
Die Registrierkassensicherheitsverordnung sorgt als Gesetzesgrundlage dafür, dass Registrierkassen in Österreich manipulationssicher betrieben werden. Sie gilt seit dem 1. April 2017. Wir fassen die Gesetze zusammen, die mit der Registrierkassensicherheitsverordnung zusammenhängen und erklären, warum die RKSV Vorteile für Unternehmer bringt.
Im Grunde genommen regelt die Registrierkassensicherheitsverordnung, dass die Registrierkasse vor Manipulation geschützt ist und jeder einzelne Beleg vom Finanzamt auch erfasst werden kann. Die Barumsätze in einem Unternehmen werden dafür in chronologischer Reihenfolge erfasst und mithilfe der Sicherheitseinrichtung signiert, damit im Nachhinein keine Änderung oder Löschung einzelner Belege mehr möglich ist.
Die technische Sicherheitseinrichtung besteht aus einer Verkettung der Barumsätze mithilfe der elektronischen Signatur. In der Signatur sind der aktuelle Umsatzstand, der Umsatzstand des letzten Belegs sowie der Barumsatz des aktuellen Belegs verkettet. Damit ist eine Manipulation durch Löschung von Belegen ausgeschlossen.
Diese Verordnung richtet sich nicht nur an die Unternehmer, die eine Registrierkasse verwenden, sondern auch an die Hersteller. Als Unternehmer trägst Du letztlich aber die Verantwortung, dass Deine Registrierkasse allen gesetzlichen Bestimmungen auch entspricht.

Seit dem 1. April 2017 muss jede Registrierkasse folgende Eigenschaften erfüllen:
Außerdem muss jede Kasse bei FinanzOnline angemeldet werden.
Grundsätzlich richtet sich die Registrierkassenpflicht an Unternehmen aller Branchen, deren Jahresumsätze 15.000 Euro inkl. Barumsätzen von mind. 7.500 Euro überschreiten. Ausnahmen sind hier für bestimmte Unternehmen und Umsätze möglich. Die Richtlinien zur RSVK betreffen überwiegend technische Details, die durch die Hersteller der Kassen umgesetzt werden müssen. Wenn Du als Unternehmer dazu verpflichtet bist, eine Registrierkasse zu verwenden, musst Du also ein Gerät verwenden, das auch den vorgegebenen Anforderungen entspricht, z.B. ein Kassensystem von ready2order.
Ausgenommen sind alle Unternehmen, die unter die sogenannte "Kalte-Hände-Regelung" fallen – also ihre Umsätze im Freien generieren und die Nettogrenze von 30.000 Euro Umsatz nicht überschreiten. Betreiber von Hütten, Buschenschänken, Kantinen von gemeinnützigen Vereinen und Onlineshops unterliegen hier ebenfalls einer Sonderregelung.
Die Registrierkassenpflicht bestimmt, dass alle Barumsätze mit einer elektronischen Signatur verkettet werden: Auf einem Beleg werden also nicht nur die Daten des aktuellen Vorgangs aufgeführt, sondern es fließt auch die Signatur des zuletzt erstellten Bons mit ein.
Wenn einzelne Belege im Nachhinein verändert oder gelöscht werden, wird dadurch die gesamte nachfolgende Signaturkette ungültig: Durch die sogenannte Signaturpflicht sind eventuelle Manipulationen also sofort zu erkennen und damit unmöglich.
Die vorgeschriebenen Angaben sind:
Die Sicherheitseinrichtung kann durch eine Signaturkarte oder cloudbasiert per HSM umgesetzt werden. Um die cloudbasierte Sicherheitseinrichtung z. B. über ready2order einzurichten, ist keine zusätzliche Hardware oder besondere Wartung notwendig. Außerdem funktioniert die Signatur so unabhängig von Hardwarefehlern oder Abnutzung.
Hier findest Du weitere Infos, wie Du die Signaturpflicht umsetzt.
Eine Ausnahme kann es für geschlossene Gesamtsysteme in großen Unternehmen geben. Dafür müssen mind. 30 elektronische Registrierkassen in Bezug auf Warenwirtschafts-, Buchhaltungs- und Kassensysteme lückenlos miteinander verbunden sein. In diesem Fall kann der Unternehmer auf seine Kosten ein Gutachten einholen, dass die geforderte Manipulationssicherheit bereits erfüllt ist. Bei einem positiven Gutachten muss dann keine externe Signaturerstellungseinheit eingebaut werden.
Die RKSV beschreibt die Anforderungen, die das Finanzamt an eine Registrierkasse stellt. Wenn Du als Unternehmer diese Vorgaben befolgst, hast Du bei einer Finanzkontrolle eine sichere Ausgangslage.
Vor Einführung der Signaturpflicht musstest Du die Richtigkeit Deiner Unterlagen stets beweisen. Doch da Deine Belege nun nicht manipuliert werden können, geht die Finanzbehörde jetzt davon aus, dass Deine Angaben richtig und vollständig sind. Deine Beweispflicht entfällt also.
Die Basisregelungen der Registrierkassensicherheitsverordnung gelten bereits seit dem 1. Jänner 2016. Hier handelt es sich um die Einzelaufzeichnungspflicht, die Registrierkassenpflicht, die Belegerteilungs- bzw Bonpflicht und die Barumsatzverordnung.
Die Bundesabgabenordnung schreibt vor, dass Du alle Einnahmen und Ausgaben laufend und einzeln aufzeichnen musst. Es geht dabei also im Prinzip um Dein Kassenbuch. Hier findest Du nützliche Hinweise, wie Du Dein Kassenbuch korrekt führen kannst. Ausnahmen dazu regelt die Barumsatzverordnung.
Seit 2015 regelt diese Verordnung, wer von der Einzelaufzeichnungspflicht ausgenommen ist oder die Aufzeichnung erleichtert durchführen darf.
Dazu gehören
Trifft eins dieser Merkmale auf Dich zu? Dann bist Du von der Registrierkassenpflicht befreit.
Die Registrierkassenpflicht schreibt vor, wann die Kassenbuchführung (Einzelaufzeichnungspflicht) mithilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems erfolgen muss. Diese Pflicht betrifft Dich, wenn
Nur wenn beides zutrifft, ist eine elektronische Registrierkasse vorgeschrieben. Die RKSV regelt, welche Anforderungen diese Registrierkasse erfüllen muss.
Als Unternehmer musst Du für jeden Barumsatz einen Beleg erstellen, den Dein Kunde annehmen und bis außerhalb Deiner Geschäftsräumlichkeiten behalten muss. Das gilt auch für Umsätze mit Centbeträgen.
Der Bon muss dabei mindestens folgende Angaben enthalten:

