
Eine wasserdichte Kassenführung ist entscheidend für die ordnungsgemäße Buchhaltung. Doch was ist entscheidend für die Kassenführung? Was ist ein Kassenbuch? Wie führe ich es? Und wer braucht sowas überhaupt?
Wir haben die Antworten! In unserer praktischen Anleitung erfährst Du außerdem, wie Du sicherstellst, dass Finanzprüfer bei Deiner Buchhaltung nichts zu beanstanden haben.
Kassenbuch und Kassenführung sind zwar miteinander verwandt, doch beide Begriffe werden oft verwechselt und sorgen für Unklarheiten. Deshalb werfen wir zur Abgrenzung einen Blick auf die einzelnen Begriffe und klären, wozu das Kassenbuch genutzt wird, und welche Arten von Kassen es gibt:
| BEGRIFF | BESCHREIBUNG |
|---|---|
| Kassenbuch | Ein Journal, das die einzelnen Geschäftsvorfälle eines Unternehmens vollständig abbildet. In der Praxis sind es digitale Kassenbücher, die alle Vorgänge automatisch aufzeichnen. |
| Registrierkasse | Oftmals synonym mit dem Begriff Kassensystem verwendet; tatsächlich handelt es sich hier in der Regel um ältere Modelle von Aufzeichnungssystemen, die für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen benutzt werden. |
| Offene Ladenkasse | In der Regel wird darunter ein Aufbewahrungsgegenstand (Zigarrenkiste, Geldkassette, Schublade) für Bargeld verstanden, der keine technische Ausstattung hat. |

Seit 2016 besteht für alle Unternehmer und Gastronomen, die einen Jahresumsatz von mehr als 15.000 Euro und Bareinnahmen von mehr als 7.500 Euro überschreiten, die Verpflichtung zur elektronischen Aufzeichnung ihrer Einnahmen; die sogenannte Kassenpflicht. Damit diese Pflicht geltend gemacht wird, müssen beide Umsatzgrenzen überschritten werden. Seit April 2017 muss zusätzlich eine technische Sicherheitseinrichtung im Kassensystem vorhanden sein.
Eine richtige Buchführung heißt, alle Bareinnahmen und Ausgaben innerhalb eines Unternehmens mit korrekten Buchungssätzen zu erfassen. Der Gesetzgeber legt dazu konkrete Anforderungen fest.
Jedes Kassenbuch muss folgende Daten enthalten:
Es wird dabei aber nicht vorgeschrieben, für welche Art der Kassenführung du dich letztendlich entscheidest. Hier gibt es zwei Varianten:
Beide Methoden verlangen eine Aufzeichnung, die vollständig, sowie sachlich und zeitlich zugeordnet ist.
readyInsight: Eine elektronische Kassenbuchführung erleichtert dir viele Prozesse enorm. Das händische Eintragen des Kassenzählprotokolls fällt komplett weg. Zudem ist die Archivierung um ein vielfaches leichter.
Keine Buchung ohne Beleg: Mit jedem Eintrag bzw. Buchung muss ein Beleg ausgestellt werden. Grundsätzlich gilt: Wenn Geld in oder aus der Kasse fließt, muss dies festgehalten werden! Jeder Geschäftsvorfall muss also nachvollziehbar, vollständig und richtig sein. Außerdem dürfen sie nachträglich weder geändert noch unkenntlich gemacht werden. Das bedeutet, dass es für jede Änderung in der Kasse ein neuer Eintrag geben muss. Um deine Buchhaltung richtig zu führen, darf es keine leeren Zeilen im Kassenbuch geben; ebenso unzulässig ist ein negativer Kassenstand.
Jeder Beleg muss folgende Inhalte aufweisen:
Seit April 2017 müssen außerdem zusätzlich folgende Bestandteile auf einen Beleg:
Weiters muss der Soll-Bestand immer mit dem Ist-Bestand verglichen werden können. Tägliche Einnahmen und Ausgaben müssen zeitgerecht erfasst werden; dazu zählen auch Einzahlungen von dem Kassensystem auf ein Bankkonto.
Prüfer können jederzeit unangemeldet in den Laden kommen und einen Kassensturz vornehmen. Dies bedeutet, dass die Daten in kürzester Zeit auswertbar sein müssen. Bei solch einer Prüfung sind sowohl Kassenbuch, Tagesabschluss (Z-Bon), Zählprotokoll und die dazugehörigen Belege vorzuweisen. Je nach Umfang der Einnahmen und Ausgaben muss der Kassenbericht monatlich oder gar wöchentlich abgeschlossen und handschriftlich unterschrieben werden.
Die Kassenbuchführung in Excel – meist anhand einer Kassenbuch-Vorlage – war bis vor einigen Jahren noch eine gängige Praxis; davor sogar handschriftliche Buchführung. Da dies nicht mehr der Registrierkassenpflicht entspricht, sind Kassenbücher in Excel nicht mehr erlaubt. Der Grund dazu ist, dass Kassenbucheinträge in Excel nämlich jederzeit bearbeitet werden können, und dadurch also nicht vor Manipulation geschützt sind.
