Was ist der Gewerbeschein? Mit dem Gewerbeschein bestätigt die zuständige Behörde Deine ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung. Die Kosten für die Ausstellung des Gewerbescheins betragen je nach Bundesland 10 bis 60 Euro. Für einzelne Branchen, z.B. wenn Du ein Restaurant eröffnen möchtest, ist darüber hinaus auch eine weitere Betriebserlaubnis wie die Gaststättenkonzession notwendig.
Die Gewerbeanmeldung oder Gewerbeanzeige nimmst Du beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt oder Gemeinde vor, in der sich der Geschäftssitz Deines Betriebs befindet. Teilweise sind auch die Ordnungsämter zuständig.
Warum dies nicht einheitlich geregelt ist? Das Gewerbeaufsichtsrecht ist Ländersache, darum unterscheidet sich die zuständige Behörde von Bundesland zu Bundesland.
In der Regel ist es möglich, den Gewerbeschein innerhalb weniger Minuten online zu beantragen.
Welche Behörde in Deinem Bundesland für die Anmeldung zuständig ist, haben wir im Beitrag zur Gewerbeanmeldung für Dich zusammengetragen: Hier findest Du alle Angaben zu den zuständigen Behörden vor Ort sowie den Websites zur Online-Beantragung des Gewerbescheins.
Umgangssprachlich existiert ein “kleiner Gewerbeschein”, aber praktisch gibt es diesen Gewerbeschein für Kleinunternehmen oder Kleingewerbe nicht. Denn grundsätzlich existiert bei der reinen Anmeldung kein Unterschied zwischen kleinen, mittleren und großen Betrieben: Wer die Voraussetzungen für ein Gewerbe erfüllt, braucht eine Gewerbeanmeldung und einen Gewerbeschein, um es auszuführen.
Erfüllt Dein Gewerbe diese Voraussetzungen? Das findest Du mithilfe der folgenden Merkmale heraus, die Dir im Beitrag zur Gewerbeanmeldung auch noch einmal ausführlicher erklärt werden:

Wichtig: Der Unterschied beim “kleinen Gewerbeschein” besteht auf steuerlicher Ebene. Kleinunternehmen mit einem Jahresumsatz von maximal 17.500 Euro müssen weder Umsatz-, noch Gewerbesteuer zahlen.
Obwohl die Gewerbeanmeldung in den meisten Bundesländern online bereits reibungslos funktioniert, versendet wird der Gewerbeschein als Bestätigung der erfolgreichen Anmeldung nach wie vor per Post. Du kannst ihn also (noch) nicht selbst ausdrucken.
In der Regel dauert die Bearbeitung durch die zuständige Behörde nur wenige Tage. Vorausgesetzt Du hast Deine Anmeldung vollständig und korrekt ausgefüllt.
Auf dem Gewerbeschein findest Du folgende Angaben:
Reihenfolge und Einzelheiten können je nach Behörde, Tätigkeit und Bundesland unterschiedlich ausfallen.
* Die Formulierung der angemeldeten Tätigkeiten wird aus Deiner Gewerbeanmeldung übernommen: Diesen sogenannten “Gegenstand des Betriebs” solltest Du möglichst zutreffend, umfassend genau beschreiben. Sehr allgemeine Angaben wie etwa “Handel mit Waren” oder “Dienstleistungen aller Art” werden in der Regel nicht akzeptiert.
Gleichzeitig ist es wichtig, Deine Tätigkeit nicht zu sehr einzugrenzen: Wenn sich der beschriebene “Handel mit gebrauchten iPhones” zum Beispiel als wenig rentabel herausstellt, ist es schwierig, das angemeldete Gewerbe im Nachhinein auf “Handel mit gebrauchten Telekommunikationsgeräten” zu erweitern – hier wäre eine Gewerbeummeldung nötig. Um Schwierigkeiten empfiehlt es sich, so genau wie nötig und so allgemein wie möglich zu formulieren. Lass Dich hier am besten von Deiner Steuerberatung oder dem zuständigem Berufs- und Branchenverband unterstützen.
Die Bestätigung der Gewerbeanmeldung fällt nicht in allen Bundesländern gleich aus. Häufig erhältst Du einfach Deinen Gewerbeanmeldung mit einer eingetragenen Bestätigung, die so aussehen kann:

Um Berufliches und Privates zu trennen, solltest Du ein Geschäftskonto eröffnen. Und wenn Du es nicht längst getan hast, solltest Du auch einen Businessplan erstellen, damit Du erfolgreich Deine Firma gründen kannst. Wir haben außerdem Tipps gesammelt, damit Du Deine Buchhaltung ordnen kannst. Und last, but not least: Wenn Du eine Registrierkasse brauchst, stehen wir Dir natürlich auch zur Seite!
Nicht für jede Beschäftigung musst Du eine Gewerbeanmeldung ausfüllen: Gewisse Tätigkeiten gelten laut Gesetz nicht als Gewerbe und müssen dementsprechend nicht angemeldet werden. Zu den sogenannten “nicht-gewerblichen Tätigkeiten” zählen
Die Anmeldung beim Finanzamt ist hier allerdings trotzdem nötig.
Außerdem sind für bestimmte Gewerbe – zum Beispiel für die Ausübung handwerklicher Gewerbe oder die Eröffnung eines Restaurants – besondere Zulassungen oder Qualifikationen erforderlich. Welche Tätigkeiten einen solchen Nachweis erfordern, erfährst Du detailliert im Beitrag zur Gewerbeanmeldung.
Haftungsausschluss: Unsere Beiträge stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dar. Es handelt sich dabei um keine Rechts- oder Steuerberatung und erhebt keinesfalls den Anspruch, eine solche darzustellen oder zu ersetzen.
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