
Die Buchführungspflicht regelt, wer zur ordentlichen Rechnungslegung verpflichtet ist und welche Anforderungen gelten.
Was ist zu beachten? Die Kassenführung muss täglich, lückenlos, unveränderbar und nachvollziehbar erfolgen. Dabei sind alle Bareinnahmen und -ausgaben zeitnah zu dokumentieren. Alle Unterlagen müssen für mind. zehn Jahre aufbewahrt werden.
Bei der Buchführungspflicht in der Schweiz kommt es auf die Unternehmensform an. Zur ordentlichen Buchführung verpflichtet sind
Wichtig: Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit einem Umsatz von weniger als 500.000 CHF müssen mindestens eine vereinfachte Buchhaltung führen: Diese enthält im Gegensatz zur ordentlichen Buchführung nur die Einnahmen, die Ausgaben und die Vermögenslage.
Die Buchführungspflicht umfasst eine umfassende Dokumentation sowie die Aufbewahrungspflicht:
Für eine ordnungsgemässe Kassenführung musst Du drei wichtige Faktoren beachten:
Im Kassenbuch musst Du alle Bareinnahmen und Barausgaben Deines Unternehmens zeitnah, vollständig und nachvollziehbar erfassen. Dazu gehören folgende Informationen:
Ein ordnungsgemässes Kassenbuch kannst Du entweder handschriftlich oder softwarebasiert führen:
Kassenbuch
Dein elektronisches Kassenbuch übernimmt alle relevanten Daten automatisch aus dem Kassensystem.
Steuerberater-Export
Alle Daten kannst Du per Klick einfach an Deine Steuerberatung senden: Kein Aufwand, viel Ordnung.
Rechtliche Updates
Wir sorgen dafür, dass Du alle Vorgaben einhältst und bei Änderungen auf dem Laufenden bist.