Fazit ist: Ein digitales Kassenbuch ist die Zukunft – und am besten sucht man sich dafür gleich ein Anbieter, der sich den laufenden Veränderungen fristgerecht anpasst!
Um finanzamtkonform zu wirtschaften, müssen Unternehmer also eine geeignete Registrierkasse kaufen. Du investierst damit nämlich nicht nur in die Finanzamt-Tauglichkeit, sondern ersparst Dir mit der richtigen Kasse auch viel Zeit und Sorgen. Durch die elektronische Speicherung der Daten ist die digitale Registrierkasse transparenter. Ein Kassenbericht im klassischen Sinne ist leicht zu verändern, und deswegen anfälliger für Fehler in der Kassenbuchführung.
Übrigens: Mit der Entwicklung der Digitalisierung bevorzugen immer mehr Menschen die Kartenzahlung. ready2order bietet mehrere Kassengeräte an, je nach Unternehmensart und Bedürfnis. Hier findest du einen Überblick über unsere Hardwares.

Wenn Du Dein Kassenbuch mithilfe einer elektronischen Kasse führst, müssen zusätzliche Punkte beachtet werden.
| RECHTLICHE ANFORDERUNGEN | BESCHREIBUNG |
|---|---|
| Belegerteilungspflicht |
Eine Alternative zur Einzelaufzeichnung ist der Z-Bon; das ist im Prinzip nichts anderes als der Tagesabschluss. Dieser fällt ebenfalls unter die Aufbewahrungspflicht. Der Z-Bon muss folgende Inhalte aufweisen:
Die Zahlungsart und der Kassenbestand müssen auf null gesetzt sein. |
| Lückenlose Erfassung und Manipulationsschutz |
Hinter dem QR-Code verbirgt sich die individuelle Signatur des jeweiligen Unternehmers. Mit dieser Signatur werden die Barumsätze der Registrierkasse in chronologischer Reihenfolge miteinander verkettet. Eine mögliche Datenmanipulation würde daher die chronologische Bar-Umsatz-Kette unterbrechen und wäre somit nachweisbar. |
| Aufbewahrungspficht |
Jede Aufzeichnung muss für 7 Jahre entweder in Papierform, mittels optischer Archivierungssystemen oder in elektronischer Form gespeichert bzw. behalten werden. |
Außerdem gab es Ende 2017 erstmals die Jahresbelegprüfung. Dabei müssen Unternehmer zum Jahresende den Jahresbeleg ausdrucken und dann mittels Handy-App prüfen.
Seit dem 1. Januar 2017 steht fest, wie eine ordnungsgemäße Kassenbuchführung aussieht. Daher ist man sich auch im Klaren, welches elektronische Kassensystem alle Kriterien für die Führung des Kassenbuchs erfüllt.
So weit, so gut – doch die Anforderungen an Kassenbücher sind oftmals sehr komplex. Da auch elektronische Kassen steuerlich relevante Buchungen digital speichern, gilt die Vorschrift auch für elektronische Kassensysteme.
Für alle, die sich nicht mit den Details herumschlagen wollen, haben wir eine kurze Checkliste zusammengestellt, um die gesetzlichen Anforderungen an das Kassenbuch zu erfüllen.
Eine ordnungsgemäße Kassenführung ist wichtig, um keine Räume für sogenannte „Hinzuschätzungen“ zu schaffen. Eine elektronische Kasse unterstützt Dich dabei und nimmt Dir das manuelle Führen eines Kassenbuches ab. Damit sparst Du Dir viel Zeit, jedoch auch das Geld, was Du sonst in einer Steuerprüfung zahlen müssten.
Wenn Du Dich nicht selbst damit plagen willst, Deine Buchführung übersichtlich zu halten, hast Du mit ready2order das Kassensystem gefunden, welches die Kassenführung auch ohne Steuerberater zum Kinderspiel macht und finanzkonform die Kassenbuchführung erleichtert!
Keine Lust, Dich mit den Details einer ordnungsgemäßen Kassenführung auseinanderzusetzen? Wir bieten ein digitales, hochmodernes Kassenbuch, welches sich nahtlos in Dein ready2order-POS-System integrieren lässt! So kannst Du immer sicherstellen, dass Du...
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Markus Bernhart
CEO & Co-Founder ready2order
Markus kombiniert unternehmerische Expertise mit einer klaren Vision für schnelles Kassensystem und Payment. Seine rechts- und betriebswirtschaftliche Ausbildung sowie seine Erfahrung als Geschäftsführer ermöglichen ihm, praxisnahe und maßgeschneiderte Lösungen für kleine Unternehmen zu entwickeln – insbesondere bei der Digitalisierung ihrer Prozesse.
Haftungsausschluss: Unsere Beiträge stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dar. Es handelt sich dabei um keine Rechts- oder Steuerberatung und erhebt keinesfalls den Anspruch, eine solche darzustellen oder zu ersetzen.
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