
Trinkgeld ist in vielen Branchen ein Ausdruck der Kundenzufriedenheit. In der Gastronomie und im Dienstleistungsbereich – z. B. bei Friseuren oder Taxifahrern – ist das Trinkgeld als "Zusatzverdienst" de facto sogar eine wichtige Ergänzung des eigentlichen Gehalts. Doch wann muss dieser Zusatzverdienst in der Steuererklärung auftauchen, und wann ist Trinkgeld steuerfrei? Wir erklären es.
Trinkgeld gehört in vielen Branchen in Deutschland zu den allgemeinen Gepflogenheiten zwischen Anbieter und Kunden. Vor allem in der Gastronomie, aber auch im Taxigewerbe oder als Handgeld für den Paketzusteller hat das Trinkgeld seinen festen Platz im Geschäftsalltag gefunden. In der Gastronomie etwa kein Trinkgeld zu geben, gilt bereits als Ausdruck erheblicher Unzufriedenheit mit der Arbeitsleistung – es sei denn, der Kunde holt lediglich vorbestellte Ware ab.
Die Höhe des Trinkgeldes ist abhängig von der Zufriedenheit des Kunden mit der Dienstleistung. Er belohnt einen freundlichen Service, leckeres Essen, schnellen Transport oder die Freude über die gelungene Frisur in der Regel mit einem Trinkgeld in Höhe von 5–10% der Rechnungssumme. Dabei gilt nicht immer, dass das Trinkgeld umso höher ausfallen muss, je mehr Rechnungsbetrag steigt.
Seinen Ursprung hat das Trinkgeld dabei übrigens nicht etwa im Bestreben, den Mitarbeiter eines Betriebs in den Alkoholismus zu treiben oder seinen Wasserhaushalt zu regulieren; vielmehr ging es bei der Entstehung im Mittelalter darum, ein Handgeld als Dank für gute Arbeit zu entrichten – damit der so Entlohnte später dann auf das Wohl des großzügigen Spenders trinken möge.
In späteren Zeiten machten sich Betriebseigner die eingebürgerte Sitte zunutze, um ihren Angestellten geringere Löhne zu zahlen – schließlich konnten die sich ja auf das Trinkgeld als Extrabetrag verlassen. Eine Praxis, die mittlerweile glücklicherweise nicht mehr gestattet ist. Gerade in der Gastronomie sind die Angestelltengehälter jedoch bis heute nicht gerade hoch – was wiederum dazu führt, dass Trinkgeld oder Metergeld umso willkommener ist.

Kurz gesagt: Trinkgeld ist immer dann steuerfrei, wenn es freiwillig und direkt an angestellte Trinkgeldempfänger, also das Servicepersonal gezahlt wird.
Es steht nicht auf der Rechnung und Arbeitnehmer müssen erhaltenes Trinkgeld nicht zusätzlich zum Arbeitslohn versteuern, wenn der Trinkgeldgeber es ohne Rechtsanspruch und einfach zusätzlich zum vereinbarten Entgelt der Dienstleistung oder des Produktes zahlt.
Besteht ein Rechtsanspruch auf ein Trinkgeld, ist es steuer- und sozialversicherungspflichtig. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Hinweis auf Trinkgeld und seine Höhe auf einer Speisekarte steht.
Auch, wenn es für alle Angestellten eine gemeinsame Trinkgeldkasse gibt, muss das Trinkgeld versteuert werden, bevor die Mitarbeiter ihre Anteile erhalten.
Gleiches gilt für selbstständige Unternehmer: Hier wird Trinkgeld vom Kunden als Einnahme gesehen. Es muss entsprechend ordnungsgemäß dokumentiert und versteuert werden. Unternehmer sollten nicht nur dafür ein eigenes Geschäftskonto eröffnen, um Einnahmen, Ausgaben und durchlaufende Posten jederzeit im Blick behalten zu können.
