Anlagevermögen

Was ist Anlagevermögen? Zum Anlagevermögen gehören all die Wertgegenstände und Wertanlagen, die längerfristig in Deinem Unternehmen verbleiben. Sie bleiben länger als ein Jahr im Unternehmen und werden betrieblich für Deinen Geschäftsablauf genutzt – z. B. zum Aufbau, für die Ausstattung oder die täglichen Prozesse Deines Unternehmens. Die Gegenstände des Umlaufvermögens bleiben dagegen nur kurzfristig im Unternehmen.

Nach §247 Abs. 2 HGB müssen die Gegenstände des Anlagevermögens in der Bilanz aufgeführt werden und stehen dabei auf der Seite der Aktiva.

Anlagevermögen (Illustration)

Was gehört zum Anlagevermögen?

Die Gegenstände des Anlagevermögens werden auch als Gebrauchsgüter bezeichnet, denn sie sind bestimmt für 

  • mehrfache Nutzung durch Gebrauch (nicht Verbrauch)
  • längerfristige Nutzung für betriebliche Zwecke
  • langfristiges Vorhandensein im Unternehmen (Anlagewert) 

Beim Anlagevermögen werden außerdem verschiedene Formen unterschieden.

Sachanlagen

  • Grundstücke
  • Gebäude
  • Maschinen
  • Fuhrpark (Fahrzeuge)
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Werkzeuge
  • Anzahlungen für Bauvorhaben

Immaterielle Vermögenswerte

  • Software
  • Konzessionen 
  • Patente
  • Lizenzen
  • Geleistete Anzahlungen
  • Geschäfts- und Firmenwert d. h. der Wert Deines Namens bzw. Deiner Marke

Finanzanlagen

  • Anteile an verbundenen Unternehmen
  • Ausleihungen
  • Beteiligungen
  • Wertpapiere
  • Achtung: Rücklagen (d. h. finanzielle Reserven für den Notfall) gehören nicht zum Anlagevermögen, sondern zum Eigenkapital.

Wie verbuche ich Anlagevermögen richtig?

Um den Wert des Anlagevermögens richtig bilanzieren zu können, muss unterschieden werden, ob diese sogenannten “langfristigen Vermögensteile” sich abnutzen können oder ihren Wert behalten.

Abnutzbares Anlagevermögen

Autos, Computer oder Küchenausstattungen sinken während der Nutzungsdauer im Wert, sodass der Wert dieser und vergleichbarer Gegenstände jährlich neu berechnet werden muss. Dies geschieht mithilfe der Abschreibung

Nicht-abnutzbares Anlagevermögen

Grundstücke, Wertpapiere oder andere immaterielle Anlagegüter können sich nicht abnutzen: Solange diese Vermögensgegenstände nicht aufgelöst oder verkauft werden, gibt es keinen Wertverlust. Hier werden daher immer die Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten verbucht. 

Anlagevermögen in der Bilanzanalyse richtig bewerten 

Das Anlagevermögen spielt als sogenannte Kennzahl (KPI) eine wichtige Rolle bei der Vermögensbewertung während der Bilanzanalyse. Sein Wert kann für verschiedene Berechnungen verwendet werden. Dazu gehören bspw. die nachfolgenden Formeln.

1. Anlagenabnutzungsgrad

Der Abnutzungsgrad zeigt, wie bald Ersatzinvestitionen für bestehende Sachwerte nötig werden. Dabei vergleicht man die Abschreibung auf das gesamte immaterielle Anlagevermögen und Sachanlagen (= kumulierte Abschreibungen) mit dem gesamten Anlagevermögen. Ein hoher Abnutzungsgrad bedeutet, dass das Anlagevermögen bald erneuert werden und entsprechend Geld für Investitionen bereitstehen sollte. 

Die Formel für die Berechnung lautet

Anlagenabnutzungsgrad = kumulierte Abschreibungen / Anschaffungskosten

2. Anlagendeckungsgrad

Was bedeutet Anlagendeckungsgrad? Der Deckungsgrad gibt Auskunft darüber, welches Kapital bei der Anschaffung des Anlagevermögens beteiligt war. Dabei unterscheidet man den Deckungsgrad I (auch bekannt als “Goldene Bilanzregel”) und den Deckungsgrad II (auch “Goldene Bilanzregel II” oder “Silberne Bilanzregel” genannt). 

2.1. Deckungsgrad I

Der Anlagendeckungsgrad I verrät, wie das Anlagevermögen finanziert wurde. So bedeutet z. B. ein Deckungsgrad von 75%, dass in 1 Euro Anlagevermögen 75 Cent Eigenkapital verwendet und der Rest fremdfinanziert wurde. 

Der Zielwert beträgt 70–100%. Die Formel lautet hier

Deckungsgrad I = Eigenkapital / Anlagevermögen x 100

2.2. Deckungsgrad II

Der Anlagendeckungsgrad II zeigt dagegen, wie weit das Anlagevermögen durch langfristig zur Verfügung stehendes Kapital in Form von Eigenkapital und Fremdkapital finanziert wurde. 

Die Formel lautet hier

Deckungsgrad II = (Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital) / Anlagevermögen x 100

Idealerweise sollte langfristiges Vermögen auch langfristig finanziert sein: Das Ergebnis sollte jeweils bei 110–150 Prozent liegen, damit ein Unternehmen finanziell auf sicherer Basis steht.
Grund: Je höher der Deckungsgrad II ist, je deutlicher er also die 100 Prozent übersteigt, desto größer ist der Anteil von langfristigem Kapital an Anlagevermögen und Umlaufvermögen zugleich, desto größer ist also auch die langfristige finanzielle Stabilität des Unternehmens.
Liegt der Deckungsgrad II hingegen bei unter 100 Prozent, ist ein Unternehmen zu kurzfristig finanziert - werden dann Verbindlichkeiten fällig, kann das Unternehmen Liquiditätsengpässe erleiden, wenn das Umlaufvermögen nicht zur Deckung ausreicht - und das Anlagevermögen, sprich das Tafelsilber - nicht ohne weiteres verkauft werden kann. 

Der Deckungsgrad I entspricht hier dem strengen Maßstab, der Deckungsgrad II ist die abgemilderte Form der Berechnung.

3. Anlagenintensität

Was ist Anlagenintensität? Die Anlagenintensität zeigt den Anteil des Anlagevermögens am Gesamtvermögen des Unternehmens. Je höher die Anlagenintensität – also je höher der Vermögensanteil, der durch Anschaffungen gebunden ist –, desto weniger finanzielle Möglichkeiten hat das Unternehmen, um schnell auf Marktveränderungen reagieren zu können. 

Anders gesagt: Wenn viel Kapital im bestehenden Anlagevermögen gebunden ist, können z. B. keine kurzfristigen Neuanschaffungen geschehen. Anpassungen an neue Situationen dauern also länger. Eine geringere Anlagenintensität bedeutet dagegen mehr Flexibilität und Anpassungsfähigkeit.

Die Formel für die Berechnung in Prozent lautet

Anlagenintensität = Anlagevermögen / Gesamtvermögen x 100

Einen idealen Wert für die Anlagenintensität gibt es nicht, da die Kapitalbindung hier von Branche zu Branche verschieden ist – ein Landwirt hat z. B. einen höheren Wert als ein Friseur.

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