
Ob Bäcker:in, Maler:in oder Optiker:in: Wer sich im Handwerk selbstständig machen will, kann entweder einen eigenen Betrieb gründen oder als Nachfolger:in in ein bestehendes Unternehmen eintreten. In diesem Fall übernimmst Du einen bestehenden Betrieb – inklusive Mitarbeiter:innen, Stammkundschaft, Inventar und Abläufen. Wie Du eine Übernahme am besten durchführst und wie Du mit Vor- und Nachteilen umgehen kannst, haben wir in diesem Beitrag zusammengetragen.
Bevor Du Verträge unterschreibst, solltest Du den betreffenden Handwerksbetrieb ganz genau analysieren – und auch Deine eigenen Voraussetzungen unter die Lupe nehmen. Denn um selbstständig im Handwerk erfolgreich zu sein, brauchst Du mehr als nur eine gute Idee.
Zuallererst solltest Du Deine persönliche Eignung prüfen:
Als Nächstes kommen die Fakten zum Betrieb an die Reihe: Bauchgefühl allein zählt nicht – hier müssen nachprüfbare Zahlen die Basis für Deine Entscheidung bilden.
Insgesamt muss das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmen: Handelt es sich um einen altmodischen Betrieb mit veraltetem Inventar, sollte der Kaufpreis entsprechend niedrig sein. So kannst Du die Differenz für Renovierungen und Anschaffungen nutzen.
Die Bewertung überfordert Dich? Dann hol Dir Unterstützung bei der Handwerkskammer. Außerdem ist es bei der Betriebsanalyse oft sinnvoll, eine Steuer- oder Finanzberatung und/oder weitere Expert:innen zurate zu ziehen
Die Risiken bei der Übernahme sind die Chancen der Neugründung – und das gilt auch umgekehrt. In unserem Beitrag zur Unternehmensnachfolge oder Neugründung findest Du Vor- und Nachteile umfangreich beschrieben. Generell gilt:
Doch neben den Vorteilen können auch Schwierigkeiten auftauchen:
Um einige der genannten Risiken zu beseitigen, kannst Du bereits vor der Übernahme einige Zeit im betreffenden Betrieb mitarbeiten: So lernst Du die Abläufe und Kollegen genau kennen – das verhindert die verspätete Erkenntnis von Schwachstellen. Außerdem bist Du so auch mit der Kundschaft schon ein wenig vertraut – so kann wenig(er) schiefgehen.
Oft arbeiten auch die ehemaligen Chefs noch 2-3 Jahre mit, um einen fließenden Wechsel zu ermöglichen. Das kann auch für Kunden und Angestellte den Übergang erleichtern, sollte allerdings vertraglich genau geregelt sein. Wenn Dir ungefiltert in jede Entscheidung hineingeredet und Deine Autorität untergraben wird, kann sich die vermeintliche Hilfestellung sonst schnell zum Eigentor entwickeln.
Bei der Betriebsanalyse solltest Du – ggf. auf Basis einer Vertraulichkeitserklärung – Zugriff auf alle Unterlagen haben. Dazu gehören sämtliche Dokumente, schriftliche Bestätigungen und Verträge zu
Ein Gutachten zu den baulichen bzw. baurechtlichen Gegebenheiten der Werkstatt oder Lagerhalle kann ebenfalls sinnvoll sein: Entspricht alles den Vorschriften?
Außerdem musst Du weitere Anforderungen beachten, die teils denen einer Neugründung ähneln:
Eine Übernahme kann bedeuten, dass Du das Eigentumsrecht an einem Betrieb erhältst. Möglich ist auch, dass Du lediglich Pflichten und Rechte an einem gepachteten Betrieb übernimmst.
Der entsprechende Übernahmevertrag oder Fortführungsplan kann sowohl aufgrund gesetzlicher Anordnung erfolgen – oder geschlossen werden, indem alle Beteiligten zustimmen und einen entsprechenden Vertrag unterzeichnen. Dieser Vertrag regelt dabei alle Bedingungen für die Nachfolge.
Allerdings gibt es hier keine gesetzlichen Regelungen, was dieser Fortführungsplan genau beinhalten muss. Der Inhalt hängt vielmehr davon ab, was geregelt werden soll.
Achte hier vor allem auf bestehende Mietverträge und prüfe die geforderte Ablösesumme.
Bei gemieteten Betrieben wird in der Regel ein sogenannter Standard-Mietervertrag unterschrieben, der für die Übernahme übertragen wird.
Achte hier genau auf die Formulierungen, um später teure Überraschungen zu vermeiden: Lass fragliche Klauseln ggf. von einer Rechtsberatung prüfen, um herauszufinden, ob nach der aktuellen Rechtsprechung unwirksame Passagen enthalten sind.
Vor allem in älteren Mietverträgen ist das häufig der Fall: Hier finden sich oft unzulässige Kombinationen von Endrenovierungsverpflichtung, Pflichten zu laufenden Schönheitsreparaturen sowie Instandhaltung oder Instandsetzung, die aktuell nicht mehr zulässig sind.
