
Gutscheine sind im Marketing ein wichtiges Instrument – denn sie sind längst mehr als nur “die schnelle Lösung, wenn einem sonst keine Geschenkidee einfällt”. Im Gegenteil: Gutscheine sind perfekt, wenn Du eine persönliche Kaufempfehlung erteilen willst. So kannst Du Stammkunden belohnen und Neukunden gewinnen – wir erklären, wie’s geht.
Mit Deiner ready2order hast Du zwei Optionen, um Gutscheine zu verkaufen:
Wichtig zu wissen: Wenn Du einen Gutschein verkaufst, wird dafür ein negativer Betrag verzeichnet. Erst wenn der Gutschein eingelöst wird, wird er als normaler eingehender Umsatz verbucht.
Auch bei der Verwendung gibt es verschiedene Arten von Gutscheinen. Diese erklären wir um folgenden Absatz.

Hier unterscheidet man Gutscheine zum einen nach der Art der Ausgabe (wird er vom Kunden gekauft oder vom Unternehmen unentgeltlich ausgegeben?) und Art der Einlösung (ist der Gutschein universell oder auf ein bestimmtes Produkt o.ä. begrenzt?)
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wird durch Zahlung erworben und kann später für Waren oder Dienstleistungen eingetauscht werden |
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wird vom Unternehmen ausgegeben ohne Gegenleistung/Bezahlung des Kunden ausgegeben und stellt einen Preisnachlass auf einen Teil- oder Gesamteinkauf dar (nicht einsetzbar für preisgebundene Artikel!) |
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Art und Menge des Produkts/der Dienstleistung, Erbringungsort etc. sind genau festgelegt |
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keine Beschränkungen auf Produkt/Dienstleistung etc. |
Einzweck- und Mehrzweckgutscheine unterscheiden sich auf Kundenseite vor allem darin, was für sie zu bekommen ist – intern spielen hier allerdings buchungs- und steuertechnische Eigenschaften eine Rolle. Beide Aspekte klären wir im Folgenden.
Der Einzweckgutschein legt vorab genau fest, wofür er einlösbar ist. Dies reicht von Art und Menge des Produkts bzw. der Dienstleistung bis zum Erbringungsort und dem leistenden Unternehmen.
Einzweckgutscheine solltest Du als Unternehmer dann austeilen, wenn Du Deinen Umsatz in Hinsicht auf ein ganz bestimmtes Ereignis, ein Produkt oder eine Leistung festlegen willst, z.B.
Obwohl die Leistung erst zu einem späteren Zeitpunkt erbracht wird, gilt sie beim Einzweckgutschein umsatzsteuerrechtlich betrachtet beim Kauf des Gutscheins bereits als erbracht: So ist auch der Umsatzsteuersatz bereits festgelegt und nicht mehr ohne Weiteres veränderbar.
Für Dich als Unternehmer ist der Einzweckgutschein also leichter zu buchen – Deine Kunden hingegen werden durch ihn stärker festgelegt. Das ist sinnvoll, wenn Du bestimmte Dienstleistungen oder bestimmte Produkte verstärkt absetzen möchtest oder die Publikumszahlen für Events kalkulieren musst.
Nachteilig für Unternehmer ist, dass sich der finanzielle Gegenwert des Gutscheins über dessen Laufzeit verändern kann – bspw. wenn 2 Stunden Reinigung im Sommer 2020 noch für 40 Euro gebucht werden konnten, während sie bei Einlösung des Gutscheins im Januar 2022 bereits mit 46 Euro in Deiner Preisliste geführt werden.
Mehrzweckgutscheine eignen sich dann, wenn Deine Kunden oder Gäste die freie Wahl haben sollen: Das genaue Produkt oder die genaue Leistung sind hier noch nicht festgelegt. In der Regel sind Mehrzweckgutscheine auf einen bestimmten Geldwert festgelegt, z.B.
Als Unternehmer musst Du bei Mehrzweckgutscheinen keinen Gedanken an Inflation oder Preissteigerungen verschwenden. Auch die Umsatzsteuer wird erst fällig, wenn der Gutschein dann eingelöst wird – und ist abhängig davon, welche Produkte oder Leistungen dafür erbracht werden.

Seit 2019 gilt europaweit eine Gutschein-Richtlinie: Seitdem wird nicht mehr zwischen Waren- und Wertgutscheinen, sondern zwischen (eindeutig als solchen gekennzeichneten) Ein- und Mehrzweckgutscheine unterschieden. In §3 Abs. 14 UStG ist dementsprechend geregelt, dass sich Ein- und Mehrzweckgutscheine rechtlich gesehen – wie oben erwähnt – hinsichtlich der Umsatzsteuererbringung unterscheiden. Überdies ist dort festgelegt, wie Gutscheine verbucht werden, die in Filiale A verkauft und in Filiale B eingelöst werden (hier handelt Filiale B als habe sie an Filiale A geliefert; der Umsatz gilt nicht als unabhängig).
Im November 2020 erließ das Bundesministerium für Finanzen (BMF) außerdem einen Umsatzsteuer-Anwendungserlass: Hier werden nicht nur die genannten Thematiken vertieft, sondern auch erklärt, wie mit nicht-eingelösten bzw. zurückgegebenen Gutscheinen umsatzsteuerrechtlich zu verfahren ist:
Laut Verbraucherzentrale müssen Gutscheine auch dann nicht unbegrenzt einlösbar sein, wenn Du auf Deinen Gutscheinen keine Befristung vermerkt hast. Stattdessen gilt hier eine allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren. Anschließend bist Du als Austeller weder verpflichtet, den Gutschein einzulösen noch den darauf vermerkten Geldwert zu erstatten. Achte allerdings im Sinne der Kundenzufriedenheit darauf, welche Lösung Du hier für Dein Unternehmen festlegen und kommunizieren willst.
Wer einen Gutschein erhält, freut sich über eine kostenlose Shopping-Möglichkeit. Doch auch Du als ausgebender Händler profitierst von Deinen Gutscheinen:
Ob Neukunden- oder Stammkundengewinnung, Online-Shopping oder Engpass-Ausgleich: Je nach Marketingziel kannst Du unterschiedliche Arten von Gutscheinen einsetzen. Wir erklären, welche Möglichkeiten Dir zur Verfügung stehen.
Es gibt noch ein paar weitere Tricks, die Du für ein erfolgreiches Gutschein-Marketing anwenden kannst:
Mit Deiner ready2order Kasse kannst Du Rabattgutscheine ganz einfach während des Bezahlvorgangs einlösen. Auch das Erstellen von Gutscheinen oder Entgegennehmen von Teilzahlungen per Gutschein sind mit unserem Kassensystem kinderleicht.
Hier findest Du alle Informationen, um Gutscheine zu erstellen und zu verwalten bzw. um Gutscheine einlösen zu können.
Vom Gutscheinverkauf bis zur Einlösung einfach zuverlässig.

Sabine Amler
Senior Content Manager
Als gelernte Buchhändlerin kennt Sabine beide Seiten der Ladentheke. Dieses praktische Know-how zu Kasse, Buchhaltung und Steuer verbindet sie mit langjähriger Erfahrung im Bereich Marketing zu informativen Texten.
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