
Vom Ein-Frau- oder Ein-Mann-Friseurbetrieb zum Salon mit einer oder mehreren Mitarbeiter:innen zu wachsen, ist ein großer Schritt. Dein Kundenstamm wächst und bleibt nur mit gutem Personal – und durch zusätzliche Kräfte kannst Du außerdem neue Leistungen anbieten und Aufgaben abgeben, um mehr Zeit für das Wesentliche zu haben. Doch wie geht man bei der Personalgewinnung vor? Wir bieten Hilfestellung – von der Ausbildung bis zur Erstellung der Stellenanzeige.
Als Erstes möchten wir Dir unsere Anerkennung aussprechen, wenn es Dir bisher erfolgreich gelungen ist, Deinen Kosmetiksalon ganz allein zu führen! Das ist eine tolle Leistung. Nun, da Du den nächsten Schritt als Vorgesetzte:r wagen möchtest, werden nicht nur Deine fachlichen und kaufmännischen Fähigkeiten benötigt, sondern auch Durchsetzungsvermögen, Kommunikationsfähigkeit und Flexibilität. Falls Du in diesen Bereichen noch keine Erfahrung hast oder Deine Fähigkeiten verbessern möchtest, empfehlen wir Dir, Weiterbildungen zum Thema Mitarbeiterführung z.B. bei der IHK in Erwägung zu ziehen, um Dich bestmöglich auf Deine neue Rolle vorzubereiten.
Hier gibt es zwei Optionen, um neue Mitarbeiter:innen für Deinen Friseursalon zu gewinnen:
Die Ausbildungsvergütung fällt finanziell erst einmal weniger ins Gewicht als ein Gehalt für eine Vollzeitkraft – allerdings ist ein Azubi natürlich drei Jahre lange nicht als volle Arbeitskraft zu betrachten. Außerdem brauchst Du selbst gewisse Qualifikationen, um im eigenen Betrieb ausbilden zu dürfen.
Vorteilhaft ist jedoch, dass Du Deinen Lehrling in- und auswendig kennenlernst. Wo liegen seine Talente und Schwächen? Zeichnet er/sie sich in speziellen Aufgaben aus – oder ist er/sie sich etwa für gewisse Bereichen zu schade?
Wer sich gern und selbstständig einbringt und gut mit Dir zusammenarbeitet, hat das Zeug dazu, nach der Ausbildung übernommen zu werden und eine echte Bereicherung für Dein Unternehmen zu sein.
Eine gute Ausbildung von Anfang an kostet Zeit – doch auch fertig ausgebildete Fachkräfte müssen noch einmal angelernt werden: Zwar musst Du in der Regel kein Wissen vermitteln und nur betriebliche Abläufe vorstellen, aber das ist keine Garantie dafür, dass mit einer erfahrenen Kraft gleich alles reibungslos läuft.
Dennoch gilt: Je mehr Berufserfahrung ein:e zusätzliche:r Friseur:in mitbringt, desto vorteilhafter für Deine Kundschaft. Wäge also Wissen, Kosten und Zeitaufwand sorgfältig ab, bevor Du Dich für einen Azubi oder eine gelernte Kraft entscheidest.
Hier findest Du ganz allgemein nützliche Tipps zur Personalgewinnung – Thema sind geeignete Kanäle, Erkennen guter Mitarbeiter:innen und Personalbindung.
Nachwuchs ist eine wichtige Quelle, um den eigenen Personalstock zu erweitern: Um den Beruf der "Friseur und Perückenmacher" zu erlernen, kann entweder eine duale Ausbildung absolviert werden oder eine verkürzte Ausbildung über 18 Monate für den Quereinstieg gewählte werden.
Für Dich als Unternehmer:in ist es von Vorteil, neue Arbeitskräfte selbst auszubilden. So kannst Du Deinen Azubi von Anfang an in den Betrieb integrieren, sodass er/sie nach ihrem Abschluss ohne weitere Einarbeitungszeit voll einsteigen kann.
Spezialisierungen können den entscheidenden Unterschied für Deinen Salon ausmachen: Mit besonderen Zusatzleistungen kannst Du gegenüber den Mitbewerbern glänzen und Deine Kundschaft so an Dein Geschäft binden. Hier gibt es z.B. folgende Bereiche, in den Du Deine Mitarbeiter:innen gezielt weiterbilden lassen kannst:
Auch wenn Du Deinen Friseursalon vergrößern möchtest, können spezielle Weiterbildungen den entscheidenden Unterschied machen. Prüfe am besten vorab das Leistungsspektrum Deiner Konkurrenz und ermittle so, mit welchen Zusatzleistungen Du überzeugen könntest. Entsprechend kannst Du dann auch Deine Stellenanzeige konkretisieren.
Wichtig sind folgende Angaben:
So könnten eine beispielhafte Aufgabenbeschreibung aussehen:
Zu den weiteren Anforderungen können folgende Kriterien gehören:
Auch Deine Kontaktdaten (telefonisch, per Post oder per Mail?) und Ansprechpartner (Dein Name) sowie die gewünschten Bewerbungsunterlagen (Zeugnisse etc.) solltest Du angeben.
