Rechtliches

Gastronomie öffnen: Nach Corona ins Tagesgeschäft!

Lesedauer: 7 Min. | Zuletzt aktualisiert: 8.14.2023
Diese neuen Regelungen gelten in Deinem Bundesland.

Mit Corona kam die Veränderung. Dabei ging es nicht nur spürbar an die (finanzielle) Substanz. Die sich ständig erneuernden Regeln zur Eindämmung wurden außerdem schnell unübersichtlich. Aber keine Sorge – damit ist jetzt Schluss. Mit diesem Artikel fassen wir Dir zusammen, was gegenwärtig in Deutschland für die Gastronomie unter Corona gilt.

Für die Gastro: Aktuelle Öffnungsbestimmungen in Deutschland

Die aktuellen Öffnungsbestimmungen in Deutschland haben sich seit Juni 2021 maßgeblich verändert und sind prinzipiell schnell mit einem Satz zusammengefasst: Die Außengastronomie und auch die Innengastronomie sind wieder geöffnet. Was aber bedeutet das genau? Unter welchen Bedingungen kann eine Öffnung der Gastronomie unter Corona garantiert und gewährleistet werden? Welche Regeln gelten wieder oder weiterhin? Wir klären auf.

Veränderte Regeln für die Gastronomie: Corona unter Kontrolle halten

Für das Gastgewerbe gilt ganz generell: Jedes Bundesland kennt seine eigenen Regeln und Verordnungen für die Gastronomie, die bei einer Inzidenz von bis zu 100 gültig und zu befolgen sind. Auf diese Regeln kommen wir im weiteren Verlauf noch zu sprechen. Erst ab einer Inzidenz von 100 wird das neue Infektionsschutzgesetz (die “Bundesnotbremse”) aktiv, welches alle Gesetze auf Landesebene ersetzt. 

Gemäß der Verordnung der Bundesregierung sind hierbei vor allem die Definitionen von Getestet, Geimpft und Genesen wichtig; diese spielen auch in den jeweiligen Bundesländern eine entscheidende Rolle bei der Einhaltung der Schutzmaßnahmen.

Das große Getestet, Geimpft, Genesen WAS IST WAS?

In manchen Bundesländern ist ein negativer Testnachweis notwendig, um die Lokalität – insbesondere die Innengastronomie – überhaupt aufsuchen zu können. So viel vorab: Geimpfte und Genesene sind dabei laut Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) gleichgestellt.

  • Getestet
    Alle Personen, die über ein negatives Schnelltest-Ergebnis verfügen, müssen dieses gegebenenfalls auch vorweisen können. Wichtig: Die Testergebnisse dürfen dabei nicht älter als 24 Stunden und müssen von einer offiziellen Teststelle bestätigt sein. Ob in schriftlicher oder digitaler Form macht hierbei keinen Unterschied. Zudem muss sich betreffende Person amtlich ausweisen können.
  • Geimpft
    Wer geimpft ist, muss einen Impfausweis oder ein ähnliches Dokument vorlegen können, welches eine vollständige Impfung innerhalb der letzten 14 Tage bestätigt. Wichtig: Als vollständig geimpft gilt nur, wer bereits eine zweite Impfdosis erhalten hat – falls der jeweilige Impfstoff (wie beispielsweise BioNTech, Moderna und AstraZeneca) eine zweite Dosis überhaupt vorsieht. Impfstoffe, die nicht in der EU zugelassen sind, genügen nicht als Nachweis.
  • Genesen
    Als genesen gilt, wer ein positives PCR-Testergebnis vorweist, das mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist. Wichtig: Liegt das positive PCR-Testergebnis länger als sechs Monate zurück, ist dieses nicht mehr gültig. Dann gelten nur eine Impfung oder ein negatives Schnelltest-Ergebnis als gültiger Nachweis.
Mit wenigen Regeln kann die Gastronomie Corona konform wieder öffnen.

