Rechtliches

Anmeldung der Registrierkasse bei FinanzOnline

time-clockLesedauer: 2 Min. | Zuletzt aktualisiert: 8.11.2023
Kleinunternehmer Anmeldung FinanzOnline

Seit 2017 muss jede Registrierkasse beim Finanzamt angemeldet werden. Wir erklären die Hintergründe und wie ready2order Dir hier die Arbeit abnimmt.

Warum muss ich mich bei FinanzOnline anmelden?

Auch Kleinunternehmer können von der Registrierkassenpflicht betroffen sein: Wer 

  • mehr als 15.000 Euro Umsatz pro Jahr erzielt 
  • und davon mehr als 7.500 Euro bar (Bargeld, Bankomat, Kreditkarte) einnimmt, 

braucht eine Registrierkasse.

Im Rahmen der Registrierkassensicherheitsverordnung gilt außerdem die Signaturpflicht, die Manipulationen an Kassenvorgängen verhindert: Ein maschinenlesbarer QR-Code auf jedem Beleg ist der Nachweis, dass Deine Kasse dieser Vorschrift entspricht. 

Dafür muss Deine Registrierkasse beim Finanzamt bzw. bei FinanzOnline angemeldet werden.

So geht die Anmeldung

Um FinanzOnline für die Anmeldung der Registrierkasse zu nützen, brauchst Du eine Umsatzsteuer-Kennzeichnung (das sogenannte U-Signal). Das U-Signal beantragst Du bei Deinem zuständigen Finanzamt im Veranlagungsteam: Dafür kannst Du die Finanz-Hotline unter 050 233 233 nutzen.

Die Finanzämter sind vom BMF angewiesen, dieses U-Signal ohne Verzug zu setzen. Sobald Deine Anfrage bearbeitet wurde, ist Deine Registrierkasse ordnungsgemäß angemeldet. 

Anmeldung über den FinanzOnline-Webservice

Manche Kassensysteme (wie z. B. das System von ready2order) ermöglichen Dir über den sogenannten Webservice die selbständige Anmeldung Deiner Registrierkasse auf FinanzOnline

Dafür wird bei FinanzOnline ein „Registrierkassen-Webservice-Benutzer“ angelegt. Die dort erzeugten Zugangsdaten werden so direkt im Kassensystem hinterlegt und Deine Kasse übernimmt automatisch alle Anmeldeschritte. Die einzige Voraussetzung für eine erfolgreiche Anmeldung ist dabei eine durchgängige Internet-Verbindung während des Anmeldevorgangs. 

Besonderheit für Kleinunternehmen

Wenn Du umsatzsteuerbefreit bist, beantrage vorab die Freischaltung der Anmeldefunktion beim Finanzamt: Bei der FinanzOnline-Hotline kannst Du unter 050 233 233 das sogenannte „U-Signal“ beantragen. Dabei genügt ein U-Signal ohne Erklärungsübermittlung (Null-U-Signal), d. h. es muss weiterhin keine UID-Nummer beantragt und keine Umsatzsteuererklärung abgegeben werden. 

Alternative Anmeldung ohne FinanzOnline

Es gibt auch die Möglichkeit, Deine Kasse per Formular anzumelden. Dies ist allerdings nur für Unternehmer möglich, denen für die Anmeldung

  • kein Internetzugang
  • kein Smartphone 
  • keine bevollmächtigte Steuerberatung

zur Verfügung steht.

ready2order übernimmt die Anmeldung bei FinanzOnline

Wir unterstützen Dich bei der Anmeldung Deiner Registrierkasse: Umfassende Informationen dazu findest Du in unserem Hilfe-Artikel zur FinanzOnline Anmeldung für Kleinunternehmer.

Dein ready2order Kassensystem übernimmt dabei folgende Schritte:

  • Automatische Anmeldung der Registrierkasse beim Finanzamt
  • Freischaltung des „Nullbelegs“
  • Verknüpfung der Barumsätze mit der elektronischen Signatur und Erzeugung des QR-Codes auf dem Beleg
  • Monatsschlussmeldung
  • Datensicherung

So bist Du auf der sicheren Seite und kannst Dein Kassensystem rechtskonform betreiben.

Wichtig: Die FinanzOnline Anmeldung wird nicht durch ready2order selbst, sondern – von uns beauftragt – durch die ARTUS Steuerberatung GmbH & Co KG durchgeführt. Die hierfür erforderliche Vollmacht gilt zeitlich beschränkt lediglich für die Registrierung Deiner Registrierkasse und erlischt im Anschluss umgehend. Jedoch erhältst Du nach Anmeldung ein automatisch generiertes Schreiben Deines zuständigen Finanzamts, in dem die ARTUS Steuerberatung GmbH & Co KG noch einmal als Vollmachtinhaber erwähnt wird: Für Dich ist dann jedoch nichts weiter zu tun, da die Vollmacht zu diesem Zeitpunkt bereits zurückgelegt wurde. Die Vollmacht muss daher auch nicht separat von Dir widerrufen werden.

sabine_amler

Sabine Amler

Senior Content Manager

Als gelernte Buchhändlerin kennt Sabine beide Seiten der Ladentheke. Dieses Know-how verbindet sie mit langjähriger Erfahrung im Bereich SEO und Marketing.

Haftungsausschluss: Unsere Beiträge stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dar. Es handelt sich dabei um keine Rechts- oder Steuerberatung und erhebt keinesfalls den Anspruch, eine solche darzustellen oder zu ersetzen.

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