Digitale Grundaufzeichnungen sind in Deutschland aktuell ein riesiges Thema, das scheinbar undurchschaubar ist. Wir haben alle wichtigen Pflichten und Fristen für dich zusammengetragen und führen dich durch die aktualisierten Bestimmungen der technischen Sicherheitseinrichtung.
Die sogenannte Nichtbeanstandungsregelung für das TSE-Zertifikat wurde bis zum 31.3.2021 verlängert. Die ursprünglich beschlossene Frist vom 30.9.2020 wurde verschoben. Nach Beschluss der Bundesländer bekommt die Zertifizierung der TSE eine Übergangsfrist. Du musst allerdings bis zum 30.9.2020 den Nachweis zur Beauftragung für den Einbau der TSE nachweisen können. Ab dem 31.3.2021 greift die TSE-Pflicht: Spätestens dann muss in Deiner Kasse durch die TSE aktiviert sein.
Die ursprüngliche Nichtbeanstandungsregelung wurde vom Bundesministerium für Finanzen verkündet. Grund für die Aufschiebung war das Fehlen von zertifizierten Anbietern einer TSE. Da zu diesem Zeitpunkt immer noch keine zertifizierte Cloud-TSE auf dem Markt ist, haben fast alle Bundesländer eine erneute Aufschiebung unter bestimmten Auflagen beschlossen.
Beachte den Punkt "Fristen: Was muss wann passieren?" für genauere Informationen.
Kassensystemanbieter (wie zum Beispiel ready2order), müssen umgehend alle Aufrüstungen und Anpassungen durchführen und technisch eine TSE in die Kasse integrieren. Allerdings werden Besitzer von Kassensystemen ohne zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung bis Ende September 2020 nicht beanstandet. Das heißt, das Finanzamt wird darüber hinwegsehen, wenn deine Kasse bis dann noch keine zertifizierte TSE integriert hat.
Update Stand 19.8.2020: Das Finanzamt wird bis zum 31.3.2021 oder bis zur Zertifizierung eines Cloud-TSE Anbieters darüber hinwegsehen. Es muss aber ein Nachweis zur Auftragsbestätigung bis 30.9.2020 vorhanden sein. Regelungen in den einzelnen Bundesländern können abweichen.
Das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) gibt vor, welche Richtlinien erfüllt werden müssen um der Kassensicherungsverordnung zu entsprechen.
Das Finanzamt möchte Steuerbetrug entgegenwirken, indem alle Bareinnahmen im Kassensystem erfasst werden. Das betrifft allerdings nur elektronische Aufzeichnungssysteme.
Es gibt immer noch Kassensysteme für die Ausnahmeregelungen gelten. Überprüfe am besten gleich, ob du etwas an deiner Kasse umstellen musst.
Wenn du immer noch eine offene Ladenkasse verwendest, bist du im Moment noch nicht von der Kassensicherungsverordnung betroffen. Der Umstieg auf eine elektronische Kasse bringt aber viele Vorteile mit sich. Mit einer elektronischen Kasse von ready2order kannst du dir immer sicher sein, dass du up-to-date und finanzkonform bist und den Ansprüchen der GoBD und KassenSichV entsprichst.
Jene Unternehmen, die die technische Sicherheitseinrichtung zur Verfügung stellen, sind dafür zuständig die TSE zu zertifizieren. Natürlich kümmert sich auch ready2order darum, dass eine zertifizierte und cloud-basierte TSE-Lösung in jedes unserer Kassensysteme fristgerecht integriert wird.
Zertifiziert wird die TSE von den entsprechenden Anbietern. Dieser Prozess läuft über das Bundesministerium für Finanzen. Das elektronische Kassensystem ist in dem Sinne nicht betroffen, da die Einrichtung per Cloud eingebunden wird.
1.1.2020: Belegausgabepflicht & Integration der TSE in elektronischen Kassen
31.8.2020: Einbau der TSE muss in manchen Bundesländern in Auftrag gegeben worden sein
30.9.2020: Zertifizierung von Technischen Sicherheitseinrichtung & Meldung deines Kassensystems & DSFinV-K
31.3.2021: In manchen Bundesländern wurde eine verlängerte Frist für den Einbau der TSE festgelegt.
31.12.2022: Generelle Übergangsregelung für elektronische Kassensysteme endet
Update:
Die Nichtbeanstandungsregelung wurde in fast allen Bundesländern bis zum 31.3.2021 verlängert.
Die Voraussetzung dafür ist, dass du zum 30.09.2020 einen Nachweis über die Beauftragung für den Einbau einer cloudbasierten TSE vorweisen kannst.
Ausführliche Informationen zu den Regelungen einzelner Bundesländer findest du hier.
(Quelle: DFKA e.V., Stand 19.8.2020)
Die Integrierung in das elektronische Kassensystem kann je nach Anbieter über eine hardware-basierte Lösung oder eine cloud-basierte Lösung stattfinden. Hardware kann zum Beispiel in Form von SD-Karten oder USB-Sticks in das Kassensystem eingebunden werden. ready2order wird die TSE-Lösung cloud-basiert in die Kasse integrieren. Dadurch ersparst du dir die Anschaffung zusätzlicher Hardware.
Die TSE wird aus einem Speichermedium, einem Sicherheitsmodul und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle bestehen. Hier findest du weitere Informationen zu den Komponenten der technischen Sicherheitseinrichtung.
Die TSE-Jahreslizenz von ready2order ist im Online-Shop erhältlich!
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Haftungsausschluss:
Technische und inhaltliche Änderungen vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer, Druck- und Schreibfehler vorbehalten.
Aufgrund der von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Fristen empfehlen wir allen Kunden und interessierten Lesern, weitergehende Informationen zur TSE, zu Fristen und der derzeitig gültigen Rechtslage selbst einzuholen. Eine Haftung durch ready2order ist ausgeschlossen.
Christoph Schachner
Digitales Marketing
Christoph ist ein studierter Spezialist für digitales Marketing und Growth Marketing.
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