Mit unserem Kassensystem setzt Du auf eine Registrierkasse mit digitaler Signatur, die den Ansprüchen moderner Unternehmer entspricht und zudem die RKSV am einfachsten erfüllt.
Beantrage jetzt Dein RKSV-Zertifikat und mach Dein Kassensystem manipulationssicher. Wir unterstützen Dich bei allen Schritten:
1) Zertifikat beantragen
2) Anmeldung bei FinanzOnline
3) Belege signieren
Hier kannst Du Dein RKSV-Zertifikate bei ready2order beantragen.
Bei ready2order musst Du keine zusätzliche Hardware oder eine Signaturkarte kaufen. Die Sicherheitseinrichtung wird zentral in Form eines Hardware-Sicherheitsmoduls umgesetzt und ist cloudbasiert. Das ist kostensparend und sicher, da die Sicherheitseinrichtung nicht durch Hardwarefehler oder Abnutzung abhängig ist.
Bei ready2order brauchst Du keine Signaturkarte oder zusätzliche Kartenlesegeräte, da die Sicherheitseinrichtung zentral in Form eines Hardware-Sicherheitsmoduls (HSM) umgesetzt wird. Konkret bedeutet das für Dich, dass die Signaturerstellungseinheit bei ready2order bereits durch das entsprechende Zertifikat und die ready2order Software geregelt ist. Das Signatur-Zertifikat kannst Du bequem über uns beantragen. Hier findest Du das Bestätigungs-Formular, dass ready2order die RKSV erfüllt.
Die Anmeldung bei FinanzOnline nimmt in der Regel 2-3 Werktage ein.
Ja, Du erhältst eine Bestätigung, dass Du das Zertifikat reserviert haben.
Nein. Mit ready2order können nur die Zertifikate verwendet werden, welche bei uns direkt erworben wurden.
Pro Account ist nur ein Zertifikat erforderlich, auch wenn Du mehrere Zusatzlizenzen im Einsatz hast. Solltest Du jedoch mehrere Accounts haben, die auf die gleiche Umsatzsteuernummer (UID) laufen, dann benötigst Du für die zusätzlichen Accounts ebenfalls jeweils ein Zertifikat.
Nein, wenn Du mit einem ready2order Account mehrere Lizenzen verwendest, benötigst Du trotzdem nur ein Zertifikat. (z.B. Gastronomie mit einer stationären Kasse und einem mobilen Gerät).
Ja, jeder readyAccount benötigt sein eigenes Zertifikat.
Die Anmeldung bei FinanzOnline kann von ready2order nach Eingabe des Webservice-Benutzers automatisch durchgeführt werden. Eine laufende Belegübermittlung an FinanzOnline ist derzeit gesetzlich nicht vorgesehen.
Der AES-256-Schlüssel wird als Verschlüsselung für den Umsatzzähler verwendet, sodass der Umsatz nicht von jedem ausgelesen werden kann. Der Schlüssel wird von ready2order bei der FinanzOnline Anmeldung zufällig generiert und hinterlegt.
Offline-Rechnungen sind rechtlich vergleichbar mit Paragons, also handschriftlich erstellte Belege. Laut RKSV dürfen solche Paragons innerhalb von 48h erstellt werden. Bei diesen Paragons muss kein QR-Code gedruckt werden, da die Signatur erst dann stattfindet, wenn die Belege auf den Server hochgeladen werden.
Mit ready2order hast Du Dein Unternehmen immer im Griff.

Markus Bernhart
CEO & Co-Founder ready2order
Markus kombiniert unternehmerische Expertise mit einer klaren Vision für schnelles Kassensystem und Payment. Seine rechts- und betriebswirtschaftliche Ausbildung sowie seine Erfahrung als Geschäftsführer ermöglichen ihm, praxisnahe und maßgeschneiderte Lösungen für kleine Unternehmen zu entwickeln – insbesondere bei der Digitalisierung ihrer Prozesse.
Haftungsausschluss: Unsere Beiträge stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dar. Es handelt sich dabei um keine Rechts- oder Steuerberatung und erhebt keinesfalls den Anspruch, eine solche darzustellen oder zu ersetzen.
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