Die neuen Öffnungsbestimmungen auf einen Blick

Schnelligkeit zählt. Besonders jetzt. Wir haben daher die wichtigsten Informationen nach Bundesland auf einen Blick gebündelt:

Bundesland: Baden-Württemberg

  • Maskenpflicht für Gäste/Mitarbeiter: In geschlossenen, gastgewerblichen Räumen müssen Mitarbeiter bei der Gästebewirtung eine medizinische Maske oder einen FFP2-Atemschutz tragen.
  • Kontaktnachverfolgung: Außen-/ Innengastronomie – ja.
  • Vorherige Terminbuchung: Außen-/ Innengastronomie – nein.
  • Aushangpflicht (Verhaltensregeln für Gäste): Außen-/ Innengastronomie – nein.
  • Eingeschränkte Öffnungszeiten: Bei einer stabilen Inzidenz unter 100: Sperrstunde Außen-/ Innengastronomie: 21 - 6 Uhr. Bei sinkender Sieben-Tage-Inzidenz nach 14 Tagen in Folge: Sperrstunde Außen-/ Innengastronomie: 22 - 6 Uhr.
  • Negativtest für Gäste: Außen-/ Innengastronomie – ja.

Bundesland: Bayern

  • Maskenpflicht für Gäste/Mitarbeiter: Außen-/ Innengastronomie: Eine FFP2-Maskenpflicht gilt für Mitarbeiter in geschlossenen Räumen bei Gästekontakt. Für Gäste gilt die Maskenpflicht solange sie nicht am Tisch sitzen.
  • Kontaktnachverfolgung: Außen-/ Innengastronomie – ja.
  • Vorherige Terminbuchung: Außen-/ Innengastronomie – nein.
  • Aushangpflicht (Verhaltensregeln für Gäste): Außen-/ Innengastronomie – ja.
  • Eingeschränkte Öffnungszeiten: Außen-/ Innengastronomie: Gastronomische Angebote dürfen nur zwischen 5 - 0 Uhr zur Verfügung gestellt werden.
  • Negativtest für Gäste: Außen-/ Innengastronomie – ja.

Bundesland: Berlin

  • Maskenpflicht für Gäste/Mitarbeiter: Außen-/Innengastronomie: Pflicht für eine medizinische Gesichtsmaske gilt für Mitarbeiter mit Gästekontakt in geschlossenen Räumen sowie im Freien. Für Gäste gilt die Maskenpflicht solange sie nicht am Tisch sitzen sowohl drinnen als auch draußen.
  • Kontaktnachverfolgung: Außen-/ Innengastronomie – ja.
  • Vorherige Terminbuchung: Außen-/ Innengastronomie – nein.
  • Aushangpflicht (Verhaltensregeln für Gäste): Außen-/ Innengastronomie – ja.
  • Eingeschränkte Öffnungszeiten: Außen-/ Innengastronomie – nein.
  • Negativtest für Gäste: Außengastronmie – nein. Innengastronomie – ja.

Bundesland: Brandenburg

  • Maskenpflicht für Gäste/Mitarbeiter: Außen-/Innengastronomie: Es gilt die Pflicht für eine medizinische Gesichtsmaske für Mitarbeiter mit Gästekontakt. Für Gäste selbst gilt die Maskenpflicht solange sie sich nicht an ihrem Platz befinden.
  • Kontaktnachverfolgung: Außen-/ Innengastronomie – ja.
  • Vorherige Terminbuchung: Außen-/ Innengastronomie – nein.
  • Aushangpflicht (Verhaltensregeln für Gäste): Außen-/ Innengastronomie – gegenwärtig nicht.
  • Eingeschränkte Öffnungszeiten: Außen-/ Innengastronomie – nein.
  • Negativtest für Gäste: Außengastronmie – nein. Innengastronomie – ja.

Bundesland: Bremen

  • Maskenpflicht für Gäste/Mitarbeiter: In geschlossenen Räumen und im Außenbereich gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Personen ab 16 Jahren müssen zudem entweder eine OP-Maske, eine Maske des Standards KN95/N95, FFP2 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus tragen.
  • Kontaktnachverfolgung: Außen-/ Innengastronomie – ja.
  • Vorherige Terminbuchung: Außen-/ Innengastronomie – nein.
  • Aushangpflicht (Verhaltensregeln für Gäste): Außen-/ Innengastronomie – nein.
  • Eingeschränkte Öffnungszeiten: Außen-/ Innengastronomie: Bewirtung darf nur bis 23 Uhr erfolgen.
  • Negativtest für Gäste: Bei der Außengastronomie ist bei einer Inzidenz über 50 ein Negativtest erforderlich, bei der Innengastronomie ab 14.06.2021 nur, wenn die Inzidenz über 35 liegt.

