Mehrwertsteuer

Was ist die Mehrwertsteuer? Bei der Mehrwertsteuer (MwSt.) handelt es sich um eine umgangssprachliche Bezeichnung der Umsatzsteuer.

Steuerrechtlich hat der Begriff keine Relevanz für Unternehmen: Per Gesetz – und aus unternehmerischer Hinsicht – gibt es nur die Umsatz- und die Vorsteuer. Nur Konsumentinnen und Konsumenten zahlen beim Erwerb von Waren oder bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen die Umsatzsteuer vollständig, weshalb hier im übertragenen Sinn gerne von einer Steuer gesprochen wird, die auf den durch die Transaktion für die Kundschaft entstandenen Mehrwert erhoben wird – die Mehrwertsteuer.

Die Mehrwertsteuer: Ein Wort mit Verwechslungsgefahr

Wenn ein steuerlicher Begriff ein gewisses Maß an gesellschaftlicher Bekanntheit erreicht hat, dann der Begriff der “Mehrwertsteuer”. Dabei handelt es sich bei der Mehrwertsteuer um keine gesetzlich bindende Bezeichnung. Vielmehr wird “Mehrwertsteuer” als Oberbegriff für sehr unterschiedliche Steuern genutzt. Hier eine kleine Übersicht:

Wo der Begriff genutzt wird

Was gemeint ist

Die Mehrwertsteuer, die Unternehmen auf Rechnungen ausweisen

Umsatzsteuer

Die Mehrwertsteuer, die Unternehmen beim Einkauf bezahlen

Vorsteuer

Warum aber hat sich der Begriff “Mehrwertsteuer” umgangssprachlich so durchgesetzt? Das hat einen einfachen Grund: Da Unternehmen prinzipiell nur den Mehrwert des Verkaufserlöses versteuern, liegt dieser sprachlich zur Verwendung nahe. 

Hier ein Beispiel: 

Eine Designerin verkauft ein Leder-Portemonnaie im Wert von 200 Euro netto plus 19% Umsatzsteuer (USt.) zum Weiterverkauf an ein Geschäft zu einem Preis von 238 Euro. Der Geschäftsinhaber deklariert die anfallenden 38 Euro Mehrkosten als Vorsteuer (VSt.) beim Finanzamt und verkauft das Leder-Portemonnaie im Wert von 280 Euro plus 19% Umsatzsteuer zu einem Verkaufspreis von 333,20 Euro an seine Kundschaft. Die 53,20 Euro werden dabei der Kundschaft als Mehrwertsteuer (MwSt.) auf dem Beleg angezeigt. Der Geschäftsinhaber zieht von den 53,20 Euro Umsatzsteuer seine 38 Euro als Vorsteuer ab und entrichtet deswegen 15,20 Euro als Steuer ans Finanzamt. Er versteuert somit lediglich den Mehrwert von 80 Euro, den er aus dem Verkauf des Leder-Portemonnaies erzielt hat.

Die Wehrwertsteuer als Prinzip – einfach erklärt.

Worin liegt der “Mehrwert” der Mehrwertsteuer?

Faktisch gibt es keinen anderen Mehrwert als den, welcher vom Endabnehmer in Form der Umsatzsteuer vollständig gezahlt wird. Heißt das, es ist völlig legitim, dass die “Mehrwertsteuer” auf Belegen ausgewiesen ist und nicht die Umsatzsteuer? Streng genommen nein. Korrekt ist in Deutschland nach wie vor die Bezeichnung “Umsatzsteuer”; die Verwendung des falschen Begriffs auf Rechnungen und Belegen könnte theoretisch sogar den Vorsteuerabzug ungültig machen. Praktisch hat aber bisher noch kein Finanzamt eine nachträgliche Korrektur von eingereichten Rechnungen gefordert: Hauptsache, der “Mehrwert” wurde ordnungsgemäß besteuert.

Die Mehrwertsteuer in der Europäischen Union

Vorsicht geboten ist bei der Mehrwertsteuer auf europäischer Ebene: Die Europäische Union besteuert im Vergleich zu Deutschland nämlich den vom Unternehmen geschaffenen Mehrwert seiner Leistungen, darunter etwa Lieferungen und Dienstleistungen. Die Umsatzsteuer hingegen wird auf jeden Umsatz jeder Handels- und/oder Verarbeitungsstufe erhoben.

Wichtig: Sobald ein Unternehmen über einen Standort in der EU verfügt, muss es – je nach Land des Geschäftspartners und je nachdem, ob es mit Waren oder Dienstleistungen handelt – unterschiedliche Mehrwertsteuern entrichten. Falls beispielsweise ein Unternehmen Waren an ein Unternehmen verkaufen will, das in einem anderen EU-Land tätig ist und eine Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer besitzt, muss dafür keine Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt werden. Wenn dieselben Waren an einen Endabnehmer innerhalb der Europäischen Union verkauft werden, müssen allerdings die im jeweiligen Land geltenden Mehrwertsteuersätze für die zu verkaufende Ware beachtet werden.

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