Was ist die Kleinbetragsrechnung? Bei dieser Form des Belegs handelt es sich um eine Rechnung, deren Gesamtwert unter 400 Euro liegt. Das Besondere dabei ist, dass in diesem Fall die Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen werden muss und die üblichen Anforderungen an eine Rechnung vom Gesetzgeber vereinfacht wurden.
Eine Kleinbetragsrechnung muss nur folgende Angaben enthalten:
Der Zeitpunkt der Leistung bzw. Lieferung und die Angaben zum Empfänger bzw. zur Empfängerin entfallen also ebenso wie die sonst übliche, fortlaufende Rechnungsnummer.
Wichtig: Für den Vorsteuerabzug müssen Nettoentgelt und Umsatzsteuer dennoch aufgesplittet werden.
Folgende Grundsätze müssen eingehalten werden:
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