Bundesland: Hamburg

  • Maskenpflicht für Gäste/Mitarbeiter: Außen-/Innengastronomie: Es gilt die Pflicht für eine medizinische Gesichtsmaske für Mitarbeiter mit Gästekontakt. Für Gäste selbst gilt die Maskenpflicht solange sie sich nicht an ihrem Platz befinden. Die Pflicht gilt außerdem in Warteschlangen oder Menschenansammlungen vor Eingängen, auf Außenflächen und Stellplatzanlagen.   
  • Kontaktnachverfolgung: Außen-/ Innengastronomie – ja.
  • Vorherige Terminbuchung: Außen-/ Innengastronomie – nein.
  • Aushangpflicht (Verhaltensregeln für Gäste): Außen-/ Innengastronomie – nein.
  • Eingeschränkte Öffnungszeiten: Außengastronomie – nein. Innengastronomie: Sperrstunde zwischen 23 - 5 Uhr.
  • Negativtest für Gäste: Außengastronmie – nein. Innengastronomie – ja.
So kommst Du entspannt durch die neuen Corona-Regeln.

Bundesland: Hessen

  • Maskenpflicht für Gäste/Mitarbeiter: Es herrscht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP oder FFP2) während des Aufenthalts sowohl für das Gastroteam beim Abholen und Bringen von Speisen und Getränken als auch für die Gäste bis zur Einnahme des Sitzplatzes. 
  • Kontaktnachverfolgung: Außen-/ Innengastronomie – ja, bevorzugt elektronisch/digital.
  • Vorherige Terminbuchung: Außen-/ Innengastronomie – nein.
  • Aushangpflicht (Verhaltensregeln für Gäste): Außen-/ Innengastronomie – ja.
  • Eingeschränkte Öffnungszeiten: Außen-/ Innengastronomie – nein.
  • Negativtest für Gäste: Außen-/ Innengastronomie – ja. Sollte die Inzidenz sieben Tage unter einem Wert von 100 liegen und entweder 14 weitere Tage darunter bleiben oder an weiteren fünf aufeinanderfolgenden Tagen auf unter 50 sinken, sind Negativtests für Gäste in der Außengastronomie nur noch empfohlen.

Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern

  • Maskenpflicht für Gäste/Mitarbeiter: Außen-/Innengastronomie: Es gilt die Pflicht für eine medizinische Gesichtsmaske oder Atemschutzmaske für Mitarbeiter mit Gästekontakt. Für Gäste selbst gilt die Maskenpflicht solange sie sich nicht an ihrem Platz befinden. Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die medizinisch/psychisch beeinträchtigt sind oder aufgrund einer Behinderung keine solche Bedeckung tragen können und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.
  • Kontaktnachverfolgung: Außen-/ Innengastronomie – ja.
  • Vorherige Terminbuchung: Außengastronmie – nein. Innengastronomie – ja.
  • Aushangpflicht (Verhaltensregeln für Gäste): Außen-/ Innengastronomie – ja.
  • Eingeschränkte Öffnungszeiten: Außen-/ Innengastronomie – gegenwärtig nicht.
  • Negativtest für Gäste: Außengastronmie – nein. Innengastronomie – ja.

Bundesland: Niedersachsen

  • Maskenpflicht für Gäste/Mitarbeiter: Außen-/Innengastronomie: Es gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung für Mitarbeiter mit Gästekontakt. Für Gäste selbst gilt die Maskenpflicht solange sie sich nicht an ihrem Platz befinden sowie im Eingangsbereich und auf dem dazugehörigen Parkplatz. Auf eine Mund-Nasen-Bedeckung kann je nach Hygienekonzept verzichtet werden, solange die Regelungen und Maßnahmen anderweitig Beachtung finden, beispielsweise durch die Verwendung geeigneter Barrieren aus (Plexi-)Glas.
  • Kontaktnachverfolgung: Außen-/ Innengastronomie – ja.
  • Vorherige Terminbuchung: Außen-/ Innengastronomie – nein.
  • Aushangpflicht (Verhaltensregeln für Gäste): Außen-/ Innengastronomie – nein.
  • Eingeschränkte Öffnungszeiten: Außen-/ Innengastronomie – ja, Sperrstunde zwischen 23-6 Uhr. Entfällt bei einer Inzidenz unter 35.
  • Negativtest für Gäste: Außen-/ Innengastronomie – ja, entfällt in der Außengastronomie allerdings bei einer Inzidenz unter 50, in der Innengastronomie bei einer Inzidenz unter 35.

