
Die Infektionszahlen steigen stetig. Viele Bundesländer verschärfen deswegen ihre Corona-Regeln. Die Tagesschau fasst in einem Beitrag zum Thema zusammen, was derzeit wo erlaubt ist.
Für alle Einzelhändler:innen, die keinen Supermarkt oder einen Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs betreiben, bedeutet dies in vielen Regionen bereits 2G und 2G Plus – doch was heißt das eigentlich und wie kann man dieses Konzept als Unternehmer:in kunden- und umsatzfreundlich umsetzen? Wir erklären die Rahmenbedingungen und prüfen für Dich, was so alles möglich ist.
Bei den Corona-Maßnahmen spielen die Zugangsbeschränkungen eine wichtige Rolle. Diese Bedeutung steckt hinter den Abkürzungen 2G oder 3G bzw. 2G Plus und 3G Plus:
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3G bedeutet, dass nur vollständig Geimpfte, Getestete oder Genesene Zutritt zu einem bestimmten Ort erhalten. Als zulässiger Test gilt hier auch ein negativer Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. |
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3G Plus verschärft die Bedingungen für getestete Personen: Sie besagt, dass ausschließlich vollständig Geimpfte, Genesene und PCR-Getestete Zutritt erhalten. Der PCR-Test sollte bei längeren Aufenthalten alle 48 Stunden erneuert werden. |
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2G bedeutet, dass nur vollständig Geimpfte oder Genesene Zutritt erhalten. |
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Bei 2G Plus erhalten nur vollständig Geimpfte oder Genesene Zutritt, die jeweils entweder geboostert sind oder zusätzlich einen negativen Corona-Schnelltest vorlegen können. Das Ergebnis des Tests darf nicht älter als 24 Stunden sein. |
Zur Definition:
1) Als “vollständig geimpft” gelten Personen, bei denen die abschließende Impfung mindestens zwei Wochen zurückliegt.
2) Als “genesen” gelten Personen, bei denen die Corona-Infektion mit einem PCR-Test festgestellt wurde. Dieses Testergebnis muss mindestens 28 Tage zurückliegen, darf aber nicht länger als sechs Monate alt sein.
3) Von den Zugangsbeschränkungen und Maskenregelungen sind in der Regel Kinder bis zum 6. Geburtstag ausgeschlossen, d. h. sie dürfen Deine Räumlichkeiten auch ohne Maske oder Test betreten.
Derzeit gelten keine Zugangsbeschränkungen für Geschäfte der Grundversorgung. Hier gilt aber weiterhin: Maske tragen sowie Abstand und Hygieneregeln einhalten!
Zur Grundversorgung gehören grundsätzlich (aber ggf. abhängig vom Bundesland):
Seit dem 24. November 2021 gilt die 3G-Regelung am Arbeitsplatz: Der Zutritt ist nur noch Arbeitnehmer:innen gestattet, die nachgewiesenermaßen vollständig geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet sind. Schnelltests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein, PCR-Tests sind 48 Stunden gültig.
Die weiteren Regeln bleiben weiterhin bestehen, dazu gehört u. a.:
Falls Du Dich nach über anderthalb Jahren Corona-Krise noch nicht perfekt mit allen Regeln auskennst, erkundige Dich bei Deiner zuständigen IHK, was Du alles beachten musst.
De facto bedeutet 2G und 2G Plus, dass nicht mehr jede Person in Deinen Laden kommen darf:
Um den Überblick zu behalten, kannst Du am Eingang eine Art “Schranke” installieren, die ungeprüften Personen den Zugang verweigert:
… und was ist mit denen, die nicht reinkommen dürfen?
Auch wir von ready2order wissen, dass Du Dich als Einzelhändler:in gerade durch schwere Zeiten navigieren musst – das können und wollen wir gar nicht schönreden. Trotzdem hoffen wir, dass wir Dich mit unseren Tipps ein wenig unterstützen können – und dass Du gut durch diese Krise kommst!

Sabine Amler
Senior Content Manager
Als gelernte Buchhändlerin kennt Sabine beide Seiten der Ladentheke. Dieses praktische Know-how zu Kasse, Buchhaltung und Steuer verbindet sie mit langjähriger Erfahrung im Bereich Marketing zu informativen Texten.
Haftungsausschluss: Unsere Beiträge stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dar. Es handelt sich dabei um keine Rechts- oder Steuerberatung und erhebt keinesfalls den Anspruch, eine solche darzustellen oder zu ersetzen.
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