Ja, es geht – auch steuerfrei. Hier kannst Du alles zum Thema "Trinkgeld bei Kartenzahlung" nachlesen.
Ab sofort stehen in Deinem ready2order Kassensystem zwei Trinkgeld-Optionen zur Verfügung:
Auch bei der Auswahl am Kartenterminal gibt es wieder zwei Möglichkeiten:
In diesem Hilfe-Artikel erfährst Du, wie Du die Flexible Trinkgeldfunktion für readyPay aktivieren kannst, wenn Du unseren readyGo oder readyMini im Zahlungsterminal-Modus verwendest.
Wenn Du SumUp für bargeldlose Zahlungen einsetzt, findest Du hier alle Informationen zu den Trinkgeld-Einstellungen.
Betriebsprüfer achten besonders trinkgeldaffinen Branchen wie der Gastronomie auf die ordnungsgemäße Dokumentation. Mit der richtigen Kassensoftware oder einem geeigneten Kassensystem kannst Du hier eine Menge Arbeit sparen.
So gehst Du bei den oben beschriebenen Szenarien vor:
|
Szenario |
Versteuerung |
Aktion im Kassensystem |
|
“steuerfrei” |
Erfasstes Trinkgeld für Angestellte wird als durchlaufender Posten behandelt und am Ende des Tages steuerfrei ausgezahlt. |
Aktiviere die automatische Trinkgeldabfrage. |
|
“Spielbanktronc” |
Auf zu gleichen Teilen unter den Angestellten aufgeteiltes Trinkgeld muss Umsatzsteuer gezahlt werden. |
Deaktiviere die automatische Trinkgeldabfrage. |
|
“selbstständig” |
Erfasstes Trinkgeld für Unternehmer gilt als gewinnerhöhende Einnahme und ist umsatzsteuerpflichtig. |
Deaktiviere die automatische Trinkgeldabfrage. |
Wie Du diese Trinkgeldabfrage ganz einfach einstellst und damit auch für Zahlung per Kartenterminal aktivierst, erfährst Du auf unserer Supportseite. Denke außerdem daran, bei deaktivierter Abfrage für steuerpflichtige Trinkgelder auch Deine Steuerberatung zu informieren.
Hier haben wir zudem einige Tipps zusammengestellt, wie Du mit etwas mehr Service auch mehr Trinkgeld bekommen kannst.
Übrigens: Wenn Du als Unternehmer selbst Trinkgeld gezahlt hast (z. B. bei einem Geschäftsessen), kannst Du es mit einem Eigenbeleg steuerlich geltend machen. Dafür notierst Du die Trinkgeldhöhe handschriftlich auf dem Beleg und fügst als zusätzliche Angabe den Namen des Kellners bzw. der Kellnerin hinzu.

Markus Bernhart
CEO & Co-Founder ready2order
Markus kombiniert unternehmerische Expertise mit einer klaren Vision für schnelles Kassensystem und Payment. Seine rechts- und betriebswirtschaftliche Ausbildung sowie seine Erfahrung als Geschäftsführer ermöglichen ihm, praxisnahe und maßgeschneiderte Lösungen für kleine Unternehmen zu entwickeln – insbesondere bei der Digitalisierung ihrer Prozesse.
Haftungsausschluss: Unsere Beiträge stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dar. Es handelt sich dabei um keine Rechts- oder Steuerberatung und erhebt keinesfalls den Anspruch, eine solche darzustellen oder zu ersetzen.
Zum Thema passende Artikel
Mehr anzeigenWir verwenden auf dieser Website Cookies zur Datenerfassung, um dein Nutzererlebnis zu verbessern ("Essentielle Cookies") und Statistiken zur Verbesserung der Qualität unserer Website zu erstellen ("User Analytics Cookies inkl. US-Dienste"), für Onlinewerbezwecke ("Advertising Cookies") und um Content der Dich interessiert anzuzeigen (personalisierte Werbung; "Targeting Cookies"), deren nähere Beschreibung unter dem Button "Einstellungen" zu finden ist.
