Die TSE kommt – diesmal wirklich! Wir nähern uns dem Ende der verlängerten Nichtbeanstandungsregelung und ab 31.3.2021 wird die TSE endgültig verpflichtend eingeführt. Ab diesem Datum müssen alle betroffenen Kassen durch die TSE gesichert werden. Wir erklären Dir, was zu tun ist!
Die TSE (technische Sicherheitseinrichtung) ist Teil der KassenSichV (Kassensicherungsverordnung), die die gesetzlichen Änderungen im deutschen Kassengesetz umfasst. Sie soll zukünftig für Manipulationsschutz in Deiner Kasse sorgen.
Davon betroffen sind alle Unternehmer, die nicht mit offener Ladenkasse arbeiten bzw. ein elektronisches Kassensystem verwenden.
Ausgenommen von der Integration einer TSE-Lösung sind lediglich Kassensysteme, die im Zeitraum zwischen 25. November 2010 und dem 01. Januar 2020 angeschafft wurden und nicht nachgerüstet werden können. Hinweis: Die Kasse von ready2order lässt sich nachrüsten und wird darum ebenfalls von der TSE-Pflicht erfasst.
Streng genommen galt die TSE-Pflicht bereits seit dem 30.9.2020 – zu diesem Zeitpunkt mussten sich Unternehmer in den meisten Bundesländern bereits um die Bestellung der TSE gekümmert haben. Der Auftrag zum Einbau einer TSE muss schriftlich festgehalten werden, um im Falle einer Kassenprüfung belegen zu können, dass alle notwendigen Schritte ergriffen worden sind.
Die Pflicht zur Belegsignierung durch die TSE tritt mit dem 31.3.2021 in Kraft. Ab April muss eine technische Sicherheitseinrichtung in Deiner Kasse aktiv sein und Deine Belege müssen zusätzlich die entsprechenden TSE-Informationen aufweisen.
Der Großteil der Bundesländer hat die individuellen Voraussetzungen für den Einbau der TSE in einer gesammelten Pressemitteilung veröffentlicht.
Der Einbau der TSE sollte von allen TSE-pflichtigen Unternehmern bereits bis Ende September in Auftrag gegeben worden sein – das heißt, auch wenn die TSE noch nicht zertifiziert ist, solltest Du Dich bereits um die Anschaffung gekümmert haben.
Spätestens ab 31.3.2021 müssen alle Deine Belege dann durch eine technische Sicherheitseinrichtung signiert werden.
Hinweis für ready2order Kunden: Ab Aktivierung der Cloud-TSE wird auch das alte Kassenbuch nicht mehr in der Kasse verfügbar sein! Teste schon vor Ablauf der Frist das neue Kassenbuch, um auf der sicheren Seite zu sein.
Das Finanzamt plant zwar, die Anmeldung digital zu ermöglichen, hat dafür aber noch keine Richtlinie veröffentlicht. Du musst Deine Kasse vorerst also noch nicht anmelden.
Alle Deine Belege müssen in Zukunft durch die technische Sicherheitseinrichtung signiert werden. Die TSE kann mittels Hardware oder cloudbasiert eingebaut werden, wobei die cloudbasierte Variante ohne Umstände implementiert werden kann.
Die cloudbasierte Variante benötigt auch keinen weiteren Speicherplatz auf Deinem Gerät!
Auf dem Kassenbon werden verschiedene Daten festgehalten:
Mithilfe des Signaturzählers lassen sich später Lücken in der Transaktionskette erkennen, falls ein Beleg entfernt wird. So sind alle Transaktionen optimal nachvollziehbar.
ready2order integriert die technische Sicherheitseinrichtung als Cloud-Lösung in der Kasse. Bei einer cloudbasierten Lösung werden die Daten nicht auf einem physischen Medium (z.B. einem USB-Stick) gespeichert, sondern in der Cloud, also auf einem externen Server. Die Daten werden aus dem Kassensystem via speziell abgesicherter Internet-Verbindung auf den Server des TSE-Anbieters hochgeladen. Neue Hardware wird dafür nicht benötigt. Die gespeicherten Daten können so von verschiedenen Geräten und ortsunabhängig jederzeit abgerufen werden und entsprechen den Vorgaben der KassenSichV. Bei dieser Lösung brauchst du auch keinen extra Speicherplatz auf deinem Endgerät.
Aktuell gibt es auch kritische Stimmen zum Thema, viele Unternehmer befürchten, dass diese Verordnung Nachteile bzw. Kosten mit sich bringt. Die Kassensicherungsverordnung bringt für dich als Unternehmer aber auch viele Vorteile:
Haftungsausschluss: Technische und inhaltliche Änderungen vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer, Druck- und Schreibfehler vorbehalten. Aufgrund der von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Fristen empfehlen wir allen Kunden und interessierten Leser*innen, weitergehende Informationen zur TSE, zu Fristen und der derzeit gültigen Rechtslage selbst einzuholen. Eine Haftung durch ready2order ist ausgeschlossen.
Julie Mayrhofer
Content Manager
Als Content Manager bei ready2order dreht sich für Julie alles um den perfekten Text. Egal ob Blogposts, Reports oder Support-Artikel, sie textet sich die Finger wund. In ihrer Freizeit verschlingt sie Bücher und tobt sich gerne mit allerlei kreativen Hobbys aus.
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