Kassen-Tipps

Das Kassenbuch leicht erklärt

time-clockLesedauer: 2 Min. | Zuletzt aktualisiert: 8.14.2023
Unternehmerin kontrolliert Belege

Für manche ein Buch mit sieben Siegeln, für andere eine regelrechte Offenbarung in Sachen gesetzlicher Buchhaltung: Das Kassenbuch ist wichtiger Bestandteil eines jeden Unternehmens und ermöglicht eine detaillierte Übersicht aller Bargeldbuchungen und Geschäftsfälle. 

Was aber ist ein Kassenbuchg eigentlich ganz genau? Welche Angaben muss es enthalten und wer ist zur Kassenbuchführung verpflichtet? Was sind eigentlich die rechtlichen Grundlagen an ein Kassenbuch? In diesem Artikel findest Du alles Wissenswerte über die sogenannte Bibel der Bargeldbuchung.

Was ist ein Kassenbuch und wofür wird es verwendet?

In einem Kassenbuch werden alle Barumsätze erfasst. Auf diese Weise sind am Ende des Tages Kassenstand und Umsatz eines Betriebes auch langfristig einfach nachvollziehbar. Somit schafft ein Kassenbuch einerseits Überblick über alle Geschäftsvorfälle und dient andererseits als wichtige Informationsquelle für Finanzamt und Steuerberatung.

Wer muss ein Kassenbuch führen?

Offiziell muss jeder Betrieb, der einer Bilanzierungspflicht unterliegt, ein Kassenbuch führen. Dies schließt auch all jene mit ein, die sich selbst freiwillig bilanzieren. Der gesetzlichen Pflicht zur Kassenbuchführung  (§22 Abs 2 Nr 2 UStG) unterliegen im Folgenden:

  • alle Unternehmen, die Barausgaben haben
  • alle Unternehmer:innen, die Kaufmann/Kauffrau sind
  • alle Gewerbetreibenden mit mind. 60.000 Euro Jahresgewinn
  • alle Gewerbetreibenden mit mind. 600.000 Euro Jahresumsatz
  • alle Unternehmen, die eine Bilanz aufstellen müssen
  • alle Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind (der Umkehrschluss gilt allerdings nicht)

Freiberufler:innen und Kleinunternehmer:innen, die von der Kassenbuch-Pflicht befreit sind, müssen allerdings bei offener Ladenkasse eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) erstellen.

ready2order kassenbuch

Welche Angaben muss ein Kassenbuch enthalten?

Grundsätzlich wird ein Kassenbuch in Kontoform geführt, d. h. Einnahmen und Ausgaben werden einander gegenübergestellt und ein Saldo gebildet. Eine ordnungsgemäße Buchung im Kassenbuch muss immer folgende Informationen umfassen:

  • Datum des Eintrags
  • fortlaufende, eindeutige Belegnummer (z. B. Rechnungsnummer)
  • Buchungstext (z. B. “Briefumschläge”)
  • Netto-Betrag und Währung der Einnahme bzw. Ausgabe
  • Umsatzsteuer-Satz
  • Umsatzsteuer als absoluter Betrag
  • aktualisierter Kassenstand bzw. Saldo
  • Referenz zum zugehörigen Beleg

Ziel dabei ist die sogenannte “Kassensturzfähigkeit”, also die Nachprüfbarkeit des Kassenbestandes (Soll- und Ist-Bestand) zu jeder Zeit. 

Damit das Kassenbuch vom Finanzamt anerkannt wird, müssen alle Buchungen und erforderlichen Aufzeichnungen lückenlos, zeitgerecht in chronologischer Reihenfolge, unverändert und vollständig durch Bons nachzuweisen sein. 

Des Weiteren sind Einnahmen und Ausgaben der Kasse (gemäß §146 Abs 1 Satz 2 AO) täglich zu erfassen – unter bestimmten Voraussetzungen ist dies allerdings auch periodisch möglich. Beim Einsatz von elektronischen Registrierkassen oder PC-Kassen ist es zudem wichtig, dass die Buchungen nachvollziehbar und eindeutig zugeordnet werden können. Es empfiehlt sich daher, die Umsätze voneinander getrennt aufzuzeichnen.

Mehr Informationen zur Kassenführung.

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    Alexander Popowitsch, Content Marketing Manager

    Alexander Popowitsch

    Content Marketing Manager

    Für Alexander steht als Content Marketing Manager bei ready2order alles im Zeichen der Inhalte. Ob wissenswert, spannend oder neu – er findet immer etwas Wichtiges, über das er schreiben kann.

    Haftungsausschluss: Unsere Beiträge stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dar. Es handelt sich dabei um keine Rechts- oder Steuerberatung und erhebt keinesfalls den Anspruch, eine solche darzustellen oder zu ersetzen.

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