Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Was bedeutet Gesellschaft mit beschränkter Haftung? Für die Gründung einer GmbH braucht es mindestens einen Gesellschafter bzw. eine Gesellschafterin: Diese sind Inhaber:innen der Gesellschaft. Die GmbH ist eine sogenannte Kapitalgesellschaft und die mit Abstand häufigste Unternehmensform in Österreich. 

Der Vorteil der GmbH ist die beschränkte Haftung, die das Privatvermögen der Gesellschafter:innen unangetastet lässt. 

Vorteile der GmbH (Infografik)

Rahmenbedingungen der GmbH

Die GmbH ist eine juristische Person, d. h. sie selbst (und nicht die Gesellschafter:innen) tritt im Geschäftsverkehr als Kaufmann auf. Die GmbH schließt also selbst Verträge ab, besitzt Vermögen und zahlt Steuern.

Daran musst Du Dich bei Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung halten:

Gesellschafter

  • mindestens 1 Gesellschafter:in
  • keine Höchstgrenze für Gesellschafteranzahl
  • natürliche und juristische Personen möglich

Stammkapital

  • beträgt mindestens 35.000 Euro Bareinlage
  • Sacheinlagen sind ausgeschlossen
  • muss bei Gründung zur Hälfte eingezahlt sein
  • kann für die ersten 10 Jahre auf 10.000 Euro beschränkt werden (Gründungsprivilegierung)

Haftung

Haftet in der Regel nur mit dem Gesellschaftsvermögen.

Gründung

  • Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden
  • Eintrag ins Firmenbuch nötig

Organe der GmbH

  • Geschäftsführung – kann, muss aber kein:e Gesellschafter:in sein
  • Gesellschafterversammlung – zuständig für Jahresabschluss und Entscheidung über Gewinnverwendung etc.
  • Aufsichtsrat – ab 500 Beschäftigten überwacht er die Gesellschafterversammlung

Geschäftsführung

Als juristische Person benötigt die GmbH eine Geschäftsführung, die bei ihr angestellt ist.

Diese Person muss natürlich und unbeschränkt geschäftsfähig sein.

Bezeichnung (Firma)

Möglich sind

  • Phantasienamen wie “Kunterbunt GmbH”
  • Sachbezeichnungen “Farben & Lacke GmbH”
  • Namen der Gesellschafter:innen “Mayer & Müller GmbH”
  • Kombinationen aus allen genannten Elementen

Steuern

Zu entrichten sind

  • Körperschaftsteuer 
  • bei Gewinnausschüttung: Kapitalertragsteuer

Buchführung

Bilanzierungspflicht inkl. Jahresabschluss

Für die “Ein-Personen-GmbH” gelten dieselben Regeln wie für die “normale” GmbH.

Inhalte des Gesellschaftsvertrags

Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beglaubigt mindestens folgende Angaben enthalten: 

  • Firma und Sitz der Gesellschaft
  • Gegenstand des Unternehmens
  • Höhe des Stammkapitals
  • Betrag der von jedem Gesellschafter zu leistenden Einlage (Stammeinlage)

Außerdem kann er weitere Angaben zu Gründungsprivileg, Regelungen zur Geschäftsführung und Vertretung, Generalversammlung, Beschlussfassung der Gesellschafter, Gewinnverwendung, Aufgriffsrechte bezüglich Geschäftsanteilen, Minderheitenrechte etc. enthalten. 

Gründungsschritte der GmbH

Das Stammkapital muss mindestens zur Hälfte vor Anmeldung einbezahlt werden. 

Die Gründung der GmbH erfolgt weiterhin so:

  1. GmbH planen und vorbereiten
  2. Gesellschaftsvertrag abfassen
  3. GmbH notariell beurkunden lassen
  4. Geschäftskonto eröffnen 
  5. Stammkapital einzahlen
  6. Eintrag ins Firmenbuch
  7. Gewerbeberechtigung beantragen
  8. Anmeldung beim Finanzamt

Wichtig: Falls Du nicht genug Eigenkapital für die erfolgreiche Gründung aufbringen kannst, kann ein Gründerkredit oder andere Optionen zur Unternehmensfinanzierung helfen.

Zusammengefasst: Vorteile der GmbH

Die GmbH ist die beliebteste und am weitesten verbreitete Gesellschaftsform. Das liegt an folgenden Gründen:

  • kalkulierbares Risiko für die Gründer:innen durch die beschränkte Haftung
  • sicheres Privatvermögen der Gesellschafter:innen
  • gesicherte Zahlungsfähigkeit (Bonität) durch die Haftungssumme von mind. 35.000 Euro

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