Ob kleines gewerbliches Unternehmen, nebengewerbliches Kleinunternehmen oder Selbstständiger – Wer ein Unternehmen betreibt, bei dem Bargeschäfte einen Teil der Einnahmen ausmachen, muss ein Kassenbuch führen. In welcher Form das Kassenbuch geführt wird, lässt der Gesetzgeber offen. Für den richtigen Überblick über alle Geschäftsvorfälle ist eine digitale Lösung der beste Weg. Denn es sind eine ganze Menge von Daten vorzuhalten:
- Datum des Geschäftsvorfalls
- Beschreibender Buchungstext des Geschäftsvorfalls
- Belegnummer (Rechnungsnummer)
- Betrag und Währung der Einzahlung bzw. der Auszahlung
- Umsatzsteuersatz
- Absoluter Betrag der Umsatzsteuer
- Aktualisierter Kassenbestand