Komplementär

Synonym: Vollhafter

Was ist ein Komplementär? Ein Komplementär ist ein:e Gesellschafter:in, der/die für die Verbindlichkeiten (Schulden) der Gesellschaft persönlich als Gesamtschuldner haftet. Das bedeutet, dass Schulden gegenüber Gläubiger:innen nicht nur mit dem Geschäfts-, sondern auch mit dem Privatvermögen ausgeglichen werden.

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