Rechtliches

2G und 2G Plus im Einzelhandel: Wie geht das?

time-clockLesedauer: 5 Min. | Zuletzt aktualisiert: 8.14.2023
Was bedeutet 2G im Handel?

Die Infektionszahlen steigen stetig. Viele Bundesländer verschärfen deswegen ihre Corona-Regeln. Die Tagesschau fasst in einem Beitrag zum Thema zusammen, was derzeit wo erlaubt ist

Für alle Einzelhändler:innen, die keinen Supermarkt oder einen Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs betreiben, bedeutet dies in vielen Regionen bereits 2G und 2G Plus – doch was heißt das eigentlich und wie kann man dieses Konzept als Unternehmer:in kunden- und umsatzfreundlich umsetzen? Wir erklären die Rahmenbedingungen und prüfen für Dich, was so alles möglich ist.

Was bedeuten “2G” und “2G Plus”?

Bei den Corona-Maßnahmen spielen die Zugangsbeschränkungen eine wichtige Rolle. Diese Bedeutung steckt hinter den Abkürzungen 2G oder 3G bzw. 2G Plus und 3G Plus:

  • 3G

3G bedeutet, dass nur vollständig Geimpfte, Getestete oder Genesene Zutritt zu einem bestimmten Ort erhalten. Als zulässiger Test gilt hier auch ein negativer Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.

  • 3G Plus

3G Plus verschärft die Bedingungen für getestete Personen: Sie besagt, dass ausschließlich vollständig Geimpfte, Genesene und PCR-Getestete Zutritt erhalten. Der PCR-Test sollte bei längeren Aufenthalten alle 48 Stunden erneuert werden.

  • 2G

2G bedeutet, dass nur vollständig Geimpfte oder Genesene Zutritt erhalten.

  • 2G Plus

Bei 2G Plus erhalten nur vollständig Geimpfte oder Genesene Zutritt, die jeweils entweder geboostert sind oder zusätzlich einen negativen Corona-Schnelltest vorlegen können. Das Ergebnis des Tests darf nicht älter als 24 Stunden sein.

Zur Definition:

1) Als “vollständig geimpft” gelten Personen, bei denen die abschließende Impfung mindestens zwei Wochen zurückliegt. 

2) Als “genesen” gelten Personen, bei denen die Corona-Infektion mit einem PCR-Test festgestellt wurde. Dieses Testergebnis muss mindestens 28 Tage zurückliegen, darf aber nicht länger als sechs Monate alt sein.

3) Von den Zugangsbeschränkungen und Maskenregelungen sind in der Regel Kinder bis zum 6. Geburtstag ausgeschlossen, d. h. sie dürfen Deine Räumlichkeiten auch ohne Maske oder Test betreten.

Was sind “Geschäfte zur Grundversorgung”?

Derzeit gelten keine Zugangsbeschränkungen für Geschäfte der Grundversorgung. Hier gilt aber weiterhin: Maske tragen sowie Abstand und Hygieneregeln einhalten!

Zur Grundversorgung gehören grundsätzlich (aber ggf. abhängig vom Bundesland):

  • Apotheken
  • Ausgabestellen der Tafeln
  • Babyfachmärkte
  • Bäckereien und Konditoreien
  • Banken und Sparkassen
  • Baumärkte, Gärtnereien / Gartenmärkte und Baumschulen
  • Blumenfachgeschäfte
  • Drogerien
  • Futtermittelmärkte und Tierbedarfsmärkte
  • Getränkemärkte
  • Großhandel
  • Hörakustiker
  • Lebensmittelhandel (Supermärkte) einschließlich Direktvermarktung (Hofläden)
  • Metzgereien
  • Optiker
  • Orthopädieschuhtechniker
  • Poststellen und Paketdienste
  • Reformhäuser
  • Raiffeisenmärkte
  • Reinigungen
  • Sanitätshäuser
  • Stellen des Zeitschriften- und Zeitungsverkehrs
  • Tankstellen
  • Waschsalons
  • Wochenmärkte und mobile Verkaufsstände für landwirtschaftliche Produkte 

Wie kann ich 2G und 2G Plus im Einzelhandel umsetzen?

Das gilt für Deine Angestellten:

Seit dem 24. November 2021 gilt die 3G-Regelung am Arbeitsplatz: Der Zutritt ist nur noch Arbeitnehmer:innen gestattet, die nachgewiesenermaßen vollständig geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet sind. Schnelltests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein, PCR-Tests sind 48 Stunden gültig.

Die weiteren Regeln bleiben weiterhin bestehen, dazu gehört u. a.:

  • Du musst ein individuelles Infektionsschutzkonzept, ein Lüftungskonzept und ein Reinigungskonzept erarbeitet haben – hier kann Dich die zuständige IHK unterstützen.
  • Deine Mitarbeiter:innen tragen konsequent Maske. Ausnahmen davon gibt es nur an einem festen Sitz-, Steh- oder Arbeitsplatz, soweit zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen gewahrt wird.
  • Auch Hände richtig waschen und desinfizieren ist Pflicht! Am besten schulst Du Deine Mitarbeiter:innen und stellst an der Theke und auf den Toiletten Desinfektionsmittel bereit.
  • Deine Käufer:innen und Mitarbeiter:innen müssen 1,5 Meter Abstand halten.
  • Nach Möglichkeit solltest Du die Bewegungsrichtung beim Betreten und Verlassen der Verkaufsräume vorgeben.
  • Schütze den Kassenbereich mit speziellen Schutzfolien auf den Oberflächen und desinfiziere diese regelmäßig – dies gilt auch für Kartenlesegeräte und von Käufer:innen verwendete Stifte.
  • Schule Dein Personal darin, die Hände der Kunden und Kundinnen auch beim Bargeldaustausch nicht zu berühren.
  • Sorge für eine gute Durchlüftung der Räume und Frischluftzufuhr.

