Was ist die Steuer-IDNr? Die Steueridentifikationsnummer ist eine 11-stellige Zahlenreihe, die jede Person in Deutschland bei der Geburt oder dem Umzug auf einen festen Wohnsitz in Deutschland erhält. Sie bleibt lebenslang gleich.
Die Steuer-ID ist nicht mit der Steuernummer zu verwechseln. Auch mit der Umsatzsteuernummer oder der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer steht sie nicht in Zusammenhang.
Alle Menschen, die in Deutschland gemeldet sind und hier ihren festen Wohnsitz haben, besitzen diese Identifikationsnummer. Sie wird Neugeborenen direkt nach der Meldung im Standesamt per Post zugeteilt – denn in Deutschland beginnt die Steuerpflicht mit der Geburt. Jede Steueridentifikationsnummer ist einmalig und jeder Mensch erhält sie nur einmal im Leben zugeteilt.
Die Steueridentifikationsnummer besteht aus elf Ziffern, die keinen Rückschluss auf persönliche Daten ermöglichen: Es handelt sich damit um eine sogenannte “nicht sprechende Nummer”. In den ersten 10 Ziffern
Die elfte Ziffer ist eine Prüfziffer (P) und errechnet sich aus den vorangegangenen zehn Ziffern.
Ein Beispiel für die ersten 10 Ziffern einer Steueridentifikationsnummer wäre: 1-2-3-4-5-6-8-9-9-0-P oder 1-2-3-2-4-2-5-6-7-8-P.
Auf die gespeicherten Daten haben nur die Finanzbehörden Zugriff; dazu gehören:
Da die Steueridentifikationsnummer vor dem Erlöschen noch zehn Jahre nach dem Tod eines Steuerpflichtigen bestehen bleibt, wird auch der Sterbetag gespeichert.
Deine Steuer-IDNr findest Du
Die Steuer-ID wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben. Neugeborene oder Menschen, die ihren festen Wohnsitz in Deutschland nehmen, erhalten die Identifikationsnummer per Post nach der Anmeldung bei den Meldebehörden zugeschickt.
So muss man seine Steueridentifikationsnummer nicht klassisch “beantragen”: Sie wird einem seit der Einführung dieses Verfahrens im Jahr 2007 automatisch zugewiesen. Inzwischen besitzt jeder in Deutschland gemeldete Mensch eine IDNummer.
Wenn Du das Schreiben des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) nicht mehr finden kannst, dann kannst Du über ein Formular auf der Webseite des BZSt dieses noch einmal abfragen.
Neben dem Arbeitgeber nutzen auch Krankenkassen, Banken und Rentenkassen die Steueridentifikationsnummer, um Leistungen und Erträge an die Finanzbehörden zu melden. Denn mit der IDNr werden nicht nur die Steuererklärungen zugeordnet, sondern auch die Auszahlungen von Sozialleistungen inkl. Kindergeld und Arbeitslosengeld verknüpft.
Wenn Du Deine Steuer-IDNr nicht findest, kannst Du sie an unterschiedlichen Stellen erfragen:
Damit Dir Deine Steuer-ID korrekt mitgeteilt werden kann, musst Du folgende Angaben machen:
Eine kurzfristige Auskunft per Telefon ist nicht möglich.
Die IDNr. (oder die Steuernummer) muss bei allen Dokumenten und Vorgängen angegeben werden, die mit möglichen Steuerzahlungen zu tun haben:
Mithilfe der Steueridentifikationsnummer kann der jeweilige Steuerpflichtige mit seinen zugeordneten Besteuerungsverfahren eindeutig zugeordnet werden. Daher braucht jede in Deutschland lebende Person eine steuerliche Identifikationsnummer. Sie wird für Steuerzahlungen und Sozialleistungen unbedingt benötigt.
Die Steuernummer und die Steuer-ID bzw. Steuer-Identifikationsnummer haben nichts miteinander gemein: Im Gegensatz zur lebenslang gültigen Steuer-ID verändert sich die Steuernummer, sobald ein anderes Finanzamt zuständig ist oder sich durch Heirat oder Selbstständigkeit etwas ändert.
Die Steuernummer ist für alle Gewerbetreibenden notwendig – die Umsatzsteuernummer nur für Gewerbetreibende außerhalb der Kleinunternehmerregelung. Die Umsatzsteuer-ID wird zusätzlich dann nötig, wenn Du als Unternehmer:in EU-weit Waren oder Dienstleistungen an andere Unternehmen vertreibst.

Die steuerliche Identifikationsnummer ist ausschließlich auf den Bereich der Finanzverwaltung beschränkt. Benötigt eine Stelle die Steueridentifikationsnummer – beispielsweise um eine Steuerbescheinigung abzusenden –, wird Dich diese Stelle direkt anschreiben und um eine postalische Mitteilung der Steueridentifikationsnummer bitten. Alle Daten, die beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert sind, unterliegen nach § 139b Abs. 4 und 5 AO einer strengen Zweckbindung, welche eine anderweitige Verwendung dieser Daten verbietet.
Bei den Daten, die vom Bundeszentralamt für Steuern gespeichert werden, handelt es sich um Stammdaten, die nicht nur für den Besteuerungszeitraum bzw. Besteuerungszeitpunkt von Bedeutung sind. Oder mit anderen Worten: Die steuerpflichtige Person muss nach § 47 AO so lange eindeutig identifizierbar sein, wie für sie Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis bestehen.
Die Daten bleiben solange gespeichert, bis sie seitens der Finanzbehörden nicht mehr zur weiteren – und gesetzlich vorgeschriebenen – (Weiter-)Verarbeitung benötigt werden. Dabei handelt es sich zwar nicht um einen unbegrenzten zeitlichen Rahmen, aber die Löschung kann durchaus eine Weile auf sich warten lassen. Im schlimmsten Fall 20 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem die steuerpflichtige Person verstorben ist. Der Grund dafür ist, dass auch nach dem Tod einer steuerpflichtigen Person noch offene Forderungen seitens der Finanzbehörden bestehen können, welche von Erben oder Gesamtrechtsnachfolger:innen zu erfüllen bzw. aufzulösen sind. Und so ein Besteuerungsverfahren kann im Zweifelsfall ein wenig dauern.
Wichtig: Eine Löschung der Daten zu einem bestimmten Stichtag und insbesondere nach Beendigung der Steuerpflicht ist nicht möglich.
Generell gilt: Eine einheitliche Identifikationsmöglichkeit für steuerliche Zwecke ist in vielen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union längst geschaffen worden; damit folgt die EU den Empfehlungen der OECD, die sich in der Vergangenheit für die Taxpayer Identification Number (TIN) ausgesprochen hatte. Auf internationaler Ebene erleichtert die Steueridentifikationsnummer somit den Informationsaustausch und Verwaltungsvollzug. Wird die Steueridentifikationsnummer in steuerlichen Angelegenheiten verwendet, kann auf die Übermittlung von Name, Adresse, Geburtsort und Geburtsdatum zwischen Deutschland und weiteren europäischen Staaten verzichtet werden.
Haftungsausschluss: Unsere Beiträge stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dar. Es handelt sich dabei um keine Rechts- oder Steuerberatung und erhebt keinesfalls den Anspruch, eine solche darzustellen oder zu ersetzen.
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