Eine unangemeldete Kontrolle durch das Finanzamt wird meist als bedrohlich empfunden – aber mit guter Vorbereitung machst Du aus der Prüfung eine reine Formalie. Wir erklären, wie die Kassennachschau abläuft und wie Du Dich mit korrekter Kassenführung und vollständigen Unterlagen so vorbereitest, damit alles reibungslos läuft.
Unangekündigte Kassenprüfungen sind seit dem 1. Januar 2018 erlaubt (vgl. AO §146b): Seitdem können während der Geschäftszeiten* die Kassenaufzeichnungen durch einen Prüfer des Finanzamts kontrolliert werden – besonders häufig kommt dies bei bargeldintensiven Geschäften vor, d. h. Unternehmen, die viel mit Bargeld arbeiten.
Bei der Kassennachschau will der Prüfer herausfinden, ob an Deinen elektronischen und digitalen Kassen manipuliert werden kann bzw. ob eine Manipulation stattgefunden hat. Anders gesagt: Er will überprüfen, ob Deine Kassendaten richtig sind.
Bei seinen Anforderungen geht es um ...
* Während der Geschäftszeiten bedeutet, dass die Überprüfung auch dann stattfinden kann, wenn im Unternehmen noch oder schon gearbeitet wird, d. h. außerhalb Deiner Öffnungszeiten und auch an Sonn- und Feiertagen sowie in den Abend- bzw. Nachtstunden. Dabei hat der Prüfer das Recht, Deine Räumlichkeiten unangekündigt zu betreten.
Damit die Kassennachschau möglichst entspannt abläuft, haben wir eine Checkliste mit den wichtigsten Dingen erstellt, die Du für die Kassenprüfung vorbereiten kannst.
Damit bei der Kassennachschau keine Probleme auftreten, solltest Du im Alltagsgeschäft folgende Dinge nicht vergessen:
Stimme Dich außerdem mindestens einmal jährlich mit Deinem Steuerberater ab, ob Du bei der Kassenführung auf dem neusten Stand bist. Derzeit sind diese Regelungen bei der Kassenbuchführung für Dich wichtig:
Achtung: Offene Ladenkassen sind von einer Kassennachschau nicht ausgenommen. Hier muss manuell ein Kassenbericht geführt werden. Informiere Dich jetzt, wie eine ordnungsgemäße Kassenführung aussehen muss.
Alle nötigen Unterlagen solltest Du ausgedruckt in einem gesonderten Ordner oder digital auf einem eigenen USB-Stick ablegen und dem Prüfer aushändigen:
Dokumentiere hier auch die Kontaktdaten der befugten Auskunftspersonen in Deinem Betrieb, Deines Steuerberaters sowie Deines Kassenaufstellers.
Unser Tipp: Wenn Du die Unterlagen in einem Ordner zusammenstellst, dann lege auch ein aussagekräftiges Deckblatt mit Inhaltsverzeichnis an und sorge mithilfe von Registerkarten für Übersicht auf den ersten Blick. Wenn Du die Unterlagen auf einem USB-Stick sammelst, achte auf eindeutige Dateinamen, damit der Prüfer alles schnell findet.
Unser Tipp: Immer freundlich bleiben! Auch das Finanzamt macht nur seine Arbeit und will Dir nichts Böses. Wenn Du Dich kooperativ zeigst, schaffst Du eine gute Grundlage für die Zusammenarbeit.
Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
Im Normalfall kommt der Prüfer in Deine Geschäftsräume und weist sich mit seinem Dienstausweis aus. Wenn Du Angst vor Trickbetrügern hast, kannst Du Dich mit einem Anruf beim Finanzamt kurz rückversichern, dass Du einen echten Beamten der Finanzverwaltung vor Dir hast.
Nachdem er sich ordnungsgemäß ausgewiesen hat, hat der Prüfer das Recht, Dein Kassensystem, Deine Kassenaufzeichnungen und alle oben genannten Unterlagen in Deinen Geschäftsräumen zu kontrollieren.
