Was ist eine Limited? Diese Rechtsform ist im britischen Gesellschaftsrecht verankert und die in England häufigste Unternehmensform. Bei den Limited Companies handelt es sich um Kapitalgesellschaften, bei denen die Haftung der Gesellschafter:innen meist beschränkt ist.
Die Ltd. wird grundsätzlich in England gegründet, nach englischem Recht und in englischer Sprache. Obwohl das Unternehmen ins dortige Handelsregister eingetragen wird, ist es möglich, eine Niederlassung in Deutschland Österreich anzumelden und dort den wirtschaftlichen Schwerpunkt zu setzen.
Seitdem Großbritannien mit dem Brexit aus der Europäischen Union (EU) ausgetreten ist, gibt es in Deutschland keine Rechtsgrundlage mehr für die Gründung einer Limited. Das bedeutet, dass Limited-Gesellschaften mit Verwaltungssitz in Deutschland nicht mehr einfach anerkannt werden, sondern als sogenannte “Auffanggesellschaft” wie eine oHG oder GbR behandelt werden.
Dennoch kannst Du weiterhin die Limited als Unternehmensform wählen. Dennoch kannst Du weiterhin die Limited als Unternehmensform wählen, doch hier sind verschiedene Vorgaben zu beachten, welche ggf. die Vorteile der Ltd. überwiegen.
Seit 2008 kann in Deutschland die sogenannte Unternehmergesellschaft (UG) als haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft für kleine Unternehmen in Deutschland vereinfacht gegründet werden.
Hier ist ebenfalls nur 1 Euro Stammkapital notwendig, außerdem ist die UG auch für nur ein:e Gesellschafter möglich. Dieser kann gleichzeitig auch als Geschäftsführer:in auftreten. Gleichzeitig entfallen die genannten Nachteile der Ltd., sodass die UG die Ltd. weitestgehend aus Deutschland verdrängt hat.
Angewendet werden die Formen der Limited weiterhin in Großbritannien, Nordirland oder den ehemals zugehörigen Kolonien (z.B. Indien oder Namibia). Hier gibt mehr als eine Form:
Die Private Company Limited by Shares ist die gängigste Form der Limited Company in Großbritannien. Sie gibt Firmenanteile (shares) an ihre Gesellschafter:innen aus und ist damit vergleichbar mit der hiesigen GmbH bzw. Unternehmergesellschaft, kurz UG. Sie ist es, die in der Regel mit der Abkürzung Ltd. benannt oder umgangssprachlich als “Limited” bezeichnet wird.
Die Private Company Limited by Guarantee (LBG) vergibt keine Firmenanteile, sondern regelt die Haftung über Garantien (guarantee). Diese Garantien verpflichten die Gesellschafter:innen, bei Insolvenz bis zu einem gewissen Betrag für die LBG zu haften.
Diese Form wird vor allem bei nicht-gewinnorientierten Unternehmen angewendet, also z.B. für Vereine, Verbände und NGOs.
Bei dieser Sonderform haften die Gesellschafter im Gegensatz zu den anderen Formen unbeschränkt ("unlimited").
Die PLC ist vergleichbar mit der hiesigen Aktiengesellschaft (AG): Hier werden die Firmenanteile im Gegensatz zur Ltd. öffentlich an der Börse gehandelt. Die Gesellschafter:innen haften hier entsprechend bis zur Höhe ihrer Anteile.
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