Rechtliches

Schwarzgeld und Schwarzarbeit in Unternehmen: Das musst Du wissen

Lesedauer: 5 Min. | Zuletzt aktualisiert: 12.5.2023
Schwarzgeld: Unternehmer erledigt die Buchhaltung

Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit, Kapitalerträge aus dem Ausland: Illegale Geschäftsaktivitäten sind gefährlich für Unternehmen und schaden dem Sozialsystem. Wir erklären, wie Du Deine Buchhaltung ganz einfach transparent und vollständig führst – und warum das besser ist als vermeintliche Steuerersparnis durch Schattenwirtschaft. 

Was bedeuten Schwarzgeld und Schwarzarbeit? 

In Deutschland werden zwischen 5 und 15 Prozent des Bruttoinlandsproduktes durch sogenannte “Schattenwirtschaft” erwirtschaftet. Unter diesem Begriff werden alle ökonomischen Aktivitäten und Umsätze zusammengefasst, die nicht amtlich deklariert werden – dazu gehören auch Schwarzgeld und Schwarzarbeit. 

Begriffsklärung

Schwarzgeld entsteht, wenn Personen ihre Einkünfte nicht ordnungsgemäß versteuern und den gesamten Bruttobetrag für sich behalten. Dieses Geld fließt am Fiskus vorbei und fehlt dem Staat, um Sozialleistungen für das Gemeinwohl zu erbringen. 

Schwarzarbeit ist bezahlte Arbeit, die vom Arbeitgeber nicht ordnungsgemäß angemeldet ist und für die entsprechend keine Steuern und Sozialabgaben entrichtet werden. Es wird in der Regel bar und natürlich ohne Lohnabrechnung gezahlt. In vielen Fällen wird Schwarzarbeit nebenberuflich ausgeführt.

Beispiele für Schattenwirtschaft

  • Verdienst durch Schwarzarbeit: Eine Kosmetikerin schminkt vor der Hochzeit einer Freundin die Braut und erhält dafür bar eine Aufwandsentschädigung von 150 Euro. Sie behält das Geld und gibt es für ihren Wochendeinkauf aus.
  • Unversteuerte Bareinnahmen: In einem Restaurant wird auf der Speisekarte eine Trinkgeldempfehlung für Bedienung im Außenbereich angegeben. Das Trinkgeld wird nicht in der Kasse verbucht (auch dieses unfreiwillige Trinkgeld unterliegt dann dem Steuerrecht, mehr dazu in unserem Artikel "Trinkgeld versteuern").
  • Unversteuerte Kapitaleinkünfte: Ein Unternehmer investiert Mittel aus seinem Vermögen in einen ausländischen Fonds und erhält monatlich 2.000 Euro. Obwohl dieser Betrag nicht über die Abgeltungssteuer versteuert wird, gibt er ihn nicht in seiner Steuererklärung an. 
  • Erbschaften oder Schenkungen: Ein Familienangehöriger hinterlässt nach seinem Tod nicht nur Vermögen, sondern auch ein wertvolles ein Erbstück im Wert von 50.000 Euro. Der Erbe verkauft es ohne Rechnung und investiert das Geld unversteuert in die Renovierung seines Hauses. 
  • Bestechungsgelder: Ein Abgeordneter erhält von einem Großkonzern eine finanzielle Zuwendung, um gegen eine Gesetzesänderung zu stimmen. 
  • Einnahmen beim Verkauf von Anlagevermögen: Ein Immobilienbesitzer verkauft ein Grundstück ohne Rechnung an eine Privatperson und legt das Bargeld unversteuert in seinen Safe.
  • Keine Gewerbeanmeldung trotz gewerblicher Tätigkeit: Ein Rentner arbeitet als gelernter Handwerker weiterhin bei alten Kunden, obwohl er sein Gewerbe abgemeldet hat.

In welchen Branchen entsteht das meiste Schwarzgeld?

