Rechtliches

TSE Zertifikat: Alle Fristen im Überblick

time-clockLesedauer: Min. | Zuletzt aktualisiert: 2.22.2021
Ablaufende Sanduhr auf Steinen

Digitale Grundaufzeichnungen sind in Deutschland aktuell ein riesiges Thema, das scheinbar undurchschaubar ist. Wir haben alle wichtigen Pflichten und Fristen für dich zusammengetragen und führen dich durch die aktualisierten Bestimmungen der technischen Sicherheitseinrichtung.

Übergangsfrist für die Zertifizierung der TSE

Die sogenannte Nichtbeanstandungsregelung für das TSE-Zertifikat wurde bis zum 31.3.2021 verlängert. Die ursprünglich beschlossene Frist vom 30.9.2020 wurde verschoben. Nach Beschluss der Bundesländer bekommt die Zertifizierung der TSE eine Übergangsfrist. Du musst allerdings bis zum 30.9.2020 den Nachweis zur Beauftragung für den Einbau der TSE nachweisen können. Ab dem 31.3.2021 greift die TSE-Pflicht: Spätestens dann muss in Deiner Kasse durch die TSE aktiviert sein.

Die ursprüngliche Nichtbeanstandungsregelung wurde vom Bundesministerium für Finanzen verkündet. Grund für die Aufschiebung war das Fehlen von zertifizierten Anbietern einer TSE. Da zu diesem Zeitpunkt immer noch keine zertifizierte Cloud-TSE auf dem Markt ist, haben fast alle Bundesländer eine erneute Aufschiebung unter bestimmten Auflagen beschlossen.

Beachte den Punkt "Fristen: Was muss wann passieren?" für genauere Informationen.

Worauf muss ich als Unternehmer achten?

Kassensystemanbieter (wie zum Beispiel ready2order), müssen umgehend alle Aufrüstungen und Anpassungen durchführen und technisch eine TSE in die Kasse integrieren. Allerdings werden Besitzer von Kassensystemen ohne zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung bis Ende September 2020 nicht beanstandet. Das heißt, das Finanzamt wird darüber hinwegsehen, wenn deine Kasse bis dann noch keine zertifizierte TSE integriert hat.

Update Stand 19.8.2020: Das Finanzamt wird bis zum 31.3.2021 oder bis zur Zertifizierung eines Cloud-TSE Anbieters darüber hinwegsehen. Es muss aber ein Nachweis zur Auftragsbestätigung bis 30.9.2020 vorhanden sein. Regelungen in den einzelnen Bundesländern können abweichen.

Das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) gibt vor, welche Richtlinien erfüllt werden müssen um der Kassensicherungsverordnung zu entsprechen.
Das Finanzamt möchte Steuerbetrug entgegenwirken, indem alle Bareinnahmen im Kassensystem erfasst werden. Das betrifft allerdings nur elektronische Aufzeichnungssysteme.

ready2order Insight: Uns ist es wichtig, dass die TSE ohne viel Aufwand für unsere Kunden implementiert werden kann. Als Cloud-Kassen Anbieter werden wir dir eine cloudbasierte Lösung zur Verfügung stellen. Die TSE wurde automatisch für alle unsere Kunden mit 01.01.2020 technisch integriert.

Ist meine Kasse überhaupt betroffen?

Es gibt immer noch Kassensysteme für die Ausnahmeregelungen gelten. Überprüfe am besten gleich, ob du etwas an deiner Kasse umstellen musst.
Wenn du immer noch eine offene Ladenkasse verwendest, bist du im Moment noch nicht von der Kassensicherungsverordnung betroffen. Der Umstieg auf eine elektronische Kasse bringt aber viele Vorteile mit sich. Mit einer elektronischen Kasse von ready2order kannst du dir immer sicher sein, dass du up-to-date und finanzkonform bist und den Ansprüchen der GoBD und KassenSichV entsprichst.

Wer ist für die Zertifizierung zuständig?

Jene Unternehmen, die die technische Sicherheitseinrichtung zur Verfügung stellen, sind dafür zuständig die TSE zu zertifizieren. Natürlich kümmert sich auch ready2order darum, dass eine zertifizierte und cloud-basierte TSE-Lösung in jedes unserer Kassensysteme fristgerecht integriert wird.

Was genau wird zertifiziert?

Zertifiziert wird die TSE von den entsprechenden Anbietern. Dieser Prozess läuft über das Bundesministerium für Finanzen. Das elektronische Kassensystem ist in dem Sinne nicht betroffen, da die Einrichtung per Cloud eingebunden wird.

Fristen: Was muss wann passieren?

