Was sind Lohnkosten? Als Lohnkosten werden alle Aufwendungen innerhalb eines gewissen Zeitraums bezeichnet, die im Unternehmen für das Personal anfallen. Sie umfassen dabei sowohl das reine Arbeitsentgelt für die Mitarbeiter:innen als auch die Lohnnebenkosten und Sachleistungen. Für Dich als Arbeitgeber:in stellen die Lohnkosten einen Großteil der Betriebsausgaben.
Häufig werden Löhne und Gehälter zu den Fixkosten gerechnet: Erhalten Angestellte und Geschäftsführer:innen ein gleichbleibendes Gehalt unabhängig von der Produktion, verändern sich die Lohnkosten innerhalb einer bestimmten Periode nicht. In diesem Fall stellen sie einen festen Faktor in der Kalkulation eines Unternehmens dar.
Es lässt sich aber auch anders argumentieren: Erhöhen sich die Produktion oder die Arbeitsauftragszahlen, ist mehr Arbeitsleistung gefragt – und für diese muss ggf. zusätzliches Personal eingestellt werden. So betrachtet, sind die Personalkosten (Lohnkosten) abhängig vom jeweiligen Beschäftigungsgrad – und gehören damit zu den variablen Kosten.
Bei der Kalkulation der Lohnkosten sind drei wesentliche Bestandteile zu beachten:

Der Bruttolohn umfasst das Entgelt, das laut Vertrag vereinbart ist. Anhand des Bruttolohns werden die Sozialversicherungsbeträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) berechnet, die zu gleichen Teilen von Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in gezahlt werden.
Werden die Personalkosten betrachtet, stellt der Bruttolohn den “Löwenanteil”: Da die Sozialversicherungsbeiträge geteilt werden, steigen die Aufwendungen für den Bruttolohn bei Erhöhung ungleich höher (progressiv) im Vergleich zu den Lohnkosten. Anders gesagt: Wird der Bruttolohn erhöht, steigen die Gesamtkosten um ein Vielfaches, bis die Beitragsbemessungsgrenze erreicht ist.
Zu den Sachleistungen gehören z.B. Firmenwagen oder Kantinengutscheine für kostenlose Verpflegung während der Arbeitszeit.
Häufig können diese Sachbezüge auch privat genutzt werden, etwa das Firmenhandy oder das Jobticket für den ÖPNV.
Auf die Lohnkosten können Sachbezüge eine positive Auswirkung haben: Durch die Sachwerte kannst Du einen günstigen Bruttolohn aushandeln, sodass bei Erhöhungen die Kosten für den Arbeitgeberanteil an Sozialversicherungen weniger stark ansteigen. Allerdings ist auch der Geldwertteil von Sachleistungen grundsätzlich sozialversicherungspflichtig: Diese “Zugaben” lohnen sich also nur, wenn der Geldwertvorteil günstig für das Unternehmen ausfällt – etwa, wenn ein Arbeitnehmer durch das Firmenhandy besser erreichbar ist oder dank Firmenwagen reibungsloser, ausgeruhter und leistungsfähiger zur Arbeit kommt.
Sie bezeichnen alle Aufwendungen, die über das Entgelt für tatsächlich geleistete Arbeit hinausgehen. Dazu gehört vor allem der Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung – zurzeit 21 % des Bruttolohns (Stand 2021). Dazu kommen Umlagen für Insolvenz, Krankengeld und Mutterschutz sowie Urlaubstage und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Auch zusätzliche Leistungen wie Urlaubsgeld, Betriebsrenten und ein 13. Monatsgehalt werden den Lohnnebenkosten zugerechnet.
Hier lassen sich drei verschiedenen Lohnarten unterscheiden:
Der Nachteil des Zeitlohns liegt darin, dass Lohnkosten auch durch die reine Anwesenheit der Mitarbeiter:innen entstehen, ohne dass diese zuerst Leistung erbringen müssen. Dennoch ist dies eine gängige Lohnform in Büro, Handel oder Gastro.
Beim Akkordlohn entstehen die Lohnkosten erst bei Fertigstellung eines Produktes – also proportional zur Leistung.
Prämien können als Mengen-, Ersparnis- oder Qualitätsprämien gezahlt werden: Hier vergütet das Unternehmen den Mehrwert, den ein:e Mitarbeiter:in geschaffen hat.
Bei der KLR werden die Lohnkosten nach drei Methoden kalkuliert:
Allerdings sind die Angaben pro Mitarbeiter:in im Gesamtbild kaum aussagekräftig. Auch die Lohnkosten pro Zeiteinheit sind eher von nachrangiger Bedeutung; allerdings können sie bei der Berechnung der Lohnstückkosten hilfreich sein: Hier werden die Personalkosten ins Verhältnis zu einer erbrachten Leistung gesetzt. So kann der Anteil der Lohnkosten an den Herstellkosten (Stückkosten) ermittelt werden.
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