Was ist die Umsatzsteuer? Die Umsatzsteuer (USt.) ist eine Steuer, die den Austausch von Produkten und Dienstleistungen besteuert. Laut des Umsatzsteuergesetzes beträgt die Umsatzsteuer in Österreich 20%, für bestimmte Waren und Leistungen – wie unter anderem Lebensmittel, Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie Medikamente – gilt der ermäßigte Steuersatz von 10%. Zudem existiert in Österreich noch ein weiterer ermäßigter Steuersatz von 13%, der beispielsweise auf eine Lieferung von lebenden Tieren und Pflanzen angewendet wird sowie u. a. bei Filmvorführungen.
Heiße Diskussionen um die Umsatzsteuer gab es schon lange nicht mehr in Österreich. Dabei ist die Umsatzsteuer schon seit 1973 eine hartnäckige und stille Begleiterin auf all unseren Belegen und Rechnungen. Ob bei privaten oder öffentlichen Verbrauchern, bei Großunternehmen oder klein- und mittelständischen Betrieben – die Umsatzsteuer ist verlässlich und stabil dabei.
So ist die Bemessungsgrundlage dieser indirekten Steuer noch immer der Erlös, den ein inländisches Unternehmen für seine Leistungen erzielt. Ausgenommen hiervon sind vor allem Kleinunternehmer, die sich mithilfe der Kleinunternehmerregelung vollständig von der Umsatzsteuer befreien lassen können, aber auch bestimmte Berufsgruppen (wie beispielsweise Ärzte und Ärztinnen) sind von der Erhebung der Umsatzsteuer ausgeschlossen.
Vorsicht: Oftmals ist umgangssprachlich von der Mehrwertsteuer (MwSt.) die Rede, wenn eigentlich die Umsatzsteuer gemeint ist. Prinzipiell ist diese Benennung nicht falsch. Wir werden hierauf am Ende des Beitrags explizit zu sprechen kommen, wollen aber an dieser Stelle festhalten, dass der steuerrechtlich korrekte Begriff “Umsatzsteuer” lautet.
Wer nach den Grundsätzen des Umsatzsteuergesetzes als Unternehmerin bzw. Unternehmer gilt, darf die Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Dafür brauchst Du Deine Umsatzsteuer-ID.
Hier gilt: Wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt, gilt als unternehmerisch tätige Person. Um die Umsatzsteuer allerdings auch in Rechnung stellen zu können, müssen zwei weitere Voraussetzungen erfüllt sein:
Wichtig: Wird zu wenig Umsatzsteuer auf Produkte und Dienstleistungen veranschlagt, schuldet das leistende Unternehmen den offenen Fehlbetrag dem Finanzamt und muss diesen Betrag dementsprechend entrichten. Wird eine zu hohe Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, muss der zu viel ausgewiesene Betrag dennoch ans Finanzamt überwiesen werden. Bei dieser Berechnung handelt es sich um den sogenannten Vorsteuerabzug.
Wer gelegentlich Dinge verkauft, ohne dabei die Absicht zu verfolgen, Gewinn zu erzielen, gilt aus einkommensteuerlicher Hinsicht nicht für Unternehmen. Relevant wird es, wenn umsatzsteuerlich eine Unternehmerschaft vorliegt, d.h. wenn generell Einnahmen erzielt werden.
Wenn man’s genau nimmt, gibt es keinen maßgeblichen Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer – insbesondere für österreichische Unternehmen nicht. Wer in Österreich “Mehrwertsteuer” sagt, meint in der Regel die Umsatzsteuer und umgekehrt.
Dies hat tatsächlich fiskalische Gründe, immerhin wird mithilfe der Umsatzsteuer der von Unternehmen geschaffene Mehrwert versteuert. Dies gilt vor allem auch auf europäischer Ebene: Hier ist der Begriff der “Mehrwertsteuer” rechtlich verankert. Das entsprechende Steuersystem der Europäischen Union basiert nämlich auf der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL); diese wiederum dient Österreich als rechtliche Grundlage für die UStG.
Ein weiterer wichtiger Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer ist, dass die Umsatzsteuer auf jeden Umsatz aller Handels- und Verarbeitungsstufen erhoben wird. Hierbei kann die Vorsteuer auf die bezogenen Dienstleistungen oder Produkte angerechnet werden.
Wichtig: Lässt man das Umgangssprachliche außen vor und konzentriert sich auf die rein rechtliche Bezeichnung, ist nur die Umsatzsteuer korrekt. In Österreich gibt es ein “Umsatzsteuergesetz” (UStG.) – kein “Mehrwertsteuergesetz”. Eine rechtliche Konsequenz hat die Verwendung von “Mehrwertsteuer” allerdings nicht.
Haftungsausschluss: Unsere Beiträge stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dar. Es handelt sich dabei um keine Rechts- oder Steuerberatung und erhebt keinesfalls den Anspruch, eine solche darzustellen oder zu ersetzen.
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