Rechtliches

Die TSE wird zur Pflicht – das Wichtigste im Überblick!

time-clockLesedauer: Min. | Zuletzt aktualisiert: 2.16.2021
Kellner nimmt Bestellung auf iPad auf

Die TSE kommt – diesmal wirklich! Wir nähern uns dem Ende der verlängerten Nichtbeanstandungsregelung und ab 31.3.2021 wird die TSE endgültig verpflichtend eingeführt. Ab diesem Datum müssen alle betroffenen Kassen durch die TSE gesichert werden. Wir erklären Dir, was zu tun ist! 

Was ist die TSE und bin ich betroffen?

Die TSE (technische Sicherheitseinrichtung) ist Teil der KassenSichV  (Kassensicherungsverordnung), die die gesetzlichen Änderungen im deutschen Kassengesetz umfasst.  Sie soll zukünftig für Manipulationsschutz in Deiner Kasse sorgen.

Davon betroffen sind alle Unternehmer, die nicht mit offener Ladenkasse arbeiten bzw. ein elektronisches Kassensystem verwenden.

Ausgenommen von der Integration einer TSE-Lösung sind lediglich Kassensysteme, die im Zeitraum zwischen 25. November 2010 und dem 01. Januar 2020 angeschafft wurden und nicht nachgerüstet werden können. Hinweis: Die Kasse von ready2order lässt sich nachrüsten und wird darum ebenfalls von der TSE-Pflicht erfasst.

Ab wann ist die TSE Pflicht?

Streng genommen galt die TSE-Pflicht bereits seit dem 30.9.2020 – zu diesem Zeitpunkt mussten sich Unternehmer in den meisten Bundesländern bereits um die Bestellung der TSE gekümmert haben. Der Auftrag zum Einbau einer TSE muss schriftlich festgehalten werden, um im Falle einer Kassenprüfung belegen zu können, dass alle notwendigen Schritte ergriffen worden sind.

Die Pflicht zur Belegsignierung durch die TSE tritt mit dem 31.3.2021 in Kraft. Ab April muss eine technische Sicherheitseinrichtung in Deiner Kasse aktiv sein und Deine Belege müssen zusätzlich die entsprechenden TSE-Informationen aufweisen.

Die wichtigsten Stichtage der KassenSichV!

  • 1.1.2020
    Die Belegausgabepflicht bei elektronischen Aufzeichnungssystemen ist mit Januar 2020 in Kraft getreten. Außerdem müssen Anbieter von elektronische Kassensystemen technisch eine (nicht zertifizierte) TSE integrieren.

  • 31.8.2020
    Der Einbau der technischen Sicherheitseinrichtung musste in manchen Bundesländern verbindlich in Auftrag gegeben worden sein. Die Regelungen und Daten variieren hierbei von Bundesland zu Bundesland – informiere dich am besten bei deinem Steuerberater!

  • 30.9.2020
    Der Einbau der technischen Sicherheitseinrichtung muss in den meisten Bundesländern verbindlich bei einem Kassensystem-Hersteller in Auftrag gegeben worden sein.

  • 31.3.2021
    Die verlängerte Nichtbeanstandungsregelung, die in den meisten Bundesländern für den Einbau der technischen Sicherheitseinrichtung festgelegt wurde, endet. Voraussetzung für die verlängerte Frist ist, dass die Bestellung bis 30.9.2020 bei einem Kassensystem-Hersteller in Auftrag gegeben wurde. Die Regelungen variieren von Bundesland zu Bundesland – informiere dich am besten bei deinem Steuerberater, welche Frist für dich gilt.

  • 31.12.2022
    Generelle Übergangsregelung für elektronische Kassensysteme endet. Ab 2023 dürfen generell keine elektronischen Kassen ohne technische Sicherheitseinrichtung verwendet werden. Die Frist gilt grundsätzlich nur für Kassen die nach dem 25.11.2010 und vor dem 1.1.2020 angeschafft wurden und nicht nachgerüstet werden konnten. Hinweis: Die Kasse von ready2order lässt sich nachrüsten und wird darum ebenfalls von der TSE-Pflicht erfasst.

Der Großteil der Bundesländer hat die individuellen Voraussetzungen für den Einbau der TSE in einer gesammelten Pressemitteilung veröffentlicht.

Was muss ich bei der Frist beachten?

Der Einbau der TSE sollte von allen TSE-pflichtigen Unternehmern bereits bis Ende September in Auftrag gegeben worden sein – das heißt, auch wenn die TSE noch nicht zertifiziert ist, solltest Du Dich bereits um die Anschaffung gekümmert haben.