Überdies führen wir Marketing-Aktivitäten durch und binden externe Medien ein („Targeting und Advertising (inkl. US-Dienste)“). Sie können entweder über „Einstellungen“ die jeweils ausgewählten Kategorien von Cookies und externen Medien zulassen bzw. – sofern es nicht Essentielle Cookies sind - ablehnen oder alle Cookies und Medien durch Klicken auf "Akzeptieren" bzw. "Alle akzeptieren" akzeptieren. Bei diesen Cookies werden Daten von uns und von Drittanbietern verarbeitet, die ihren Sitz in den USA haben. Wenn Sie Ihre Zustimmung für alle Dienste erteilen, so willigen Sie auch explizit nach Art. 49 Abs. 1 lit. a) DSGVO in die Datenübermittlung in die USA ein. Weitere Informationen darüber, wie wir Ihre Daten verwenden (insb die Speicherdauer), finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Kassensoftware
100% finanzamtkonform nach GoBD – natürlich TSE-zertifiziert!
Basis-Funktionen
Unsere Kassensystem-Funktionen für alle Branchen
Gastro-Funktionen
Erweiterte Funktionen mit Tischbedienung und Funkbonierung
Kassenbuch
Erfasse Bar-Transaktionen automatisch und perfekt in die Kasse eingebunden.
Bargeldlos mit readyPay
Unser Zahlungsdienst für Karte und Mobile Payment, direkt integriert in Deine Kasse.
Digitaler Kassenbon
Schnell, papierlos, umweltfreundlich – per QR-Code aufs Handy.
Download als App
Verwende unsere Kassen-App auf iOS, Android und Windows
Registrierkassen
Unsere leistungsstarken Registrierkassen
Gastronomie
Kassensystem für Restaurants & Cafés mit Tischbetrieb
Einzelhandel
Kassensystem für Boutique, Lebensmittel, Drogerie, Kiosk und mehr
Dienstleistungen
Kassensystem für Friseur, Kosmetik, Physiotherapie und viele weitere
Alle Branchen
Finde das Kassensystem für Deine Branche!
Erfahrungen
Erfahre mehr über uns: Das sagen unsere Kunden!
readyTab
Die flexible Tablet-Kasse, mit oder ohne Tresenhalterung.
readyGo mobile Kasse
Das mobile All-in-One Kassensystem – handlich und platzsparend
readyMax 2 Kassenterminal
Das stationäre All-in-One Kassensystem – perfekt für den Thekenverkauf
NeureadyMini
Schlank, schnell, smart: Das mobile Kartenlesegerät und unsere kleinste Kasse!
iPad Kassensystem
iPad Kassensystem: Die einfache Kasse für Dein Tablet
Hardware-Übersicht
Hardware und Zubehör für einen reibungslosen Kassensystem-Betrieb
Kassenschublade
Für Deine Bareinnahmen – sicher und übersichtlich
Unterstützte Geräte
Mach Dein Smartphone, Tablet oder Notebook zum Kassensystem!
Hilfe-Center
Hier findest Du erste Schritte und Antworten auf häufig gestellte Fragen
Erste Schritte (Tutorials)
In Video-Tutorials zeigen wir Dir, wie Du schnell mit Deinem Kassensystem startest
Blog
Lese informative Artikel zu Kassentipps, Trends und Rechtskonformität
Lexikon
Wir helfen Dir, Begriffe zu Steuer, Buchhaltung und Kasse leicht zu verstehen
TSE
Wir klären alle rechtlichen Fragen zur Technischen Sicherheitseinrichtung
Registrierkassenpflicht
Die Registrierkassenpflicht 2027 kommt! Was Du jetzt wissen & tun musst.
Webinar
Erfahre unverbindlich mehr über unser Produkt und den Kassenbetrieb!
App-Download
Hier kannst Du unsere App kostenlos downloaden