Was sind Reisekosten? Darunter fallen alle Kosten, die Dir während einer Auswärtstätigkeit bzw. Dienstreise entstanden sind. Dazu gehören die Fahrtkosten, die Nächtigungsgelder und die Tagesgelder. Sie werden vom Unternehmen ausgezahlt und sind häufig steuerfrei.
Laut Einkommenssteuergesetz handelt es sich um eine Dienstreise, wenn
Ist der Arbeitgeber aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift zur Zahlung von Tagesgeldern verpflichtet ist, können diese für folgende Tätigkeiten zeitlich unbegrenzt steuerfrei ausbezahlt werden. Bei einer lohngestaltenden Vorschrift kann es sich um Folgendes handeln:
Dabei kann es sich in der Praxis etwa um folgende Tätigkeiten handeln:
Außendiensttätigkeiten (z.B. Kundenbesuch, Patrouillendienst oder Servicedienst außerhalb des Betriebsgeländes)
Für Dienstreisen im Ausland gelten für jedes Land unterschiedliche Sätze. Nachfolgende Regelungen gelten für Dienstreisen im Inland:
Tagesgeld steht Dir grundsätzlich dann zu, wenn Du nach der 24-Stunden-Regelung von zu Hause abwesend bist. Doch falls eine arbeitsrechtliche Vorschrift die Berechnung nach Kalendertagen vorsieht oder Dein Arbeitgeber nach Kalendertagen abrechnet, ist diese Berechnungsmethode auch steuerrechtlich maßgebend.
Der Arbeitgeber entscheidet über die Höhe des Tagesgeldes, doch nicht der gesamte Betrag ist auch immer steuerfrei. Hier muss unterschieden werden:
Steuerfrei ausgezahlt werden kann das Tagesgeld wie folgt:
0–3 Stunden Reisedauer |
0,00 Euro Tagesgeld |
3–4 Stunden |
8,80 Euro (4/12 Tagesgeld) |
4–5 Stunden |
11,00 Euro (5/12 Tagesgeld) |
5–6 Stunden |
13,20 Euro (6/12 Tagesgeld) |
6–7 Stunden |
15,40 Euro (7/12 Tagesgeld) |
7–8 Stunden |
17,60 Euro (8/12 Tagesgeld) |
8–9 Stunden |
19,80 Euro (9/12 Tagesgeld) |
9–10 Stunden |
22,00 Euro (10/12 Tagesgeld) |
10–11 Stunden |
24,20 Euro /11/12 Tagesgeld) |
11-24 Stunden |
26,40 Euro |
Wichtig: Zahlt das Unternehmen ein der Werbung dienendes Arbeitsessen, ist das Tagesgeld steuerlich um 13,20 Euro zu kürzen; ab zwei bezahlten Arbeitsessen pro Tag steht Arbeitnehmer:innen kein steuerfreies Tagesgeld mehr zu.
Das Nächtigungsgeld ist nur dann steuerfrei, wenn auch tatsächlich eine Übernachtungsmöglichkeit in Anspruch genommen wird. Dies musst Du grundsätzlich nachweisen – es sei denn, es handelt sich um Entfernungen von mindestens 120 Kilometern zwischen Einsatzort und Wohnort.
Das steuerfreie Nächtigungsgeld beträgt
Wichtig: Wenn sich Dein Arbeitsort mehr als 120 Kilometer von Deinem Wohnort entfernt befindet, geht das Finanzamt nach sechs Monaten davon aus, dass es sich hier nicht mehr um eine Dienstreise, sondern um einen ständigen Dienstort handelt. Ab dem 7. Monat sind pauschale Nächtigungsgelder (ohne Nachweis) daher steuerpflichtig; mit Beleg nachgewiesene und tatsächlich bezahlte Nächtigungskosten (inkl. Frühstück) können hingegen zeitlich unbegrenzt steuerfrei ersetzt werden.
Wenn Du mit Deinem privaten Fahrzeug auf Dienstreise gehst und ein Fahrtenbuch führst, kannst Du das amtliche Kilometergeld in Höhe von 42 Cent pro betrieblich gefahrenen Kilometer (max. 12.600 Euro pro Jahr) steuerfrei verrechnen. Damit sind sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der betrieblichen Nutzung des Fahrzeugs abgegolten.
Lohnsteuerfrei ausgezahlte Tages- und Nächtigungsgelder sind auch von der Sozialversicherung, vom Dienstgeberbeitrag zum Familienausgleichsfonds (DB), vom Zuschlag zum DB und von der Kommunalsteuer befreit.
Für diese Beträge ist auch ein Vorsteuerabzug möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
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