Spätestens ab 31.3.2021 müssen alle Deine Belege dann durch eine technische Sicherheitseinrichtung signiert werden.

Hinweis für ready2order Kunden: Ab Aktivierung der Cloud-TSE wird auch das alte Kassenbuch nicht mehr in der Kasse verfügbar sein! Teste schon vor Ablauf der Frist das neue Kassenbuch, um auf der sicheren Seite zu sein.

Muss ich meine Kasse jetzt schon anmelden?

Das Finanzamt plant zwar, die Anmeldung digital zu ermöglichen, hat dafür aber noch keine Richtlinie veröffentlicht. Du musst Deine Kasse vorerst also noch nicht anmelden. 

Was ändert sich in der Kasse durch die TSE?

Alle Deine Belege müssen in Zukunft durch die technische Sicherheitseinrichtung signiert werden. Die TSE kann mittels Hardware oder cloudbasiert eingebaut werden, wobei die cloudbasierte Variante ohne Umstände implementiert werden kann.

Die cloudbasierte Variante benötigt auch keinen weiteren Speicherplatz auf Deinem Gerät!

Wie wird die TSE auf dem Kassenbon abgebildet, sobald sie aktiv ist?

Auf dem Kassenbon werden verschiedene Daten festgehalten: 

  • Kassennummer
  • TSE-Nummer
  • Startzeitpunkt der Transaktion
  • Beendigung der Transaktion
  • Prüfwert 
  • Signaturzähler

Mithilfe des Signaturzählers lassen sich später Lücken in der Transaktionskette erkennen, falls ein Beleg entfernt wird. So sind alle Transaktionen optimal nachvollziehbar.

Wie wird die TSE bei ready2order hinterlegt?

ready2order integriert die technische Sicherheitseinrichtung als Cloud-Lösung in der Kasse. Bei einer cloudbasierten Lösung werden die Daten nicht auf einem physischen Medium (z.B. einem USB-Stick) gespeichert, sondern in der Cloud, also auf einem externen Server. Die Daten werden aus dem Kassensystem via speziell abgesicherter Internet-Verbindung auf den Server des TSE-Anbieters hochgeladen. Neue Hardware wird dafür nicht benötigt. Die gespeicherten Daten können so von verschiedenen Geräten und ortsunabhängig jederzeit abgerufen werden und entsprechen den Vorgaben der KassenSichV. Bei dieser Lösung brauchst du auch keinen extra Speicherplatz auf deinem Endgerät.

 

Die Vorteile der Verordnung für Unternehmer

Aktuell gibt es auch kritische Stimmen zum Thema, viele Unternehmer befürchten, dass diese Verordnung Nachteile bzw. Kosten mit sich bringt. Die Kassensicherungsverordnung bringt für dich als Unternehmer aber auch viele Vorteile:

  • Manipulationssicherheit: Sie ist ein großer Vorteil, da deine Daten jetzt nicht mehr manipuliert werden können. Die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung sorgt dafür, dass keiner deine Daten manipulieren kann.
  • Rechtssicherheit: Aus dieser Manipulationssicherheit ergibt sich auch die Rechtssicherheit. Wenn es aktuell der Fall ist, dass du als Unternehmer beweisen musst, dass deine Aufzeichnungen richtig sind, wird es in Zukunft umgekehrt sein. Der Fiskus geht dann nämlich davon aus, dass deine Aufzeichnungen vollständig sind und mit dem einheitlichen Datenstandard kannst du sämtliche deiner Aufzeichnungen jederzeit standardisiert nachweisen bzw. dem Prüfer erläutern.
  • Einfachheit: Mit dem neuen Datenstandard der „Digitalen Schnittstelle Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme“ (kurz: DSFinV-K) lassen sich die aufgezeichneten Daten viel einfacher lesen und interpretieren. Die Bereitstellung von konformen Daten ist nun also um einiges einfacher für dich und nicht mehr mit Arbeit verbunden.

 

Haftungsausschluss: Technische und inhaltliche Änderungen vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer, Druck- und Schreibfehler vorbehalten. Aufgrund der von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Fristen empfehlen wir allen Kunden und interessierten Leser*innen, weitergehende Informationen zur TSE, zu Fristen und der derzeit gültigen Rechtslage selbst einzuholen. Eine Haftung durch ready2order ist ausgeschlossen.

Julie Mayrhofer, ready2order

Julie Mayrhofer

Content Manager

Als Content Manager bei ready2order dreht sich für Julie alles um den perfekten Text. Egal ob Blogposts, Reports oder Support-Artikel, sie textet sich die Finger wund. In ihrer Freizeit verschlingt sie Bücher und tobt sich gerne mit allerlei kreativen Hobbys aus.

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