Nebengewerbe

Was bedeutet Nebengewerbe? Der Begriff bezeichnet ein angemeldetes Gewerbe, wöchentlich für maximal 20 Stunden – also nicht hauptberuflich oder in Vollzeit – ausgeübt wird. Ob Handel oder Handwerk: Jedes Gewerbe kann als Nebengewerbe ausgeübt werden. “Nebengewerbe” ist auch keine Rechtsform; ebenso trifft das Finanzamt keine Sonderregelungen für Nebengewerbe. 

Wann handelt es sich um ein Nebengewerbe?

Wie im hauptberuflichen Bereich handelt es sich auch beim Nebengewerbe nur dann um ein Gewerbe, wenn

  • es sich nicht um eine freiberufliche Tätigkeit handelt
  • es dich nicht um eine land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit (auch: Zucht) handelt
  • eine Gewinnabsicht vorhanden ist
  • die Tätigkeit insgesamt auf Gewinn ausgerichtet ist
  • und die Absicht besteht, das Gewerbe dauerhaft auszuführen.

Wann ist ein Nebengewerbe eine gute Idee?

Ein Nebengewerbe ist eine gute Möglichkeit, um Geld dazuzuverdienen, den Wechsel in die Selbstständigkeit zunächst im kleinen Rahmen zu testen oder sich “nebenbei” einen beruflichen Traum zu ermöglichen. Auch wenn die Kündigung des Hauptjobs – auch finanziellen oder sonstigen Gründen – nicht denkbar ist, kann ein Nebengewerbe eine empfehlenswerte Option sein.

Nachteile für die Gründung im Nebengewerbe sind dagegen:

  • Du erhältst keinen Existenzgründungszuschuss.
  • Buchhaltung und Gewinnermittlung bleiben notwendig.
  • Keine besonderen Erleichterungen beim bürokratischen Aufwand.
Was muss ich zum Nebengewerbe wissen?

Wem muss ich mein Nebengewerbe melden?

Es gibt keine gesetzliche Regelung, laut der Arbeitnehmer:innen ihre Arbeitgeber:innen über ein Nebengewerbe informieren müssen. Eine solche Pflicht kann sich jedoch aus dem Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag ergeben. 

Außerdem ist es wichtig, mit dem Arbeitgeber über das Nebengewerbe zu sprechen, wenn Deine Teil-Selbstständigkeit in Wettbewerb mit Deinem arbeitgebenden Unternehmen steht. Eine Informationspflicht gilt auch für Soldaten und Beamte: Hier kann der Arbeitgeber ein Nebengewerbe ebenfalls untersagen. 

Generell gilt: Wer eine vertraglich vereinbarte Anzeigepflicht für das Nebengewerbe oder ein ausgesprochenes Verbot missachtet, muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen von der Abmahnung bis zur fristlosen Kündigung rechnen.

Außerdem musst Du Dein Nebengewerbe in jedem Fall beim Finanzamt und Gewerbeamt anmelden.

Anmeldung beim Gewerbeamt

Hier gibt es keine Vereinfachung: Reguläre Gewerbe und Nebengewerbe werden nach demselben Verfahren angemeldet. 

Hier erfährst Du alles über Gewerbeanmeldung und Gewerbeanzeige.

Anmeldung beim Finanzamt

Auch beim Finanzamt gibt es keine besondere Regelung für die Anmeldung. Allerdings kannst Du die Kleinunternehmerregelung anwenden, wenn Dein Umsatz pro Wirtschaftsjahr unter 17.500 Euro bleibt: So brauchst Du keine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung machen und kannst Du den buchhalterischen Aufwand reduzieren.

Was Du sonst noch beachten solltest

Auch wenn Finanzamt und Gewerbeamt keine Unterschiede machen: Einige Regelungen sind dennoch zu beachten, wenn Du ein Nebengewerbe ausüben möchtest:

  • Krankenversicherung: Ab 15 Stunden pro Woche gilt die Gewerbetätigkeit als musst Du eine eigene Krankenversicherung abschließen.
  • Rentenversicherung: Ab der Zuverdienstgrenze von 400 Euro musst Du eine zusätzliche Rentenversicherung abschließen.
  • Arbeitslosengeld: Ab einer Zuverdienstgrenze von 165 Euro (ALG 1) bzw. pauschal 100 Euro Euro pro Monat (ALG 2) wird der Zuverdienst mittels eines komplizierten Berechnungssystems mit Deinen sozialen Leistungen verrechnet – in der Regel zu Deinem Nachteil. 
  • BAFÖG: Wer als Student:in BAFÖG erhält, muss sich an eine Zuverdienstgrenze von 400 Euro halten. Wer Elterngeld bezieht, muss damit rechnen, dass der Zuverdienst generell angerechnet wird.

Steuern und Nebengewerbe

Die erzielten Einkünfte aus Deiner hauptberuflichen Tätigkeit und dem Nebengewerbe werden steuerlich einfach der jeweiligen Einkommensart zugerechnet und die zu zahlenden Steuern entsprechend ermittelt. Auch bei der Einkommenssteuererklärung obliegen Dir also die üblichen Pflichten.

Kosten für die Gründung eines Nebengewerbes

Für die Gewerbeanmeldung an sich musst Du je nach Gemeinde zwischen 20 und 30 Euro kalkulieren. 

Dazu kommen die Aufwendungen für Gründungskapital etc. Für ein Nebengewerbe kannst Du jede Rechtsform wählen, die für Deine Pläne geeignet ist; davon hängen auch die Kosten ab. Mögliche Rechtsformen sind z.B.

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