Rechtliches

So funktioniert das neue Pfandsystem für Plastikflaschen und Getränkedosen in Österreich

time-clockLesedauer: 2 Min. | Zuletzt aktualisiert: 11.7.2024
Österreichisches Pfandlogo

Ab dem 1. Jänner 2025 gilt in Österreich die neue Regelung für Einwegpfand. Das bedeutet: Für alle geschlossenen Getränkeverpackungen, die aus Kunststoff oder Metall bestehen und eine Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter haben, muss ein einheitliches Pfand von 25 Cent gezahlt werden. Grundlage ist die Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen – wir erklären die wichtigsten Punkte für Unternehmer:innen.

Wie erkenne ich Einwegprodukte mit Pfand?

Einwegpfandprodukte sind durch das österreichische Pfandlogo gekennzeichnet – zu sehen auch in unserem obigen Beitragsbild.

Welche Produkte sind vom Pfandsystem ausgenommen?

Folgende Produkte sind von der Pfandpflicht ausgenommen:

  • sogenannte Getränkeverbundkartons, d.h. Tetrapacs
  • Getränkeflaschen aus Glas oder Metall mit Verschlüssen oder Deckeln aus Kunststoff
  • Getränkeflaschen, die für Beikost und flüssige Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke bestimmt sind und dafür verwendet werden

Grundsätzliche gilt die Pfandpflicht für alle Getränkearten, ausgenommen

  • Getränkearten von Milch und Milchmixgetränken (aus hygienischen Gründen)
  • Sirupe, da diese nicht für den unmittelbaren Verzehr bestimmt sind

Wie funktioniert das Pfandsystem in Deiner Kasse?

Beim Verkauf einer Einweggetränkeverpackung kassierst Du zusätzlich 25 Cent. Auch über Getränkeautomaten können weiterhin Einweggetränkeverpackung verkauft werden, natürlich auch hier zuzüglich Pfand. Die leeren Verpackungen können dann über eine frei wählbare Verkaufsstelle zurückgegeben werden, um das Pfand zurückzuerhalten.

In unserem Hilfe-Center erfährst Du, wie Du über die ready2order Kassenoberfläche ganz einfach Pfand anlegen und verrechnen kannst.

Regelfall Lieferdienst und Online-Verkauf

Wenn Du selbst Speisen und Getränke auslieferst bzw. dafür einen Lieferdienst beauftragst, zahlt Deine Kundschaft regulär Pfand für bestellte Einweggetränkeverpackungen.

Auch beim Onlineverkauf von Getränken in Einwegverpackungen muss Pfand gezahlt werden. Wichtig: Als Onlinehändler:in musst Du die Rücknahme und Pfanderstattung sicherstellen.

Sonderfall Gastronomie

Gibst Du in Deinem Gastgewerbebetrieb (z.B. Restaurant, Kaffeehaus, Catering, Beherbergungsbetrieb oder Imbiss) ein Getränk in Einwegverpackung für den Verzehr vor Ort aus, musst Du kein Pfand erheben und auch keines ausbezahlen. Außerdem besteht hier keine Rücknahmepflicht.

Muss ich Pfandflaschen und -dosen zurücknehmen?

Als Verkaufsstelle, die mit dem Pfandlogo gekennzeichnete Einwegpfandverpackungen ausgibt, musst Du diese auch wieder zurücknehmen – ganz unabhängig davon, ob die Getränke auch bei Dir gekauft wurden oder nicht. 

Die Rücknahme kann entweder manuell über eine Person oder automatisch über einen Rücknahmeautomaten erfolgen.

Für die Rücknahme können sich auch mehrere Verkaufsstellen zusammenschließen und eine gemeinsame Rücknahmestelle betreiben. Voraussetzung ist, dass diese Stelle sich in unmittelbarer Nähe zu den Verkaufsorten befindet. Auch Pfandbons, die an dieser Rücknahmestelle ausgegeben werden, müssen in unmittelbarer Nähe eingelöst werden können.

Muss ich jede Pfandverpackung zurücknehmen?

Bei manueller Rücknahme (z.B. in einer Bäckerei) bist Du verpflichtet, Getränkeverpackungen in der üblichen Verkaufs- und Füllmenge zurückzunehmen – aber nicht darüber hinaus. 

Außerdem muss die Flasche oder Dose bei Rückgabe leer und unzerdrückt sowie das Etikett vollständig auf der Verpackung vorhanden und lesbar sein. Nur so kann sichergestellt werden, dass es sich um eine Flasche oder Dose handelt, die im Pfandkreislauf geführt wird.

Im Ausland erworbene Verpackungen ohne österreichisches Pfandlogo müssen im herkömmlichen Sammelsystem entsorgt werden (z.B. über gelbe Tonne oder gelben Sack).

Was ist mit Produkten, die ich noch auf Lager habe?

Bis Ende des Jahres 2025 gilt eine Übergangsfrist: Bis zum 31. Dezember 2025 kannst Du also auch noch Getränke in Einwegverpackungen und ohne Pfandlogo und ohne Einhebung eines Pfandes verkaufen – vorausgesetzt, sie wurden vor dem 1. April 2025 abgefüllt.

Warum kommt das neue Pfandsystem?

Kunststoff und Aluminium sind wertvolle Rohstoffe. Derzeit werden in Österreich aber nur rund 70% aller Einwegkunststoffflaschen nach dem Gebrauch gesammelt, um dem Recyclingkreislauf wieder zugeführt zu werden.

Mit dem neuen Geld-zurück-Pfandsystem soll diese Quote erhöht werden:

  • Bis zum Jahr 2025 soll die Sammel­quote auf mind. 80% steigen 
  • Bis zum Jahr 2027 soll die Sammel­quote min. 90% erreichen.

Die Pfandhöhe von 25 Cent soll als Anreiz dafür sorgen, dass Flaschen und Dosen von den Konsument:innen selbstständig wieder zurückgebracht werden.

Wer organisiert das Pfandsystem?

Das System wird zentral über die EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH organisiert und betrieben. Eigentümer ist der Trägerverein Einwegpfand, dem alle Produzent:innen und Rücknehmer:innen beitreten können. Außerdem besitzt das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) umfassende Mitwirkungs- und Kontrollrechte.

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Sabine Amler

Senior Content Manager

Als gelernte Buchhändlerin kennt Sabine beide Seiten der Ladentheke. Dieses Know-how verbindet sie mit langjähriger Erfahrung im Bereich SEO und Marketing.

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