Was bedeutet Unternehmen? Ein Unternehmen ist jede auf Dauer angelegte Organisation mit selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit und Umsatz – unabhängig davon, ob sie Gewinn erzielt oder nicht. Ein Unternehmen kann dabei aus einem oder mehreren Betrieben bestehen.
Der Begriff des Unternehmens umfasst verschiedene Geschäftsformen, die als wirtschaftlich-finanziell und rechtlich selbständige Einheiten gelten und einen wirtschaftlichen Zweck verfolgen.
Für Unternehmen wird oft synonym der Begriff „Betrieb“ verwendet. Umgangssprachlich betrachtet stellt das in der Regel kein Problem dar, dennoch gibt es zwischen Betrieb und Unternehmen wesentliche Unterschiede.
Ein Unternehmen kann ein oder mehrere Betriebe umfassen. Es wird durch den Eintrag im Handelsregister mit Namen und Gesellschaftsform/Rechtsform (z. B. GmbH oder OG) charakterisiert. Ein Unternehmen ist im Gegensatz zum Betrieb nicht an nur einen bestimmten Ort gebunden.
Das wichtigste formale Merkmal eines Unternehmens ist der Eintrag im Handelsregister mit Namen (Firma) und der gewählten Rechtsform (auch Unternehmensart genannt). Im zugehörigen Vertrag werden die Eigentumsverhältnisse der beteiligten Unternehmer:innen geregelt. Als juristische Person muss jedes Unternehmen Körperschaftssteuer bezahlen.
Erich Gutenberg (1897–1984) war ein deutscher Wirtschaftswissenschaftler. In seiner dreibändigen Abhandlung „Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre“ definierte er ein damals neuartiges betriebswirtschaftliches System und zählt damit bis heute zu den wichtigsten Vertretern der deutschen BWL.
Einem Unternehmen schrieb er in seinem Werk folgende charakteristische Prinzipien zu:
Anders als Gutenberg gestattet das Wirtschaftsrecht auch Unternehmen, die nicht dem letzten Prinzip entsprechen. Das Wirtschaftsrecht unterscheidet entsprechend nach dem Träger des Eigentums:
Wirtschaftstheoretisch werden die Begriffe „Unternehmen“ und „Unternehmung“ in der Makro- und Mikroökonomie meist synonym eingesetzt.
In der Betriebswirtschaftslehre wird der Betrieb in der Regel als Unterbegriff eines Unternehmens begriffen. Das bedeutet, dass der Betrieb alle Merkmale des Unternehmens aufweist, aber auch mindestens eine Einschränkung umfasst – in diesem Fall ist er im Gegensatz zum Unternehmen örtlich eingeschränkt und nur für die Herstellung zuständig.
Die Unternehmensart wird oft auch als Rechtsform bezeichnet. Hier geht es um die Form, nach der ein Unternehmen bzw. die Eigentumsverhältnisse seiner Teilhaber:innen organisiert sind. Dafür gibt es feststehende Formen, z. B.
Personengesellschaften |
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Kapitalgesellschaften |
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Weitere Formen |
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Möglich sind auch Mischformen aus dieses Unternehmensformen.
Interessant zu wissen: Kleinunternehmen sind keine bestimmte Rechtsform, sondern liefern nur eine Aussage über die Umsatzgrenzen des Unternehmens aus Sicht des Abgabenrechts.
Erfahre hier mehr zum Thema Unternehmensgründung:
Um internationale Unternehmen miteinander vergleichen zu können, wird häufig die betriebswirtschaftliche Kennzahl EBITDA herangezogen. Sie steht für “Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization” – was auf Deutsch “Gewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände” bedeutet. Sie eignet sich für den internationalen Vergleich, weil neben den von Land zu Land verschiedenen Steuern und auch die unterschiedlichen Abschreibungsregelungen herausgerechnet werden.
Außerdem ist der EBITDA – auch operativer Gewinn genannt – für die Kalkulation gewinnabhängiger Gehälter, für die Berechnung der Kreditwürdigkeit, im Controlling (Qualitätsmanagement) und in der Finanzkommunikation einsetzbar.
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