Was bedeutet Abschreibung? Als Unternehmer investierst Du in technische Geräte, Fahrzeuge oder Immobilien. Dieses sogenannte Betriebsvermögen bzw. Vermögensgegenstände verlieren aber mit der Zeit an Wert – etwa durch Abnutzung, Gebrauch oder Verwitterung, weil Rechte auslaufen oder weil der technische Fortschritt Deine Produkte Zug um Zug veralten lässt.
Diese Wertminderung wird in der Buchhaltung als Aufwand mit einer Abschreibung festgehalten: Durch die ordnungsgemäße Abschreibung verringert sich also Dein Gewinn. Gleichzeitig sinkt dadurch auch die Einkommenssteuer, die Du abführen musst.
Offiziell wird eine Abschreibung als “Wertminderung von Vermögensgegenständen” bezeichnet und ist gesetzlich vorgeschrieben, um Wertverluste beim sogenannten “Anlage- und Umlaufvermögen” zu erfassen. In Handelsbetrieben gehören sie zu den Handlungskosten. Doch was bedeutet das tatsächlich im Geschäftsalltag?
Einen neu angeschafften Vermögensgegenstand – zum Beispiel eine Maschine – verwendest Du nach dem Kauf mehrere Jahre (Nutzungsdauer), um Umsätze zu erwirtschaften, etwa indem Du etwas herstellst oder verarbeitest.
Der Sinn der Abschreibung ist es nun, die Anschaffungskosten für den Gegenstand auf die Nutzungsdauer aufzuteilen: Dem pro Jahr erwirtschafteten Umsatz wird der notwendige Aufwand also anteilig gegenübergestellt.
Die oft verbreitete Sichtweise, dass die volle Abrechnung der Kosten im Anschaffungsjahr “am meisten Steuern spart”, ist nicht richtig. Denn in Summe bleiben Gewinn und Kosten bei beiden Beispielen gleich: Sie werden mithilfe der (ohnehin gesetzlich vorgeschriebenen) Abschreibung aber realistischer über die Nutzungsdauer verteilt. Nach dem ersten Geschäftsjahr mindert die Absetzung für Abnutzung Deinen Gewinn weiterhin, sodass Du entsprechend weniger Steuern zahlen musst.
Außerdem kannst Du durch die Abschreibung für Neuanschaffungen vorsorgen: Wenn Du jährlich den Betrag zurücklegst, den Du in der Steuererklärung als Wertminderung in Deinem Unternehmen für Firmenwagen, Kassensystem oder die Möbel im Außenbereich einträgst, sammelst Du Mittel an, die Du bei Bedarf wieder investieren kannst.
Die Pflicht zur Abschreibung ist im §253 Abs. 2–4 HGB gesetzlich verankert. Zu den abschreibungspflichtigen Wirtschaftsgütern gehören Anlage- und Umlaufvermögen.
Zum Anlagevermögen gehören z. B. |
Zum Umlaufvermögen gehören z. B. |
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Bei der Abschreibung werden jeweils nicht nur der Kaufpreis, sondern die gesamten Anschaffungskosten des Vermögensgegenstands zugrunde gelegt.
Bei der Abschreibung darfst Du die gesamten Anschaffungskosten über einen bestimmten Zeitraum abschreiben. Diese ergeben sich, indem Du Folgendes zusammenrechnest:
Von diesem Wert sind Preisminderungen wie Skonto oder Rabatt abzuziehen.
Das Ergebnis sind die Anschaffungskosten, die Du Deiner Abschreibung zugrunde legst.
Hier gibt es je nach Wert unterschiedliche Vorgehensweisen:
Die voraussichtliche Nutzungsdauer ist in der Abschreibungstabelle (AfA-Tabelle) festgelegt. Als Unternehmer brauchst Du die Nutzungsdauer für Lieferwagen, Büromöbel und Co. also nicht selbst schätzen: Für eine ordnungsgemäße Abschreibung nutzt Du einfach die vorgegebenen Werte aus den AfA-Tabellen des Bundesministeriums der Finanzen. Hier einige Beispiele:
Vermögensgegenstand |
Nutzungsdauer |
PKW |
6 Jahre |
PC / Laptop |
3 Jahre |
Büromöbel |
13 Jahre |
Ladeneinrichtung |
10 Jahre |
neu gestaltete Website |
3 Jahre |
Kann die Nutzungsdauer nicht geschätzt oder vorgeschrieben werden, wird in der Regel pauschal über zehn Jahre abgeschrieben.
Übrigens: Die vorgegebenen Werte für die Nutzungsdauer müssen nicht der tatsächlichen Nutzung entsprechen. Du kannst Deinen Lieferwagen also länger als sechs Jahre nutzen und musst auch Dein Büro nicht nach dreizehn Jahren neu ausstatten.
Hier geht es darum, wie sich der Wert Deines Gegenstandes während der Nutzung entwickelt: Sinkt er gleichmäßig oder ungleichmäßig? Für diese Fälle sind in der Buchhaltung verschiedene Arten der Abschreibung definiert; zugrunde liegt dabei jeweils die Nutzungsdauer laut Abschreibungstabelle.
Die lineare Abschreibung über die geschätzte Nutzungsdauer erfolgt zu gleichmäßigen Teilen – so schreibst Du bspw. Deinen Firmen-PKW gemäß der geschätzten Nutzung von sechs Jahren in jedem Jahr ⅙ der Anschaffungskosten ab.
Die Formel für den jährlichen Abschreibungsbetrag lautet demnach
Abschreibungsbetrag = Anschaffungskosten / Nutzungsdauer
Als außerplanmäßige Abnutzung wird z. B. die Beschädigung eines Wertgegenstandes bezeichnet. Im entsprechend Jahr kann dann eine nicht-lineare, höhere Abschreibung erfolgen, während die Folgejahre wieder linear berechnet und verbucht werden. So kannst Du z. B. dann eine erhöhte Abschreibung vornehmen, wenn Dein Firmenwagen im zweiten Nutzungsjahr bei einem Unfall verbeult wird.
Gelegentlich hört man auch von progressiver Abschreibung, bei der dieabgeschriebenen Beträge mit der Nutzungsdauer steigen. Diese Form ist allerdings laut Handels- und Steuerrecht nicht zugelassen und kann höchstens im internen Rechnungswesen angewendet werden. In der Praxis ist es auch eher selten, dass die Abnutzung eines Gegenstands, z. B. einer Maschine, bei Nutzungsbeginn eher gering ist und dann ansteigt. Es kann jedoch passieren, wenn die Erträge über die Jahre steigen oder der entsprechende Betriebszweig ausgebaut wird.
Das Gegenstück zur progressiven (ansteigenden) Abschreibung ist die degressive Abschreibung: Hier sinkt die Abschreibungshöhe über die Nutzungsdauer, sodass im ersten Jahr am meisten Steuern gespart werden können. Allerdings ist diese Form der Abschreibung nur für Vermögenswerte möglich, die vor dem 31. Dezember 2010 angeschafft wurden, und damit vermutlich irrelevant für Deine Buchhaltung.
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