Genügen Maschinen, Werkzeuge, Fuhrpark etc. Deinen Ansprüchen und den Anforderungen an eine zeitgemäße Betriebsführung? Welche Renovierungsmaßnahmen kommen auf Dich zu – vielleicht sogar von baurechtlicher Seite? Willst Du zudem Modernisierungsmaßnahmen wie z.B. die Umstellung auf ein elektronisches Kassensystem für Handwerker umsetzen?
Nimm Dir hier die Zeit für eine genaue Kalkulation und hole Dir ggf. offizielle Angebote ein, wenn Du Unterstützung von anderen Gewerken oder Dienstleistern benötigst. Dies ist unerlässlich, um die angemessene Ablösesumme zu ermitteln.
Wer seinen Handwerksbetrieb verkauft, möchte natürlich einen möglichst guten Preis erzielen – denn meist stecken viel Geld, Zeit und Leidenschaft darin. Dennoch solltest Du Dich bei der Übernahme nicht übervorteilen lassen und keine Ablösesumme zahlen, die über den tatsächlichen Wert hinausgeht.
Anders als bei Autos oder Grundstücken kannst Du Dich hier jedoch nicht auf vorgeschriebene Richtlinien beziehen. Um den Unternehmenswert zu ermitteln, musst Du umfangreiche Analyse starten: Dazu gehört es, Bilanzen zu prüfen, den Standort bzw. das Einzugsgebiet einzubeziehen, Renovierungsbedarf und Anschaffungskosten sowie den Wert von Kundenkartei und Mitarbeiter:innen sorgfältig zu kalkulieren. So kannst Du die geforderte Ablösesumme abwägen, bevor Du zustimmst.
Die Frage, ob Du bestehendes Personal übernehmen willst oder nicht, kannst Du allerdings nicht frei entscheiden: Nach gesetzlicher Vorschrift werden bei einem Betriebsübergang alle Mitarbeiter:innen automatisch übernommen. Das gilt zum Schutz der Arbeitnehmer:innen und im Detail auch für die Arbeitsverträge mit allen Rechten und Pflichten.
Eine Kündigung aus Anlass des Betriebsübergangs ist daher rechtsunwirksam – das betrifft auch Änderungskündigungen.
Also ist bei diesem Aspekt viel Fingerspitzengefühl und eine gute Menschenkenntnis gefragt:
Wichtig: Das Kündigungsrecht aus den sonst üblichen, rechtlich wirksamen Gründen bleibt bestehen.
Auf Dauer solltest Du ohnehin darauf hinarbeiten, fachlich oder sozial ungeeignete Mitarbeiter:innen nicht in Deinem Betrieb zu halten. Lass Dich in solchen Fällen am besten beraten, um teure Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. So können z.B. Aufhebungsverträge eine tragbare Option für beide Parteien darstellen.
Hier kommt es darauf an, welche Art von Handwerksbetrieb Du übernimmst.
Bei einer Bäckerei oder einem Friseursalon ist eine kleine Feier mit Kunden, Angestellten und Lieferanten eine gute Möglichkeit, um die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf den Neustart zu lenken.
Wer einen Malerbetrieb oder eine Tischlerei übernimmt, hat ebenfalls Grund zu feiern: Hier ist eine geschlossene Veranstaltung angesagt, bei der Du allen Unterstützer:innen der Übernahme danken und die Zusammenarbeit mit Angestellten und Geschäftspartnern besiegeln kannst. Dabei musst Du nicht viel Geld für eine große Party ausgeben: Eine kleine Runde mit einem Glas Sekt und ein paar kleinen Häppchen kann völlig genügen.
Kurz: Es muss nicht groß und teuer sein, aber eine kleine Feier mit folgender Gästeliste wird sich auszahlen.
Auch Freunde und Verwandte, die Dich und Deinen Werdegang bisher unterstützt haben, kannst Du jetzt einladen.
Wie lange braucht es vom ersten Gedanken bis zur finalen Übernahme? Hier lässt sich kein allgemeingültiger Zeitrahmen definieren. Manche Nachfolgen sind innerhalb von zwei Monaten geregelt, andere ziehen sich bis zu zwei Jahren. Üblich sind etwa sechs Monate.
Dieser Zeitraum ist u.a. davon abhängig, wie weit Deine Vorstellungen von denen des bisherigen Betriebsführenden abweichen. Wenn Preis, Ausstattung und Abläufe stimmen, geht es natürlich deutlich schneller, als wenn umfangreiche Renovierungen, zahlreiche Anschaffungen oder ein komplett neues Betriebskonzept einbezogen werden müssen.

Hier findest Du weitere Informationen, wenn Du ein Bauunternehmen gründen willst.


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Sabine Amler
Senior Content Manager
Als gelernte Buchhändlerin kennt Sabine beide Seiten der Ladentheke. Dieses praktische Know-how zu Kasse, Buchhaltung und Steuer verbindet sie mit langjähriger Erfahrung im Bereich Marketing zu informativen Texten.
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