
Die Kassensicherungsverordnung regelt die Anforderungen an Sicherungs- und Aufzeichnungssysteme von Kassensystemen. Mit der KassenSichV geht das Finanzamt gegen Kassenmanipulationen vor: Seit 2020 müssen Unternehmer mit einer elektronischen Registrierkasse ihre sämtlichen Kassenvorgänge nicht mehr nur per Bon belegen – die Vorgänge müssen auch manipulationssicher gespeichert werden und jederzeit dem Finanzamt zur Verfügung stehen können.
Neben den GoBD (2017) gibt die KassenSichV die Rahmenbedingungen für eine korrekte Kassenführung vor. Die sogenannte Fiskalisierung bezeichnet die praktische Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben, die folgende Punkte umfasst:
Seit Frühjahr 2020 muss laut Belegausgabepflicht – besser bekannt als Bonpflicht – zu jedem Geschäftsvorgang ein Beleg mit bestimmten Pflichtangaben ausgestellt und dem Kunden “in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang” angeboten werden.
Seit dem 1. Januar 2020 müssen Kassensysteme durch eine (zertifizierte) Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) geschützt sein. Diese Vorrichtung zeichnet alle Geschäftsvorfälle zu Barumsätzen lückenlos auf, sodass Umsatzdaten nicht mehr nachträglich verändert oder gelöscht werden können.
Deine elektronische Kasse arbeitet noch nicht TSE-konform? Für Nachzügler gilt noch eine Übergangsfrist – doch diese läuft zum Jahresende 2022 definitiv aus.


Teil der TSE ist eine Exportschnittstelle: Sie ermöglicht, dass alle Kassendaten jederzeit und in einer bestimmten Form zur Nachprüfung ans Finanzamt weitergeleitet werden können. Die Anforderungen an diesen Standard wurden 2019 mit der „Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme“ – kurz DSFinV-K 2.0 – veröffentlicht.
Die Meldepflicht von Kassensystemen besagt, dass alle elektronischen Registrierkassen mit der zugehörigen TSE beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden müssen.
Noch mehr neue Vorschriften – das klingt erst einmal nicht begeisternd. Doch die Investition in die Maßnahmen, um die Kassensicherungsverordnung zu erfüllen, können sich für Unternehmer auch auszahlen. Denn sie erleichtern die Buchführung und den Umgang mit dem Finanzamt:
Wer ein elektronisches Kassensystem betreibt, muss sich an die KassenSichV halten. Eine digitale Kasse zu nutzen, die nicht den aktuellen Rechtsvorschriften entspricht, kann empfindliche Strafen nach sich ziehen:
Kann eine Registrierkasse nicht mehr aufgerüstet werden, steht alternativ die Anschaffung einer neuen elektronischen Registrierkasse an. Erkundige Dich also bei Deinem Kassenanbieter, ob Dein Kassensystem weiterhin regelkonform arbeitet und beschäftige Dich rechtzeitig mit der nötigen Aufrüstung. Warte außerdem nicht ab, bis alle Fristen für Umstellungen verstrichen sind, sondern arbeite immer gleich mit dem aktualisierten System: So hast Du in der Übergangszeit etwas Spielraum, falls doch noch etwas angepasst werden muss.
Übrigens: Mit ready2order bist Du immer auf der sicheren Seite. Wir sorgen dafür, dass unsere Kassensysteme allen aktuellen Anforderungen entsprechen.
* Wichtiger Hinweis für ready2order Bestandskunden: Nach Aktivierung der TSE ist das alte Kassenbuch nicht mehr in unserem Kassensystem verfügbar. Informiere Dich jetzt über das neue Kassenbuch.
Preis exkl. USt.: Dein Abonnement verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern Du nicht spätestens einen Monat vor Ende der aktuellen Laufzeit kündigst.
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Sabine Amler
Senior Content Manager
Als gelernte Buchhändlerin kennt Sabine beide Seiten der Ladentheke. Dieses praktische Know-how zu Kasse, Buchhaltung und Steuer verbindet sie mit langjähriger Erfahrung im Bereich Marketing zu informativen Texten.
Haftungsausschluss: Unsere Beiträge stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dar. Es handelt sich dabei um keine Rechts- oder Steuerberatung und erhebt keinesfalls den Anspruch, eine solche darzustellen oder zu ersetzen.
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