Kleingewerbe

Synonyme: Kleinuntermehmer:in, Kleinstgewerbe

Was bedeutet Kleingewerbe? Der Begriff ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR). Das sogenannte Kleingewerbe eignet sich für Unternehmen mit geringem Umsatz und/oder für den nebenberuflichen Einstieg in die Selbstständigkeit, da dieses Modell im Gegensatz zu komplexeren Unternehmensformen viele Erleichterungen mit sich bringt.

Was bedeutet Kleingewerbe?

Es gibt keine Rechtsform bzw. Gesellschaftsform namens “Kleingewerbe”. Der Begriff bezeichnet allerdings umgangssprachlich “alle Unternehmen, welche die Kleinunternehmerregelung nach §6 Abs 1 Z 27 UStG nutzen” bzw. auf die folgende Merkmale zutreffen:

  • Umsatz wird im Veranlagungszeitraum 35.000 Euro zzgl. Steuern nicht übersteigen.
  • Umsatzgrenze wird innerhalb von 5 Kalenderjahren nicht mehr als einmalig um 15% überschritten.

Es handelt sich also um ein Gewerbe, das aufgrund seiner vergleichsweise geringen Umsätze und Gewinne keine umsatzsteuerlich relevanten Geschäftsvorfälle für sich beansprucht. 

Als Kleingewerbetreibende:r bist Du den sonst geltenden Rechten und Pflichten von Kaufleuten nicht verpflichtet. Das bedeutet, dass Du weniger Ressourcen für die Verwaltung aufwenden musst:

Begriffsklärung: Kleinunternehmer vs. Kleingewerbe

Viele Gründer:innen verwenden pauschal den Begriff “Kleinunternehmer:in” – und meinen damit zwei verschiedene Dinge, nämlich sowohl die Anmeldung einer GesbR als auch den Start in die Freiberuflichkeit. Für eine erfolgreiche Tätigkeit und Gründung empfiehlt sich aber die Verwendung des korrekten Begriffs – so stellst Du sicher, dass Du bei Steuerberatung und Finanzamt die richtigen Informationen erhältst.

Wie erfolgt die Einstufung als Kleinunternehmer?

Sobald Du eine gewerbliche Tätigkeit als Kleinunternehmer:in aufnimmst, musst Du die Neugründung bei der Wirtschaftskammer melden und die Betriebseröffnung beim Finanzamt anzeigen.  

Sofern sich Dein Umsatz innerhalb der genannten Grenzen bewegt, kannst Du den Status des Kleinunternehmers beanspruchen – entweder gleich im Rahmen der Anmeldung beim Finanzamt oder später mithilfe eines formlosen Antrags. 

Wichtig: Es ist jederzeit möglich, sich als Kleinunternehmer:in veranlagen zu lassen, sobald die entsprechenden Voraussetzungen zum Umsatz erfüllt sind.

Sobald die Kleinunternehmerregelung für Dein Unternehmen greift, muss sie auch auf allen Rechnungen kommuniziert werden. Eine vorgeschriebene Formulierung für diese Pflichtangabe gibt es nicht. Gängig ist aber beispielsweise: Gemäß §6 Abs 1 Z 27 UStG ist in dem ausgewiesenen Betrag auf dieser Rechnung keine Umsatzsteuer enthalten. Auch möglich: Nach §6 Abs 1 Z 27 UStG („Kleinunternehmerregelung“) wird keine Umsatzsteuer für den Rechnungsbetrag ausgewiesen.

GesbR (Infografik)

Wie lange ist die Kleinunternehmerregelung gültig?

Die Kleinunternehmerregelung bindet für mindestens das Jahr, in dem sie beantragt wurde, und für vier weitere Jahre. Sobald diese zeitliche Beschränkung abgelaufen ist, kann die sogenannte Optionserklärung der Kleinunternehmerregelung zum Jahresende widerrufen werden. 

Für wen hat das Kleingewerbe Vorteile? 

Wer ein Kleinunternehmen gründen will, kann den bürokratischen Aufwand dank der Kleinunternehmerregelung so gering und überschaubar wie möglich halten.