Bundesland: Nordrhein-Westfalen

  • Maskenpflicht für Gäste/Mitarbeiter: Außen-/Innengastronomie: Es gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske für Mitarbeiter mit Gästekontakt. Für Gäste selbst gilt die Maskenpflicht ebenfalls, allerdings kann eine Maske vorübergehend am Sitz- oder Stehplatz abgesetzt werden, um Speisen und Getränke zu konsumieren. Auf die Verwendung einer medizinischen Maske kann kann je nach Hygienekonzept zusätzlich verzichtet werden, solange die Regelungen und Maßnahmen anderweitig Beachtung finden, beispielsweise durch die Verwendung geeigneter Barrieren aus (Plexi-)Glas.
  • Kontaktnachverfolgung: Außen-/ Innengastronomie – ja.
  • Vorherige Terminbuchung: Außen-/ Innengastronomie – nein.
  • Aushangpflicht (Verhaltensregeln für Gäste): Außen-/ Innengastronomie – nein.
  • Eingeschränkte Öffnungszeiten: Außen-/ Innengastronomie – nein.
  • Negativtest für Gäste: Es gilt ein drei Stufen-Modell: Nach Inzidenzstufe 3 ist ein Negativtest für die Außengastronomie erforderlich. Nach Inzidenzstufe 2 ist ein Negativtest nur in der Innengastronomie notwendig. Inzidenzstufe 1 bedeutet, dass für das Land Inzidenzstufe 1 gelten muss, um einen Negativtest in der Innengastronomie nicht mehr erforderlich zu machen.

Bundesland: Rheinland-Pfalz

  • Maskenpflicht für Gäste/Mitarbeiter: Außen-/Innengastronomie: Es gilt die Pflicht zum Tragen einer OP-Maske, Maske des Standards KN95/N95, FFP2 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus für Mitarbeiter mit Gästekontakt. Für Gäste selbst gilt die Maskenpflicht ebenfalls. Am Platz dürfen Gäste ihre Masken absetzen.
  • Kontaktnachverfolgung: Außen-/ Innengastronomie – ja. Bei der Verweigerung einer digitalen Datenerfassung kann der Person eine papiergebundene Datenerfassung angeboten werden.
  • Vorherige Terminbuchung: Außengastronmie – nein. Innengastronomie – ja.
  • Aushangpflicht (Verhaltensregeln für Gäste): Außen-/ Innengastronomie – gegenwärtig nicht.
  • Eingeschränkte Öffnungszeiten: Außen-/ Innengastronomie – nein.
  • Negativtest für Gäste: Außengastronmie – nein. Innengastronomie – ja.

Bundesland: Saarland

  • Maskenpflicht für Gäste/Mitarbeiter: Außen-/Innengastronomie: Das Tragen einer OP-Maske, Maske des Standards KN95/N95, FFP2 oder eines gleichwertigen oder höheren Schutzniveaus für Mitarbeiter mit Gästekontakt und für Gäste (inklusive Kinder ab der Vollendung des sechsten Lebensjahres) ist verpflichtend.
  • Kontaktnachverfolgung: Außen-/ Innengastronomie – ja.
  • Vorherige Terminbuchung: Außen-/ Innengastronomie – ja.
  • Aushangpflicht (Verhaltensregeln für Gäste): Außen-/ Innengastronomie – gegenwärtig nicht.
  • Eingeschränkte Öffnungszeiten: Außen-/ Innengastronomie – nein.
  • Negativtest für Gäste: Außen-/ Innengastronomie – ja, bis zum 11.06.2021. Dann entfällt die Nachweispflicht für die Außengastronomie.
Bei einem Teamgespräch versorgst Du alle mit den richtigen Infos.