Laut Angaben der Bundesvereinigung Bauwirtschaft entstanden zwischen 2012 und 2016 folgende Summen:

  • In Bau und Handwerk gibt es am häufigsten Schattenwirtschaft. Hier entstanden jährlich rund 129 Mrd. Euro unversteuerter Umsatz. 
  • Industrie und der Dienstleistungssektor (z.B. Gastronomie, Tourismus, Catering) hinterzogen zusammen eine ebenso hohe Summe.
  • Sonstige Gewerbe und Dienstleistungen (z.B. Friseur, Nachhilfe, Babysitten) sowie Unterhaltungs- und Vergnügungsbranche kommen gemeinsam auf einen Mittelwert von 95 Mrd. Euro.  

Die Werte ergeben sich aus Schätzungen des Gesamtumsatzes dieser Branchen, der in Deutschland unversteuert erwirtschaftet wurde. 

Was sind mögliche Ursachen für Schattenwirtschaft?

  • Finanzielle Notlagen
  • Zu hohe Steuersätze und Sozialabgaben
  • Mangelnde Steuermoral

Anders gesagt: Einige Betriebe wollen oder “können” keine legalen Arbeitskräfte einstellen, um Abgaben zu sparen und ggf. auch die Buchhaltung vermeintlich zu vereinfachen. Gleichzeitig wollen an Schwarzarbeit interessierte Arbeitnehmer dem Staat nichts von ihrem (zusätzlichen) Einkommen abgeben. 

Die Zahl der Schwarzarbeiter steigt typischerweise besonders in Krisenzeiten, z. B. während der Finanzkrise 2009 oder während der Corona-Pandemie.

Der deutsche Dienstleistungssektor sowie die Unterhaltungsindustrie litten in Lockdown-Phasen am stärksten unter den Schließungsmaßnahmen. Nach Angaben der Tagesschau waren besonders Spüler, Putzkräfte und Aushilfsköche von der Krise hart getroffen und befanden sich vermehrt auf Jobsuche. Es ist anzunehmen, dass diese Arbeitnehmer vermehrt "unter der Hand" dazuverdienten, um ihre staatliche Unterstützung aufzubessern oder ihre ehemaligen Arbeitgeber zu unterstützen, bis die Pandemie vorüber ist. 

Für die Jahre 2021 und 2022 wird eine generelle Zunahme der Schattenwirtschaft vorausgesagt: Laut Rechnungen des Ökonomen Friedrich Schneider könnte der Anteil der Schattenwirtschaft am Bruttoinlandsprodukt noch in diesem Jahr von 9,1% auf 11,4% steigen. 

Warum ist Schwarzarbeit gefährlich? 

Schwarzarbeit ist keine “einfache” Option, sondern bringt vor allem Probleme mit sich:

  • Bei einem Arbeitsunfall sind Arbeitnehmer nicht abgesichert. Die Versicherung zahlt Unfall-Rente zwar in einigen Fällen auch bei Unfällen, die sich im Rahmen von Schwarzarbeit ereignet haben, aber die Zahlungen werden ggf. zurückgefordert. 
  • Beschäftigt ein Arbeitnehmer Schwarzarbeiter, wird er wegen Steuerhinterziehung und der Verletzung der Sozialversicherungspflicht belangt.
  • Zahlt der Arbeitgeber Schwarzarbeitern ein Gehalt unter dem gesetzlichen Mindestlohn, wird er zusätzlich für den Verstoß gegen das Mindestlohngesetz zur Rechenschaft gezogen. 
  • Bei Schwarzbeschäftigung können Unternehmen das Recht auf Fördermittel verlieren. Bereits gewährte Fördermittel werden bei hinreichenden Beweisen der Schwarzarbeit nicht ausgezahlt.

Für Arbeitnehmer kann Schwarzarbeit gefährlich sein; aber auch für Arbeitgeberinnen ist sie existenzgefährdend, Strafen können die Finanzen eines Unternehmens empfindlich treffen, der Geschäftsleitung drohen bei nachweislicher Schwarzbeschäftigung sogar Gefängnisstrafen. 

Was sind die Strafen bei Schwarzarbeit? 

