Was ist die GuV? Die Gewinn- und Verlust-Rechnung ist neben der Bilanz der Hauptbestandteil des Jahresabschlusses für Kaufleute. Dabei werden alle Positionen zu Aufwendung und Ertrag, die innerhalb eines gewissen Zeitraums (meist innerhalb eines Geschäftsjahrs) einander gegenübergestellt. Das Ergebnis (Gewinn oder Verlust) wird auf das Eigenkapital-Konto übertragen: So lässt sich das mithilfe der GuV das Betriebsergebnis bzw. das Finanzergebnis des Unternehmens berechnen. Die GuV ist außerdem Bestandteil der doppelten Buchführung.
Die Gewinn- und Verlust-Rechnung ist Teil der Bilanz und ein Bestandteil der doppelten Buchführung. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist das GuV-Konto ein Unterkonto des Kontos Eigenkapital: Dieses befindet sich auf der Passivseite der Bilanz, sodass Erträge im Haben und Aufwendungen im Soll gebucht werden.
Um die Darstellung übersichtlicher zu gestalten, werden Aufwand und Ertrag nicht direkt auf das Eigenkapital-Konto gebucht, sondern zuerst in der GuV „gesammelt“ – daher wird das GuV-Konto oft auch als "Sammelkonto" oder "Hilfskonto" bezeichnet.
Wie der Name außerdem erkennen lässt, ist die Gewinn- und Verlust-Rechnung eine Kennziffer für den unternehmerischen Erfolg: Sind die Erträge höher als die Aufwendungen, hat das Unternehmen Gewinn erwirtschaftet. Übersteigen die Aufwendungen die Erträge, hat das Unternehmen Verlust gemacht.
Die Werte der GuV können außerdem verwendet werden, um den Cash Flow oder die Eigenkapitalrentabilität zu errechnen.
Eine Bilanz betrachtet Vermögen und Kapital und weist somit alle Bestände des Unternehmens aus. Die GuV weist im Gegensatz dazu den Erfolg des Unternehmens aus, indem sie Aufwand und Ertrag gegenüberstellt. Damit gilt die Gewinn- und Verlust-Rechnung als “großer Bruder” der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A-Rechnung), welche Unternehmen ohne Bilanzierungspflicht anwenden können.
Eine elektronische Registrierkasse unterstützt Dich dabei, die relevanten Daten zu sammeln, denn sie dokumentiert alle Einnahmen automatisch. Beim Aufbau müssen sich Unternehmende zwischen verschiedenen Darstellungsformen entscheiden:
Nachfolgend erklären wir die jeweiligen Darstellungen. Außerdem gibt es gesetzliche Regelungen zur GuV – wir erklären die wichtigsten Vorschriften weiter unten in diesem Beitrag.
Die Gewinn- und Verlust-Rechnung kann entweder in Kontenform oder in Staffelform aufgebaut werden.
Die Kontenform unterscheidet zwischen Soll-Seite (Aufwendungen) und Haben-Seite (Erträge). Steht beim Abschluss (auch Saldierung genannt) ein Wert auf der Soll-Seite, hat das Unternehmen Gewinn erwirtschaftet. Steht das Ergebnis auf der Haben-Seite, ist ein Verlust entstanden.
Bei einer Gliederung der GuV nach Staffelform werden alle Positionen untereinander gelistet. Das Ergebnis entsteht durch die sogenannte "Fortrechnung", der der Aufwendungen Schritt für Schritt abgezogen bzw. Erträge zugerechnet werden. Je nach dem, ob das Ergebnis positiv oder negativ ausfällt, wurde Gewinn bzw. Verlust eingefahren.

In der Regel erfolgt die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Bruttoprinzip. Wichtig zu wissen: Das Bruttoprinzip hat dabei nichts mit dem Bruttobetrag (= vor Steuerabzug) im Sinne der Umsatzsteuer zu tun. Vielmehr listet die GuV nach dem Bruttoprinzip alle Einzelpositionen auf und ist die gängige Vorgehensweise.
Das Nettoprinzip ist nur in speziellen Fällen zulässig und bezeichnet die gegenseitige Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen im Vorhinein.
Sowohl Gesamtkostenverfahren (GKV) als auch Umsatzkostenverfahren (UKV) legen ihrer Berechnung den Umsatz eines Unternehmens zugrunde. Dabei gilt das UKV als aussagekräftiger und wird in der Regel bevorzugt.
Beim Umsatzkostenverfahren werden nur die Kosten aufgenommen, die für tatsächlich verkaufte Produkte oder Leistungen angefallen sind – die Kosten für produzierte, aber (noch) nicht verkaufte Erzeugnisse werden also nicht eingerechnet. Diese Kosten werden den entsprechenden Erlösen gegenübergestellt und nach Funktionsbereichen wie Vertrieb, Produktion etc. gegliedert.
Beim Gesamtkostenverfahren werden dagegen alle Kosten aufgenommen und nach Kostenarten (Personalkosten, Materialkosten etc.) gegliedert. Bestandsminderungen werden dabei als Aufwand und Bestandserhöhungen als Ertrag verbucht.
Die wichtigsten Regeln zur GuV befinden sich im Unternehmensgesetzbuch: Laut §193 UGB ist die GuV ein Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses von Kaufleuten. Außerdem regelt das HGB Gliederung und Vergleichbarkeit der GuV:
Der Aufbau und die einzelnen Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung sind in §231 UGB festgelegt. Dort wird auch erläutert, dass z. B. außerplanmäßige Abschreibungen, Bestandsveränderungen, außerordentliche Aufwendungen etc. ausgewiesen werden müssen.
Bei der GuV kann grundsätzlich zwischen der Darstellung in Kontenform oder Staffelform sowie zwischen Gesamtkostenverfahren oder Umsatzkostenverfahren gewählt werden. Allerdings musst Du die einmal gewählte Form der Darstellung auch in den nachfolgenden Geschäftsjahren beibehalten, damit Deine GuV verglichen werden kann.
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