Rechtliches

Steuersatzänderungen in der Gastronomie: Was Du wissen musst

time-clockLesedauer: 5 Min. | Zuletzt aktualisiert: 12.4.2023
Steuersatz

Unsere gastronomische Welt hat durch das Corona-Steuerhilfegesetz erhebliche Veränderungen erfahren. Der Umsatzsteuersatz für die Abgabe von Speisen im Restaurant wurde von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Das sollte den wirtschaftlich stark betroffenen gastronomischen Betrieben unter die Arme greifen. In diesem Artikel führen wir Dich durch die aktuellen Entwicklungen, wie diese Regelung verlängert wurde und was Du als Gastronom jetzt wissen solltest.

Die Anfänge der Steuersatzsenkung

Du erinnerst Dich vielleicht, dass das erste Corona-Steuerhilfegesetz am 30. Juni 2020 in Kraft trat und eine Senkung des Umsatzsteuersatzes von 19 Prozent auf 7 Prozent für die Abgabe von Speisen im Restaurant festlegte. Diese Maßnahme galt als Dienstleistung, um die wirtschaftlichen Herausforderungen der Gastronomie zu mildern.

Verlängerung der Regelung bis zum 31. Dezember 2023

Ursprünglich auf den Zeitraum zwischen dem 30. Juni 2020 und dem 1. Juli 2021 begrenzt, wurde die Steuersatzsenkung durch das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Ein weiteres Mal wurde diese Regelung am 22. September 2022 durch das achte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen bis zum 31. Dezember 2023 ausgedehnt.

Vorbereitung für das Jahr 2024

Ab dem 01. Januar 2024 wird wieder der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 Prozent für den Verzehr vor Ort im Restaurant gelten.  Für die Lieferung von Speisen oder den Verzehr außerhalb des Restaurants hingegen bleibt der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent bestehen.

Du solltest daher Deine Preiskalkulation anpassen und sicherstellen, dass Du auf die steuerlichen Änderungen vorbereitet bist.

Das sind die neuen Steuersätze:

  • Allgemeiner Steuersatz: 19%
  • Ermäßigter Steuersatz: 7%
  • Durchschnittssatz §24(1)Z3 L&F: 10,7%
  • Durchschnittssatz §24(1)Z1 L&F: 5,5%

Kleiner Spickzettel – dafür gelten die Steuersätze:

  • Allgemeiner Steuersatz
    Der Standardsatz für jede steuerbare Leistung, wenn nicht ermäßigt
  • Ermäßigter Steuersatz
    Zum Beispiel Bücher und Zeitschriften, Fleisch, Gemüse, Takeaway-Speisen 
  • Durchschnittssatz §24(1)Z3 L&F
    Übrige Umsätze von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
  • Durchschnittssatz §24(1)Z1 L&F
    Forstwirtschaftliche Erzeugnisse von land- und forstwirtschaftliche Betrieben

Informationen für Dich als Bestandskunde 

Die Anpassung der Steuersätze kannst Du mit ready2order ganz einfach und schnell selber in Deiner Benutzeroberfläche anpassen. So bist Du bestens vorbereitet für die kommenden Änderungen vom Gesetzgeber zum Thema Steuersatzerhöhung. Weitere Informationen dazu findest Du im Hilfe-Center unter Produktverwaltung, Beispiel 1.  

Die Entwicklungen in den Umsatzsteuersätzen für die Gastronomie sind dynamisch. Bei weiteren Fragen oder Unsicherheiten stehen wir Dir zur Verfügung. Wir sind Dein verlässlicher Partner für Dein Unternehmen.

Du möchtest gerne mehr über die Änderung der Mehrwertsteuersätze in Deutschland erfahren? Hier erhältst Du zusätzliche Informationen.

Falls Du noch Fragen hast oder Unterstützung benötigst, kannst Du uns hier kontaktieren.

Julie Mayrhofer, ready2order

Julie Mayrhofer

Content Manager

Als Content Manager bei ready2order dreht sich für Julie alles um den perfekten Text. Egal ob Blogposts, Reports oder Support-Artikel, sie textet sich die Finger wund. In ihrer Freizeit verschlingt sie Bücher und tobt sich gerne mit allerlei kreativen Hobbys aus.

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