Die meisten Gastro-Betriebe akzeptieren die bargeldlose Zahlung per sogenannter "EC-Karte", Kreditkarte oder per Mobile Payment. Doch wenn Gäste Trinkgeld geben wollen, heißt es hier oft “Bitte nur in bar”. Doch warum eigentlich? Wir zeigen neue Wege auf und prüfen, ob bargeldloses Trinkgeld versteuert werden muss.
Wichtig ist, dass Trinkgeld als solches in der Kasse auftauchen kann: Bei der ready2order Software solltest Du dazu in der Verwaltungsoberfläche die Option “Trinkgeldabfrage aktivieren” auswählen. Mithilfe der Mitarbeiterkennung kannst Du empfangene Trinkgelder dann ganz einfach den jeweiligen Mitarbeiter:innen zuordnen.
Danach kann der Betrag ganz einfach eingetippt und bei der Abbuchung entsprechend berücksichtigt werden. Auch die Buchhaltung bleibt so korrekt: Trinkgeld taucht auf dem entsprechenden Konto auf.
Die Frage “Muss ich Trinkgeld versteuern?” kann mit “nein” beantwortet werden; vorausgesetzt, es wird freiwillig und direkt an den angestellten Trinkgeldempfänger gezahlt.
Daran ändert sich nichts, wenn Trinkgeld per Karte gezahlt wird.
Hier ist es egal, ob der sogenannte “tip” bar, mit Karte oder Apple Pay etc. eingeht: Solange das Trinkgeld persönlich und freiwillig an Angestellte gewährt wird, ist es steuerfrei.
Wichtig: Steuerfreiheit gilt nur für Angestellte. Du als Unternehmer:in bzw. Arbeitgeber:in musst Dein persönlich empfangenes Trinkgeld versteuern. Hier gilt die übliche Umsatz- und Ertragssteuerpflicht – übrigens auch bei Trinkgeld in bar.
Trinkgeld in bar ist einfach zuzuordnen: Es verbleibt bei dem, der es bekommt, oder wird bei Schichtende gerecht im Personal verteilt. In der Regel landen diese Vorgänge nicht in der Buchhaltung – obwohl die Verteilung per “Sammeltopf” strenggenommen nicht mehr der “freiwilligen und direkten” Trinkgeldgabe entsprechen. Dem widerspricht jedoch ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 2009, nach dem freiwillige Trinkgelder für Angestellte nicht im Kassenbuch erfasst werden müssen, weil dieses nicht zum Umsatz des Gastronomen gehört.
Anders ist es bei per Karte gezahltem Trinkgeld. Dieses muss unabdinglich korrekt in der Buchhaltung erfasst werden. Hier gibt es zwei Optionen, die Du am besten vorab mit Deiner Steuerberatung absprichst:
Wichtig: Beachte unbedingt, wann Trinkgelder als steuerfrei oder steuerpflichtig gelten – denn entsprechend musst Du die automatische Trinkgeldabfrage in Deinem Kassensystem steuern. In unserem Supportbereich findest Du alle Information zum Thema Trinkgeld auszahlen.
Informiere Deine Gäste über Deine Trinkgeldoptionen: Natürlich auf Nachfrage, vielleicht auch mit einem Augenzwinkern bei der Begrüßung am Tisch und ggf. mit diskreten Hinweisen in Kassennähe.
Die Frage nach der Höhe des Trinkgeldes sollte ebenfalls möglichst diskret beantwortet werden können – denn keinesfalls sollten sich Deine Gäste hier genötigt fühlen. Hier kannst Du kreativ werden, z.B. indem Du auf der Theke eine Ablagefläche für die Kreditkarte anbringst, bei der Deine Gäste zwischen der Ablage “mit Trinkgeld” und “Rechnungsbetrag” wählen können.
Immer mehr Menschen wollen bargeldlos zahlen. Was dahinter steckt und wie Du diese Entwicklung für Dein Geschäft nutzen kannst, haben wir in diesen Blogbeiträgen für Dich zusammengestellt:
Sabine Amler
Senior Content Manager
Als gelernte Buchhändlerin kennt Sabine beide Seiten der Ladentheke. Dieses Know-how verbindet sie mit langjähriger Erfahrung im Bereich SEO und Marketing.
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