Was ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer? Hier handelt es sich um eine unverwechselbare Kennzeichnung eines Unternehmens in der Europäischen Union. Sie wird zusätzlich zur Steuernummer ausgestellt: Die UID wird immer dann nötig, wenn Du als Unternehmer:in eine grenzüberschreitende Tätigkeit in der EU ausübst – also Waren oder Dienstleistungen innerhalb der EU an andere Unternehmen (nicht: Privatpersonen) vertreibst.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kennzeichnet ein Unternehmen eindeutig innerhalb der Europäischen Union. Sie wird zusätzlich zur Steuernummer ausgestellt und ist unverzichtbar, um Geschäfte über Waren oder Dienstleistungen im Ausland steuerrechtlich korrekt abzuwickeln. Dies gilt auch dann, wenn Du selbst zwar innerhalb Österreichs tätig bist, aber geschäftliche Beziehung zu einem Betrieb in der EU pflegst. Besonders wichtig ist dies im B2B-Bereich.
Wer nur innerhalb Österreichs tätig ist, benötigt keine Umsatzsteuer-ID. Bei Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung kann bei mit Geschäften mit Partnern in anderen EU-Ländern eine USt-IdNr. beantragt werden, zwingend vorgeschrieben ist dies aber nicht.
Die Umsatzsteuer-ID ist immer nach dem gleichen Muster aufgebaut:
Eine deutsche UID kann also z.B. so aussehen: DE12346789
VAT-Nummer ist die Abkürzung für “Value Added Tax Number”: Der Begriff entspricht der deutschen Umsatzsteuernummer für inländische Geschäfte und wird z.B. in Großbritannien oder Polen verwendet.
Die VAT-Nummer besteht aus mindestens 9 Ziffern und kann z.B. so aussehen: 123 4567 89.
Sie wird an Unternehmer außerhalb der EU vergeben, um den Handel zwischen europäischen Unternehmen und Unternehmen außerhalb der EU einschließlich korrekter Besteuerung zu ermöglichen. Sie beginnt mit dem Länderpräfix “EU”.
Die UID muss zwingend hier angegeben werden:
Wichtig für Deinen Kunden: Nur, wenn die UID auf der Rechnung angegeben ist, kann er die berechnete Umsatzsteuer auch bei seinem Finanzamt als Vorsteuer geltend machen.
Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kannst Du über Impressum, Rechnung oder auf Nachfrage erfahren. Ob diese auch korrekt ist, kannst Du über das einfache oder das qualifizierte Bestätigungsverfahren prüfen:
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Hier erfährst Du über das Bundeszentralamt für Steuern, ob die jeweilige USt-IdNr. zum Zeitpunkt Deiner Abfrage in dem Land, welches für die Erteilung verantwortlich war, noch gültig ist. |
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Hier erhältst Du zusätzlich Informationen, ob der Firmenname, Rechtsform und Adresse richtig sind und mit den hinterlegten Daten übereinstimmen. |
Die UID wird vom beim zuständigen Finanzamt zugeteilt. Sie wird auf dem Postweg an Dein Unternehmen zugestellt.
Um die Umsatzsteuernummer bei dem für Dich zuständigen Finanzamt zu beantragen, brauchst Du folgenden Daten:
Bei einer Neugründung bekommst Du Deine ID meist nach etwa zwei Monaten zugestellt; bei einem bereits bestehenden Unternehmen sind es meist nur 3–5 Tage.
Ja. Dies kann etwa möglich sein, wenn Dein Unternehmen weitere Niederlassungen oder Betriebsstätten in anderen EU-Ländern hat. Hier wird die Umsatzsteuer-ID von der Finanzbehörde ausgestellt, in deren Einzugsgebiet sich der jeweilige Standort befindet.
Grundsätzlich behält eine UID ihre Gültigkeit. Folgende Fälle führen allerdings dazu, dass sie geändert bzw neu vergeben wird:
Wer mit seinem Unternehmen Waren oder Dienstleistungen über EU-Grenzen hinaus an B2B-Partner vertreibt, braucht eine Umsatzsteuer-ID, um die anfallende Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer korrekt abführen zu können. Falls Du grenzüberschreitend innerhalb der EU tätig bist, brauchst Du auch als Kleinunternehmer nach Kleinunternehmerregelung eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Diese Gewerbe bzw. Tätigkeiten erfordern keine UID:
Nach dem Wegfall der EU-Binnengrenzen im Jahr 1993 standen die Finanzbehörden vor einem Problem: Wie sollten sie ohne Grenzkontrollen alle handelsrelevanten Zahlen im EU-Markt beaufsichtigen und anfallende Steuern sicher eintreiben?
Ein neues Kontrollverfahren entstand und innerhalb dessen wurde im Jahr 2007 die Umsatzsteuer-ID eingeführt, um jedes Unternehmen in der EU weiterhin eindeutig zuordnen zu können. Die UID stellt so sicher, dass alle Umsätze aus Geschäften im EU-Binnenmarkt richtig versteuert werden.
Haftungsausschluss: Unsere Beiträge stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dar. Es handelt sich dabei um keine Rechts- oder Steuerberatung und erhebt keinesfalls den Anspruch, eine solche darzustellen oder zu ersetzen.
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