Gilt die Registrierkassenpflicht für Vereine genauso wie für Unternehmen? Brauchen auch gemeinnützige Vereine eine Registrierkasse? Ja, grundsätzlich gilt auch hier die Registrierkassenpflicht. Wir klären, wann Ausnahmen von der RKSV zutreffen, welche Kassensysteme für Vereine empfehlenswert sind, welche Vorteile sie haben und was sonst noch zu beachten ist.
Rechtlich gelten Vereine als Betrieb. Damit greift die Registrierkassenpflicht (RKSV): Seit dem 01. Mai 2016 müssen alle Umsätze mit einer Registrierkasse elektronisch aufgezeichnet werden, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:
Wichtig zu wissen: Zu den Barumsätzen zählen nicht nur Bargeld, sondern auch Zahlungen mit Geldkarten, die z.B. durch Einnahmen bei Vereinsfesten anfallen. Handelt es sich bei den mehr als 15.000 Euro Jahresumsatz dagegen z.B. um Mitgliedsbeiträge oder Spenden, die per Bankkonto eingehen, musst Du keine Registrierkasse führen.
Für Kantinen gelten laut Bundesministerium für Finanzen (BMF) besondere Regeln: In einem gemeinnützigen Verein hat eine „kleine Kantine“ mit einem Jahresumsatz von bis zu 30.000 Euro bei max. 52 Tagen Betriebszeit pro Jahr keine Einzelaufzeichnungs- und Belegerteilungspflicht. Hier ist keine elektronische Registrierkasse vorgeschrieben.
Hier geht es um gesellige oder gesellschaftliche Veranstaltungen, die unter gewissen Voraussetzungen von Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer sowie Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht befreit sind. Dabei unterscheidet man
Hier fällt die Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht weg, wenn folgende Punkte erfüllt sind:
Hier gilt keine Registrierkassenpflicht |
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Unentbehrlicher Hilfsbetrieb |
Entbehrlicher Hilfsbetrieb |
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Mit einem digitalen Kassensystem haben Vereine mehrere Vorteile:
Außerdem werden Vereine alle drei Jahre aktiv vom Finanzamt überprüft: Dabei wird die Gemeinnützigkeit von Vereinen v.a. hinsichtlich der Befreiung von Körperschafts- und Gewerbesteuer unter die Lupe genommen. Dafür werden u.a. Jahresabrechnungen sowie Einsichten in die Bücher gefordert.
Das BMF schreibt hier: „Werden keine Aufzeichnungen geführt oder verweigert der Verein die Vorlage von entsprechenden Unterlagen, ist das Finanzamt berechtigt, die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen bzw. aus Mangel an Überprüfungsmöglichkeiten der tatsächlichen Geschäftsführung abgabenrechtliche Begünstigungen zu versagen.“ Mit einem Kassensystem hast Du alle geforderten Unterlagen ohne viel Aufwand per Klick parat.
Elektronische Kassensysteme können für die Dauer der Nutzung gemietet oder dauerhaft angeschafft werden. Mieten klingt auf den ersten Blick oft erst einmal günstiger: Doch hier ist zu beachten, dass oft für jede Mietperiode eine Set-up-Gebühr fällig wird und Versandkosten anfallen können. Auch die Arbeitszeit, die für die wiederholte Einrichtung der Kasse anfällt, muss einkalkuliert werden.
Wird die Kasse also über das Jahr verteilt mehrfach genutzt – selbst nur ein Mal im Monat – empfiehlt sich in der Regel die Anschaffung eines eigenen Systems. Dabei gibt es die Möglichkeit, eine Registrierkasse mit installierter Kassensoftware anzuschaffen oder eine offene Kassensoftware auf dem Gerät Deiner Wahl (Smartphone, Tablet o.ä.) zu verwenden.
Bei ready2order hast Du beide Möglichkeiten:
In der Regel genügt für Vereine unser Kassensystem-Abo: Es liefert alle Grundfunktionen für Kasse und Buchführung. Das Gastro-Abo ist nur dann nötig, wenn Du ein Vereinsheim mit Tischbetrieb im Restaurantstil betreiben möchtest.
Mit unserem Blogbeitrag findest Du außerdem heraus, welches Hardware-Setup am besten zu Deinem Verein passt.
Hier sind zwei verschiedene Arten von Kosten zu unterscheiden:
Bei den einmaligen Kosten kannst Du die Kosten gering halten, indem Du eine Kassensoftware verwendest, die sich auf bereits im Verein vorhandene Hardware (z.B. ein Tablet) aufspielen lässt – das ist zum Beispiel mit dem ready2order Kassensystem möglich.
Die laufenden Kosten behältst Du im Griff, indem Du bspw. nur ein ready2order Jahres-Abo zahlst und dieses bei Bedarf mit unseren flexiblen Tages- oder Monatslizenz aufstockst, wenn Du zusätzliche Kassengeräte für Feste o.ä. brauchst.
Du brauchst Deine Kasse nur vom Sommerfest bis zum Weihnachtsmarkt? Auch da empfiehlt sich trotzdem ein Jahres-Abo: Wenn Du Deine Kassenlizenz durchgängig behältst, fallen Aktivierungskosten und viel Arbeitsaufwand weg – mehr Details dazu erfährst Du in unserem Beitrag “Günstig kassieren im Saisonbetrieb.”
Alternativ können wir Deine Daten aber auch für Dich archivieren – bis Du sie wieder brauchst. Lass Dich am besten von unseren Sales-Experten beraten und wir finden gemeinsam heraus, was am besten zu Deinem Verein passt.
Sabine Amler
Senior Content Manager
Als gelernte Buchhändlerin kennt Sabine beide Seiten der Ladentheke. Dieses Know-how verbindet sie mit langjähriger Erfahrung im Bereich SEO und Marketing.
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