  • Bußgelder und Nachzahlungen von bis zu 500.000 Euro
  • Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren für Arbeitgeber und Arbeitnehmer 

Bei einfacher Steuerhinterziehung beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre. Bei besonders schweren Vergehen kann es bis zu zehn Jahre dauern, bis sie verjährt sind. 

Was bringt eine Selbstanzeige? 

Steuerpflichtige dürfen falsche oder unvollständige Angaben beim Finanzamt berichtigen oder unterlassene Angaben nachholen. Sprich: Als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer kannst Du Angaben zu schwarz verrichteten Tätigkeiten nachreichen.

Dabei gilt Folgendes zu beachten: 

  • Es muss alles stimmen: Sind die nachgereichten Angaben in einem einzigen Punkt unvollständig oder fehlerhaft, führt dies dazu, dass die gesamte Anzeige unwirksam wird
  • Es muss alles angezeigt werden: Möchten Personen z.B. Angaben für das Jahr 2019 nachreichen, so genügt es nicht, wenn sie nur Taten aus dem Jahr 2019 anzeigen. Zusätzlich müssen sie auch bereits verjährte Taten aus vergangenen Jahren deklarieren, wenn diese vorhanden sind. 

Wurde eine gültige Selbstanzeige eingereicht, müssen Täter und Täterinnen nicht länger mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Außerstrafrechtliche Konsequenzen können hingegen durchaus eintreten. So schützt eine Selbstanzeige z.B. nicht vor möglichen Disziplinarmaßnahmen.

Schattenwirtschaft macht das Leben von Unternehmerinnen und Arbeitnehmern auf lange Sicht betrachtet also nicht einfacher. Stattdessen sollten Unternehmer ihre Steuerabgaben korrekt an das Finanzamt überführen und ihre Umsätze transparent und sicher speichern. Wir von ready2order unterstützen Dich mit Lösungen, die sowohl einfach als auch kostengünstig sind. 

Wie kann ich meine Buchhaltung und Steuerzahlungen vereinfachen? 

Viele Prozesse der Buchhaltung lassen sich vereinfachen und automatisieren. Der Umstieg auf ein digitales Kassensystem mit integriertem Kassenbuch von ready2order erleichtert die offizielle Dokumentation Deiner Bar-Vorgänge wesentlich: 

  • Erstelle Dienstpläne und verwalte die individuellen Benutzerrechte Deiner Mitarbeiter:innen über die Verwaltungsoberfläche. 
  • Erstelle schnell und einfach Rechnungen, Lieferscheine und Angebote. Diese werden digital gespeichert und sind jederzeit abrufbar.  
  • Bei der Produktverwaltung kannst Du den richtigen Umsatzsteuersatz schon im Voraus einstellen. Die Kleinunternehmerfunktion berücksichtigt auch die Befreiung von der Umsatzsteuer. 
  • Datenschnittstelle für Importe und Exporte: Leite Deine Umsätze direkt an Deinen Steuerberater weiter und importiere Kundendaten aus Excel-Tabellen 
  • Nutze die Kassensoftware immer und überall mobil auf Deinen Geräten oder auf dem readyGo. Deine Daten werden jederzeit automatisch synchronisiert – egal, wo Du gerade arbeitest. 

Durch die Technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) ist eine nachträgliche Manipulation Deiner Umsätze außerdem nicht möglich. So bleiben alle Daten jederzeit geschützt und der Fiskus geht davon aus, dass alle hinterlegten Angaben richtig sind. Die gewohnte Beweispflicht entfällt also und Du kannst jeder Kassennachschau entspannt entgegensehen.

Marlene Schulze, ready2order

Marlene Schulze

Content Redakteurin

Die Philosophiestudentin ist seit Januar 2021 Teil der Content-Redaktion von ready2order in Berlin. 

Haftungsausschluss: Unsere Beiträge stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dar. Es handelt sich dabei um keine Rechts- oder Steuerberatung und erhebt keinesfalls den Anspruch, eine solche darzustellen oder zu ersetzen.

Zum Thema passende Artikel

Mehr anzeigen
Lesedauer: 6 Min. | 12.8.2023
Lesedauer: 5 Min. | 11.24.2023
Lesedauer: 4 Min. | 8.7.2023