Falls Du Dich nach über anderthalb Jahren Corona-Krise noch nicht perfekt mit allen Regeln auskennst, erkundige Dich bei Deiner zuständigen IHK, was Du alles beachten musst. 

Das gilt für Deine Kundinnen und Kunden:

De facto bedeutet 2G und 2G Plus, dass nicht mehr jede Person in Deinen Laden kommen darf: 

  • Weise am besten schon im Außenbereich und mit einem Plakat an der Eingangstür darauf hin, wer Dein Geschäft betreten darf und welche Regeln dabei gelten.
  • Im Innenraum gilt für alle weiterhin die Maskenpflicht.
  • Auch das Hände-Desinfizieren bleibt wichtig: Am besten stellst Du am Eingang, auf den Toiletten und ggf. auch am Tisch Desinfektionsmittel bereit.
  • Es gelten auch zahlenmäßige Zugangsbeschränkungen: Durch geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen musst Du per Einlassmanagement überwachen, dass sich pro 10 Quadratmeter maximal nur eine Person in Deinem Laden aufhält. 
  • Vermeide Schlangenbildung vor Deinem Geschäft oder sorge mit Markierungen für den notwendigen Abstand – ggf. solltest Du Sicherheitspersonal einstellen, die Deine Regeln freundlich, aber konsequent durchsetzen.

Um den Überblick zu behalten, kannst Du am Eingang eine Art “Schranke” installieren, die ungeprüften Personen den Zugang verweigert: 

  • Zum Beispiel kannst Du dafür einen Stehtisch mit dem Hinweis “Bitte warten: Wir rufen Sie herein” aufstellen. Mit einer Klingel können neue Kunden und Kundinnen Dein Personal rufen, damit der Impfausweis bzw. Test kontrolliert werden kann. Auch das Desinfektionsmittel kannst Du auf diesem Tisch gut sichtbar zur Nutzung bereitstellen.
  • Klebe Markierungen auf den Boden, damit es für alle leichter wird, die richtigen Abstände einzuhalten. 
  • Wenn möglich, richte einen separaten Ein- und Ausgang ein, damit sich Käufer:innen beim Ankommen und Gehen möglichst wenig begegnen.
  • Auch der Kontakt zum Personal muss auf ein Minimum reduziert werden.
  • Die Kontaktdaten Deiner Kunden und Kundinnen können per luca-App aufgenommen werden: Stelle dazu am besten am Eingang den QR-Code zum Scannen bereit.

… und was ist mit denen, die nicht reinkommen dürfen?

  • Falls für Deinen Betrieb 2G Plus gilt, kannst Du Schnelltests für Geimpfte und Genese anbieten.
  • Für alle, die nicht geimpft oder genesen sind, kannst Du einen kontaktlosen Verkauf anbieten: Die Bestellung kann online oder direkt vor Ort erfolgen. Am besten erklärst Du den Ablauf gut sichtbar im Außenbereich, aber kommuniziere ihn auch online auf Deiner Website und Deinen Social-Media-Kanälen.
  • Falls möglich, richte für die Abholung bestellter Artikel einen separaten Platz (z. B. Fensterverkauf) ein, damit ankommende Käufer:innen und wartende Abholer:innen sich nicht begegnen.

Unsere Tipps, damit Du bestmöglich durch die Krise kommst

  • Schule Dein Personal sorgfältig – das beginnt beim Händewaschen, geht weiter bei der korrekten Beratung von Käufer:innen und endet beim höflichen, aber bestimmten Umgang mit Personen, die sich nicht an die Regeln halten. Hier kannst Du im schlimmsten Fall auch ein Hausverbot aussprechen.
  • Als kleines Trostpflaster für alle, die jetzt nicht reinkommen dürfen, kannst Du (geringwertige) Gutscheine für Bestellungen zum Abholen verteilen, die nach der Pandemie in Deinem Laden einlösbar sind. So bleibt Dein Geschäft positiv im Gedächtnis.
  • Und obwohl Du als Unternehmer:in vermutlich selbst vor genügend Herausforderungen stehst, versuch trotzdem ein offenes Ohr für die Sorgen Deiner Angestellten zu haben. Zum einen kann Dir das dabei helfen, Deine eigenen Probleme zu relativieren – und zum anderen zeigst Du Dich als Chef:in zugänglich und menschlich, wenn Du auf Dein Personal eingehst, Lösungen suchst und immer versuchst, mit einem positiven Ansatz zu motivieren. 

Auch wir von ready2order wissen, dass Du Dich als Einzelhändler:in gerade durch schwere Zeiten navigieren musst  – das können und wollen wir gar nicht schönreden. Trotzdem hoffen wir, dass wir Dich mit unseren Tipps ein wenig unterstützen können – und dass Du gut durch diese Krise kommst!

Sabine Amler

Sabine Amler

Senior Content Manager

Als gelernte Buchhändlerin kennt Sabine beide Seiten der Ladentheke. Dieses Know-how verbindet sie mit langjähriger Erfahrung im Bereich SEO und Marketing.

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