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