Früher war sie mal Standard: die perfekte Bewerbungsmappe. Und natürlich sieht es gut aus, wenn sich jemand auf dem Papier ideal präsentiert. Aber letztlich sagt es nicht immer alles über Deine Bewerber:innen aus.
Du kannst daher auch überlegen, ob Du mit Deiner Stellenanzeige neue, unkonventionelle Wege gehst: Wie wäre es zum Beispiel mit einem Casting, bei dem die Kandidaten zuerst eine Frisur gestalten (natürlich nicht an echtem Haar von echten Menschen) und Du erst dann in ihre Unterlagen schaust? Oder wie wäre es mit einem Haarschneide-Video, dass sie Dir vorab per WhatsApp zusenden?
Möglich ist auch, dass Du mögliche Kandidaten online einen Fragebogen ausfüllen lässt, der lockerer und spielerischer gestaltet ist als die klassische Bewerbungsmappe. Hier genügen möglicherweise zunächst Name und Kontaktmöglichkeit.
Gerade bei jüngeren Bewerber:innen kannst Du so einen Treffer landen – und Dich gleich gegen die Konkurrenz abheben, denn aufgrund des Fachkräftemangels haben oft nicht die Arbeitgeber, sondern oft die Jobsuchende die Wahl.
Es ist wichtig, dass Du nicht nur die Fähigkeiten, sondern auch die zwischenmenschliche Komponente im Vorstellungsgespräch berücksichtigst. Um sicherzustellen, dass Dein:e Bewerber:in zu Deinem Salon passt, kannst Du z.B. Probearbeitstage vereinbaren. Möglich ist auch ein kleines Rollenspiel, bei dem Du Dich selbst in die Rolle des Kunden begibst, Dich begrüßen und beraten lässt oder einen Termin ausmachst. So bekommst Du ein gutes Gefühl dafür, ob die Person in Dein Team passen würde.
Das Gehalt von Friseur:innen hängt wie bei allen anderen Berufen von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören:
Im Durchschnitt verdienen Friseur:innen in Deutschland etwa 18.000 Euro pro Jahr und damit etwa 9,40 Euro pro Stunde. Das genaue Gehalt schwankt je nach Berufserfahrung: Einsteiger:innen starten oft nur mit dem Mindestlohn, was etwa 1.400 bis 1.600 Euro pro Monat entspricht; erfahrene Mitarbeiter:innen können bis zu 21.900 Euro pro Jahr verdienen.
Doch bist Du in der Lage, diese Summen zahlen? Bei der Antwort hilft Dir nachfolgende Berechnung.
Gehalt ist ein wichtiger Motivator: Wer gute Arbeit leistet, sollte auch fair bezahlt werden. Bevor Du in die Gehaltsverhandlung gehst, solltest Du also eine realistische Kalkulation für das mögliche Jahresgehalt aufstellen. Diese beginnt mit dem Jahressollumsatz.
Für die Gehaltsverhandlung brauchst Du jedoch nicht nur diese Zahl, sondern auch etwas Spielraum: Kalkuliere unterschiedliche Gewinnszenarien, um herauszufinden, wie viel Gehalt Du maximal zahlen kannst und wann ein:e Mitarbeiter:in “unbezahlbar” wird.
Mehr Personal ermöglicht Dir in Deinem Betrieb, mehr Leistungen anzubieten, den Umsatz zu steigern und Aufgaben zu delegieren. Allerdings verwaltete sich ein Mitarbeiterstab nicht von allein: Gute Organisation ist erforderlich, um Dienstpläne, Lohnabrechnungen und andere administrative Aufgaben zu bewältigen.
Wenn Du bereits ein elektronisches Kassensystem wie das von ready2order verwendest, hast Du hier einen klaren Vorteil: Die Mitarbeiterverwaltungsfunktionen ermöglichen es Dir, Arbeitsstunden zu protokollieren und Schichtpläne zu erstellen. Durch die Nutzung verständlicher Statistiken kannst Du auch genau sehen, welche Leistungen und Spezialisierungen bei Deiner Kundschaft besonders gefragt sind – so kannst Du ungenutztes Potenzial erkennen und erfolgreich für Dein Konzept nutzen.
Für die Einrichtung des ready2order Kassensystems benötigst Du in der Regel nur 3–5 Stunden, um alle Produkte, Behandlungen, Mitarbeiterrechte etc. einzupflegen. Dabei stehen Dir auf Wunsch und je nach gewähltem Servicepaket unsere Experten zur Seite.
Und nach dieser einmaligen Einrichtung hast Du den Kopf frei für das, was Dich wirklich interessiert – nämlich hervorragende Leistungen und zufriedene Kunden.

Sabine Amler
Senior Content Manager
Als gelernte Buchhändlerin kennt Sabine beide Seiten der Ladentheke. Dieses praktische Know-how zu Kasse, Buchhaltung und Steuer verbindet sie mit langjähriger Erfahrung im Bereich Marketing zu informativen Texten.
Haftungsausschluss: Unsere Beiträge stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dar. Es handelt sich dabei um keine Rechts- oder Steuerberatung und erhebt keinesfalls den Anspruch, eine solche darzustellen oder zu ersetzen.
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