Dennoch kommt es auf den Standpunkt an: Auf den ersten Blick erscheint es großartig, dass das Finanzamt Kleinunternehmen offenbar Arbeit bei der Buchführung abnehmen will. Tatsache ist jedoch, dass die Finanzämter bei Unternehmen mit geringen Umsätzen im Vergleich zu den erzielten Steuereinnahmen einen verhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand betreiben müssen. Daher fördern sie die vereinfachte Buchführung dank Kleinunternehmerregelung. Tatsächlich kannst Du gerade in der Anfangsphase von der Vorsteuerrückerstattung profitieren, wenn Deine Umsätze im Vergleich zu den Aufwendungen (noch) gering sind. Bevor Du Dich also für dieses Modell entscheidest, solltest Du ggf. mit Deiner Steuerberatung durchkalkulieren, ob der Vorteil des verminderten Verwaltungsaufwandes den Nachteil des Verzichts auf Vorsteuerabzug tatsächlich aufwiegt. 

Detaillierte Informationen zu den Vor- und Nachteilen als Kleinunternehmer:in sowie zur Gründung findest Du außerdem in unserem Beitrag zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR). Hier erfährst Du generell alles zum Thema Kleinunternehmen gründen: So klappt es.

Wichtig: Falls Du nicht genug Eigenkapital für die erfolgreiche Gründung aufbringen kannst, kann ein Gründerkredit oder andere Optionen zur Unternehmensfinanzierung helfen.

Wann muss ich die Rechtsform wechseln?

Wie viel Umsatz darf man als Kleinunternehmer:in machen und wann muss man Regelunternehmer:in werden? Erwirtschaftet eine GesbR innerhalb eines Geschäftsjahres mehr als 1 Mio. Euro oder innerhalb von zwei Geschäftsjahren mehr als 700.000 Euro, muss sie in eine OG oder KG umgewandelt werden.

Was passiert, wenn Du keine Regelbesteuerung anmeldest?

Die Kleinunternehmerregelung endet nicht automatisch durch Überschreiten der Umsatzgrenze, sondern muss gemeldet werden. Doch was würde passieren, wenn Du eine Veränderung nicht meldest? Tatsächlich droht hier eine Menge Ärger.

Die Prognoseschwelle ist sehr ernst zu nehmen:

  • Das Finanzamt wird stutzig, warum auf einmal mehr Umsatz erzielt wurde: Auf Unternehmer:innen kommen unangenehme Fragen zu, wie beispielsweise, ob sie das nicht gewusst haben könnten.
  • Schlimmstenfalls wartet eine Anklage wegen Steuerhinterziehung. In jedem Fall muss die gesamte Umsatzsteuer auf den Gesamtumsatz des Geschäftsjahres inkl. Verzugszinsen nachgezahlt werden. 

Worauf Nicht-Kleingewerbetreibende achten müssen

Sobald die Kleinunternehmerregelung nicht mehr gilt, sind folgende Punkte zu beachten:

  • Prüfe, welcher Umsatzsteuersatz für Deine Leistungen gilt – 7% oder 19%? 
  • Erfüllen Deine Rechnungen alle gesetzlichen Anforderungen nach §11 UStG
  • Führe die eingenommene Umsatzsteuer an das Finanzamt ab, indem Du eine elektronische Umsatzsteuervoranmeldung erstellst und dort alle vereinnahmten Umsätze sowie die dazugehörige Umsatzsteuer einträgst.
  • Sammle alle relevanten Belege für Aufwendungen und prüfe diese auf ausgewiesene Vorsteuerbeträge, um die Vorsteuer geltend machen zu können. Trage diese Beträge ebenfalls in das Umsatzsteuer-Voranmeldungsformular ein.
  • Übermittle die fertige Umsatzsteuervoranmeldung elektronisch an das Finanzamt.
  • Vereinbare ein Lastschriftverfahren mit der Finanzbehörde oder überweise den geschuldeten Umsatzsteuerbetrag fristgerecht. 
  • Erstelle eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung am Jahresende. Daraufhin erhältst Du den Umsatzsteuerbescheid vom Finanzamt, ob Du eine Nachzahlung leisten oder eine Überzahlung zurückerhältst. 

Haftungsausschluss: Unsere Beiträge stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dar. Es handelt sich dabei um keine Rechts- oder Steuerberatung und erhebt keinesfalls den Anspruch, eine solche darzustellen oder zu ersetzen.