
Wer eine gute Geschäftsidee hat, kann für den Einstieg relativ einfach ein Einzelunternehmen gründen. Wir stellen die Eigenschaften dieser beliebten Rechtsform vor, beschreiben den Weg zur Gründung – und vergleichen Vor- und Nachteile.
Eine andere Bezeichnung für diese Rechtsform lautet Einzelgewerbe oder Einzelfirma. Und das trifft es ebenfalls ziemlich gut, denn hier geht es darum, ein Unternehmen alleine zu gründen. Das Einzelunternehmen lässt sich ziemlich einfach gründen, doch es sind einige Dinge zu beachten:
Man unterscheidet zwei verschiedene Typen von Einzelunternehmen:
Vielleicht auch noch interessant: Als Gründer eines Einzelunternehmens darfst Du Dich offiziell nicht als “Geschäftsführer” bezeichnen. Dieser Begriff ist Gesellschaften nach HGB vorbehalten: Stattdessen solltest Du die Bezeichnungen “Betriebsführer” oder “Inhaber” verwenden.

Hier brauchst Du ausreichend Zeit, denn der Businessplan ist Dein “Fahrplan” bei der Gründung. Hier geht es darum, Deine Geschäftsidee genau zu formulieren, zu überprüfen und für mögliche Kreditgeber überzeugend darzustellen. Dabei kannst Du selbst Deinen Businessplan erstellen, oder mithilfe einer professionellen Beratung u.a. Antworten auf die folgenden Fragen zusammenstellen:
Für eine gewerbliche Tätigkeit brauchst Du einen Gewerbeschein: In diesem Beitrag erklären wir, wo und wie die Gewerbeanmeldung erfolgen sollte.
Nach der erfolgreichen Gewerbeanzeige wird Dein Unternehmen im Gewerberegister aufgenommen. Außerdem werden automatisch Finanzamt, Handwerks- bzw. Industrie- und Handelskammer und die Berufsgenossenschaft über Deine Gründung informiert.
Als Freiberufler brauchst Du Dein Einzelunternehmen nicht als Gewerbe anmelden.
Im Gegensatz zur Anmeldung beim Gewerbeamt ist die Anmeldung beim Finanzamt verpflichtend: Denn um Rechnungen zu stellen, brauchst Du eine Steuernummer.
Um diese zu beantragen, füllst Du – z.B. online im ELSTER-Portal – den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus.
Hier musst Du Folgendes beachten, um ein Kleinunternehmen zu gründen:
Einzelkaufleute sind laut HGB dazu verpflichtet, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen und eine doppelte Buchführung zu führen. Für Kleinunternehmen (EÜR) am Ende des Jahres.
Auch als Einzelunternehmer kannst Du Angestellte einstellen und ein großes Unternehmen aufbauen. Klassische Festanstellungen sind ebenso möglich wie die Einstellung von Freelancern, Werkstudenten oder Mini-Jobbern.
Wichtig: Um Mitarbeiter zu beschäftigen, brauchst Du eine Betriebsnummer, die Du bei der Arbeitsagentur beantragen kannst.
Zu den eindeutigen Vorteilen des Einzelunternehmer-Daseins gehören:
Doch wie bei jeder Rechtsform gibt es auch beim Einzelunternehmen Nachteile:
Ggf. doppelte Buchführung und Bilanzierungspflicht: Bei Handelsregistereintrag als eingetragener Kaufmann musst Du eine Bilanzierung erstellen und Inventur machen.
Nachdem Du Deine Finanzierung gesichert und Deine Steuernummer erhalten hast, kannst Du loslegen! Wenn Du Produkte oder Leistungen verkaufst, kann Dir Deine Kasse viele der täglichen Aufgaben und auch den dahinterstehenden Papierkram erleichtern. In diesem Beitrag erfährst Du mehr zum Thema Zeit sparen: Diese Aufgaben kann Dir Dein Kassensystem abnehmen.
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Sabine Amler
Senior Content Manager
Als gelernte Buchhändlerin kennt Sabine beide Seiten der Ladentheke. Dieses praktische Know-how zu Kasse, Buchhaltung und Steuer verbindet sie mit langjähriger Erfahrung im Bereich Marketing zu informativen Texten.
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