Bundesland: Sachsen

  • Maskenpflicht für Gäste/Mitarbeiter: Außengastronmie – nein. Innengastronomie – ja: In Innenräumen ist das Tragen einer medizinischen OP-, einer FFP2-Maske oder vergleichbaren Nasen-Mund-Masken verpflichtend.
  • Kontaktnachverfolgung: Außen-/ Innengastronomie – ja.
  • Vorherige Terminbuchung: Außen-/ Innengastronomie – nein.
  • Aushangpflicht (Verhaltensregeln für Gäste): Außen-/ Innengastronomie – gegenwärtig nicht.
  • Eingeschränkte Öffnungszeiten: Außen-/ Innengastronomie – nein.
  • Negativtest für Gäste: Außen-/ Innengastronomie – ja, sitzen Personen aus mehreren Haushalten an einem Tisch, müssen diese einen aktuellen Negativtest vorweisen können. Diese Testpflicht bzw. Nachweispflicht entfällt, sobald die Sieben-Tage-Inzidenz von 35 innerhalb von 14 Tagen in Folge unterschritten wird.

Bundesland: Sachsen-Anhalt

  • Maskenpflicht für Gäste/Mitarbeiter: Außen-/Innengastronomie: Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske gilt für Gäste in Innenräumen sowie auf Außenflächen und Stellplatzanlagen.
  • Kontaktnachverfolgung: Außen-/ Innengastronomie – ja.
  • Vorherige Terminbuchung: Außengastronmie – nein. Innengastronomie – ja.
  • Aushangpflicht (Verhaltensregeln für Gäste): Außen-/ Innengastronomie – ja.
  • Eingeschränkte Öffnungszeiten: Außengastronmie – nein. Innengastronomie – ja.
  • Negativtest für Gäste: Eine Öffnung ist nur zwischen 6 - 22 Uhr erlaubt. Diese Beschränkung entfällt allerdings in Landkreisen mit einer stabilen Inzidenz unter 35.

Bundesland: Schleswig-Holstein

  • Maskenpflicht für Gäste/Mitarbeiter: Außen-/Innengastronomie: Das Tragen einer qualifizierten Gesichtsmaske ist für Mitarbeiter mit Gästekontakt ebenso verpflichtend wie für Gäste. Diese entfällt beim Aufenthalt am festen Steh- oder Sitzplatz.
  • Kontaktnachverfolgung: Außen-/ Innengastronomie – ja.
  • Vorherige Terminbuchung: Außen-/ Innengastronomie – nein.
  • Aushangpflicht (Verhaltensregeln für Gäste): Außen-/ Innengastronomie – gegenwärtig nicht.
  • Eingeschränkte Öffnungszeiten: Außen-/ Innengastronomie – nein.
  • Negativtest für Gäste: Außengastronmie – nein. Innengastronomie – ja, insbesondere dürfen nur Mitarbeiter beim Gästekontakt eingesetzt werden, die spätestens alle 72 Stunden einen negativen Testnachweis nach § 2 Nummer 7 SchAusnahmV vorgelegt haben.

Bundesland: Thüringen

  • Maskenpflicht für Gäste/Mitarbeiter: Außen-/Innengastronomie: Ja, für alle Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske verpflichtend.
  • Kontaktnachverfolgung: Außen-/ Innengastronomie – ja, entfällt aber in Landkreisen mit einer stabilen Inzidenz von 35.
  • Vorherige Terminbuchung: Außen-/ Innengastronomie – nein.
  • Aushangpflicht (Verhaltensregeln für Gäste): Außen-/ Innengastronomie – ja.
  • Eingeschränkte Öffnungszeiten: Außen-/ Innengastronomie – nein.
  • Negativtest für Gäste: Außen-/ Innengastronomie – ja, entfällt aber in Landkreisen mit einer stabilen Inzidenz von 35.

Weitere Informationen zu den aktuellen Bestimmungen und Vorgaben findest Du auf der Seite des DEHOGA Bundesverbandes unter der Übersicht der Öffnungen im Gastgewerbe.

Alexander Popowitsch, Content Marketing Manager

Alexander Popowitsch

Content Marketing Manager

Für Alexander steht als Content Marketing Manager bei ready2order alles im Zeichen der Inhalte. Ob wissenswert, spannend oder neu – er findet immer etwas Wichtiges, über das er schreiben kann.

Haftungsausschluss: Unsere Beiträge stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dar. Es handelt sich dabei um keine Rechts- oder Steuerberatung und erhebt keinesfalls den Anspruch, eine solche darzustellen oder zu ersetzen.

Zum Thema passende Artikel

Lesedauer: 2 Min. | 3.24.2023
Lesedauer: 5 Min. | 9.1.2022
Lesedauer: 4 Min. | 6.9.2022