1.1.2020: Belegausgabepflicht & Integration der TSE in elektronischen Kassen

  • Die Belegausgabepflicht bei elektronischen Aufzeichnungssystemen tritt wie geplant mit Januar 2020 in Kraft. Vorausgesetzt wird, dass jeder Beleg entweder in Papierform oder elektronisch (zum Beispiel per E-Mail) an den Kunden übermittelt wird. Weil wir auch auf Umweltschutz achten, ist es mit dem ready2order Kassensystem natürlich möglich den Beleg elektronisch zu übermitteln. Die Zustimmung des Kunden muss dafür eingeholt werden, dann darfst du den Beleg zum Beispiel per E-Mail übermitteln. Belege müssen übrigens immer bereitgestellt werden, der Kunde muss sie aber nicht annehmen.
  • Alle elektronischen Kassensysteme am Markt müssen technisch eine TSE integriert haben. Diese muss noch nicht zertifiziert sein, da es keine zertifizierten Anbieter gibt.

31.8.2020: Einbau der TSE muss in manchen Bundesländern in Auftrag gegeben worden sein

  • Gilt, wenn der Einbau bis 30.9.2020 nicht möglich ist.
  • Der Einbau muss verbindlich in Auftrag gegeben worden sein.
  • Die Regelungen variieren von Bundesland zu Bundesland – informiere dich am besten bei deinem Steuerberater!

30.9.2020: Zertifizierung von Technischen Sicherheitseinrichtung & Meldung deines Kassensystems & DSFinV-K   

  • Mit Ende September 2020 muss jedes Kassensystem eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung integriert haben. Bei ready2order wird die TSE cloud-basiert integriert, das heißt du brauchst keine zusätzliche Hardware wie einen USB-Stick dafür. Die Daten aus deinem elektronischen Kassensystem werden dabei auf die Server des TSE Anbieters übertragen. Die gespeicherten Daten sind jederzeit abrufbar und entsprechen den Anforderungen der Kassensicherungsverordnung.
  • Die Kassenmeldepflicht geht mit der TSE Integration einher und tritt laut BSI daher auch erst mit Ende September in Kraft. Solltest du dir aber nach September erst eine neue Kasse anschaffen, muss die Meldung innerhalb eines Monats erfolgen.
  • Ab diesem Zeitpunkt müssen elektronische Kassensysteme außerdem fähig sein, die Daten in einem standardisiertem Format zur Verfügung zu Stellen: der DSFinV-K.

31.3.2021: In manchen Bundesländern wurde eine verlängerte Frist für den Einbau der TSE festgelegt.

  • Voraussetzung für die verlängerte Frist ist, dass die Bestellung bis 30.9.2020 bei einem Kassensystem-Hersteller in Auftrag gegeben wurde.
  • Die Frist gilt nur, wenn die TSE bis 30.9.2020 nicht eingebaut werden kann.
  • Die Regelungen variieren von Bundesland zu Bundesland. Informiere dich am besten bei deinem Steuerberater, welche Frist für dich gilt.

31.12.2022: Generelle Übergangsregelung für elektronische Kassensysteme endet

  • Ab 2023 dürfen generell keine elektronischen Kassen ohne technische Sicherheitseinrichtung verwendet werden. Die Frist gilt grundsätzlich NUR für Kassen die nach dem 25.11.2010 und vor dem 1.1.2020 angeschafft wurden und nicht nachgerüstet werden konnten. Kassen die von dieser Regelung ausgenommen sind, sind auch nicht von der Mitteilungsverpflichtung betroffen. Den Regelungen der GoBD muss die Kasse allerdings schon entsprechen.

Update:

Die Nichtbeanstandungsregelung wurde in fast allen Bundesländern bis zum 31.3.2021 verlängert. 
Die Voraussetzung dafür ist, dass du zum 30.09.2020 einen Nachweis über die Beauftragung für den Einbau einer cloudbasierten TSE vorweisen kannst. 

Ausführliche Informationen zu den Regelungen einzelner Bundesländer findest du hier.
(Quelle: DFKA e.V., Stand 19.8.2020)

Stichtage für elektronische Kassensysteme 2023

Wie wird die TSE in das Kassensystem integriert?

Die Integrierung in das elektronische Kassensystem kann je nach Anbieter über eine hardware-basierte Lösung oder eine cloud-basierte Lösung stattfinden. Hardware kann zum Beispiel in Form von SD-Karten oder USB-Sticks in das Kassensystem eingebunden werden. ready2order wird die TSE-Lösung cloud-basiert in die Kasse integrieren. Dadurch ersparst du dir die Anschaffung zusätzlicher Hardware.

Woraus setzt sich die TSE zusammen?

Die TSE wird aus einem Speichermedium, einem Sicherheitsmodul und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle bestehen. Hier findest du weitere Informationen zu den Komponenten der technischen Sicherheitseinrichtung.

Die TSE-Jahreslizenz von ready2order ist im Online-Shop erhältlich!

Ist dein Kassensystem ready für 2020? Wir sind bereit!

Haftungsausschluss:
 Technische und inhaltliche Änderungen vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer, Druck- und Schreibfehler vorbehalten.
 Aufgrund der von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Fristen empfehlen wir allen Kunden und interessierten Lesern, weitergehende Informationen zur TSE, zu Fristen und der derzeitig gültigen Rechtslage selbst einzuholen. Eine Haftung durch ready2order ist ausgeschlossen.

dswa

Christoph Schachner

Digitales Marketing

Christoph ist ein studierter Spezialist für digitales Marketing und Growth Marketing.

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