In Ausnahmefällen kann die Prüfung auch in Deinem Wohnraum stattfinden: Das geschieht aber nur, wenn ein dringender Verdacht auf die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung besteht.
Es ist auch möglich, dass ein Prüfer anonyme Testkäufe in Unternehmen macht: Wenn er seinen Dienstausweis nicht vorzeigt, darf er sich wie ein normaler Gast oder Kunde in Deinen öffentlich zugänglichen Geschäftsräumen bewegen.
Anhand des Kassenbons prüft er erste Informationen über die Abwicklung der Bareinnahmen und die Handhabung des von Dir eingesetzten Kassensystems. Wenn hier etwas nicht stimmt – oder die Bonpflicht möglicherweise ganz missachtet wird – verlangt er möglicherweise Kassenbuch und Kassenaufzeichnungen: Hier muss er allerdings zuerst seinen Dienstausweis vorzeigen, denn ab diesem Punkt handelt es sich um eine offizielle Kassenprüfung.
Wichtig zu wissen: Es ist nicht erforderlich, dass die unmittelbare Kassennachschau am selben Tag beginnt, an denen der Prüfer die Handhabung der Kassen beobachtet oder Testkäufe tätigt.
Entgegen mancher Gerüchte dürfen Finanzbeamte bei der Kassenprüfung nicht alles. Du als Unternehmer bist weder hilflos ausgeliefert, noch darfst Du zu Deinem Nachteil behandelt werden. Wir haben eine kleine Übersicht zusammengestellt, was bei der Kassennachschau rechtens ist – und was Du getrost verweigern kannst.
Bei der Kassenprüfung haben Steuerpflichtige gegenüber dem Finanzbeamten eine Mitwirkungspflicht:
Es gibt aber auch Maßnahmen, die Du verweigern kannst:
Mögliche Mängel, die dem Prüfer auffallen können, sind z. B.
Eine ungenaue Buchführung kann dabei teuer werden: Unternehmen müssen hier mit Geldbußen von bis zu 25.000 Euro rechnen.
Wenn der Prüfer in den Kassendaten Ungereimtheiten entdeckt, kann er außerdem eine sogenannte Außenprüfung anordnen: Das bedeutet, dass nicht nur die vorbereiteten Kassenaufzeichnungen, sondern alle steuerrelevanten Unterlagen des Unternehmens ganz genau durch das Finanzamt geprüft werden.
Die Vorbereitung auf eine Kassenprüfung ist mit einem gesetzeskonformen, elektronischen Kassensystem kein Problem. Bei einer nachweislich installierten TSE geht der Prüfer davon aus, dass aufgrund der technischen Gegebenheiten alle Aufzeichnungen richtig sind. Wenn Du alle nötigen Unterlagen zur Verfügung stellen kannst und alle relevanten Fragen beantworten kannst, bist Du bei jeder Kassennachschau auf der sicheren Seite.
In der ready2order Verwaltungsoberfläche kannst Du über „Kassenjournal exportieren“ alle relevanten Daten für die Kassenprüfung herunterladen oder per E-Mail versenden.
Deine Kasse kann Dir übrigens noch viele weitere Aufgaben erleichtern. Hier erfährst Du mehr zum Thema Zeit sparen: Diese Aufgaben kann Dir Dein Kassensystem abnehmen.
Sabine Amler
Senior Content Manager
Als gelernte Buchhändlerin kennt Sabine beide Seiten der Ladentheke. Dieses Know-how verbindet sie mit langjähriger Erfahrung im Bereich SEO und Marketing.
Haftungsausschluss: Unsere Beiträge stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dar. Es handelt sich dabei um keine Rechts- oder Steuerberatung und erhebt keinesfalls den Anspruch, eine solche darzustellen oder zu ersetzen.
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